Ob Schule, Krankenhaus, Kommune oder Handelsbetrieb – jede Einrichtung hat spezifische Anforderungen an die Ladeinfrastruktur. Wir entwickeln individuelle Konzepte, die Ihre Bedürfnisse optimal abdecken.
Mit 75% Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge (nicht Ladeinfrastruktur), steuerfreiem Laden am Arbeitsplatz und Förderungen bis zu 80% ist jetzt der ideale Zeitpunkt für den Einstieg in die Elektromobilität.
Ab 01.01.2025: Schulen mit 20+ Stellplätzen brauchen mindestens 1 Ladepunkt. Nutzen Sie den pädagogischen Mehrwert für den Unterricht. Förderung: In NRW bis zu 90% für Standortkonzepte, Hardware-Förderung bis 40% (je nach Bundesland).
24/7-Betrieb mit höchsten Sicherheitsstandards. Ladelösungen für Mitarbeiter, Besucher und Pool-Fahrzeuge. Charging as a Service für operativen Null-Aufwand.
Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks und öffentliche Ladepunkte für Bürger. Konzeptförderung NRW: bis zu 90% oder max. 70.000 Euro.
77% der Händler nennen Kundenbindung als Hauptmotiv (Quelle: EHI-Studie 2024). Deutlich verlängerte Verweildauer und höherer Umsatz. 15% aller öffentlichen Ladepunkte sind auf Handelsflächen.
75% Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge (nicht Ladeinfrastruktur) seit Juli 2025. E-Dienstwagen nur 0,25% statt 1% Versteuerung. Steuerfreies Laden am Arbeitsplatz für Mitarbeiter.
Halböffentliche Ladeinfrastruktur für Gäste. Wettbewerbsvorteil bei der Buchung. Abrechnung über Zimmerrechnung oder separat möglich.
Schulen mit Ladeinfrastruktur bieten nicht nur praktischen Nutzen für Lehrer und Mitarbeiter, sondern auch enormen pädagogischen Mehrwert. Schüler lernen praktisch über Elektromobilität – fächerübergreifend in Physik, Technik und Sozialwissenschaften.
Förderung: KfW-Programm 441 ausgelaufen. Baden-Württemberg (Charge@BW) bis 2.500 Euro (bis 31.12.2025). NRW Konzeptförderung bis zu 90% oder max. 70.000 Euro. Aktuelle Verfügbarkeit der Programme prüfen.
An zahlreichen Krankenhäusern in Deutschland wurde bereits Ladeinfrastruktur installiert. Bei kritischer Infrastruktur empfehlen wir autarke Energieversorgung und höchste Sicherheitsstandards.
Typisches Konzept: Mitarbeiter-Wallboxen mit 11 kW (5-16 Std. Ladezeit während Schicht), Schnelllader für Besucher und Pool-Fahrzeuge. Mit Charging as a Service entfällt der operative Aufwand komplett.
Ladeinfrastruktur im Einzelhandel wirkt: E-Auto-Fahrer zeigen deutlich verlängerte Verweildauer und höheren Umsatz. 72% der Händler bieten bereits kostenpflichtiges Laden an (Quelle: EHI 2024).
Für Supermärkte empfehlen wir DC-Schnelllader (kurze Aufenthalte), für Einkaufszentren AC-Ladestationen (1-3 Std. Shopping). Bei kostendeckender Preisgestaltung sind Gewinnmargen von 15-35% möglich (abhängig von Stromkosten, Auslastung und Preismodell).
Öffentliche Ladepunkte (5% des Bedarfs) stehen jedem zur Verfügung, betrieben von Stadtwerken oder CPOs. Halböffentliche Ladepunkte (10%) sind für Kunden, Gäste oder Mitarbeiter zugänglich (z.B. Hotels, Supermärkte). Private Ladepunkte (85%) sind ausschließlich für den Eigentümer nutzbar. Die Unterscheidung ist relevant für Eichrecht und Abrechnung.
Seit Juli 2025: 75% Sonderabschreibung für E-FAHRZEUGE (nicht Ladeinfrastruktur, gültig 2025-2027). Für Ladeinfrastruktur gilt 30% degressive AfA. E-Dienstwagen werden nur mit 0,25% statt 1% versteuert (Preisobergrenze 100.000 Euro ab 01.07.2025). Das Laden am Arbeitsplatz ist für Mitarbeiter steuerfrei. Pauschalen 30/70 Euro gelten bis 31.12.2025 – ab 2026 gilt eine neue Strompreispauschale.
Bei Charging as a Service (CaaS) übernimmt ein Dienstleister Installation, Betrieb, Wartung und Abrechnung komplett. Sie zahlen eine monatliche Gebühr und haben keinen operativen Aufwand. Besonders geeignet für Krankenhäuser und Einrichtungen ohne eigene Elektro-Expertise.
Schulen profitieren von attraktiven Förderprogrammen: KfW-Programm 441 ist ausgelaufen. Baden-Württemberg (Charge@BW) bis 40% oder max. 2.500 Euro (bis 31.12.2025). NRW Konzeptförderung bis zu 90% oder max. 70.000 Euro. Aktuelle Programmverfügbarkeit prüfen.
72% der Händler mit Ladeinfrastruktur bieten kostenpflichtiges Laden an. Die Gewinnspanne liegt bei 15-35%. Kostenloses Laden kann als Marketing-Instrument sinnvoll sein, vermeidet aber Eichrechtspflichten. Die optimale Strategie hängt von Ihrer Positionierung und Zielgruppe ab.
Wir analysieren Ihren Bedarf und entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept – inklusive Förderberatung und wirtschaftlicher Betrachtung.