Genehmigung, Regularien & Eichrecht für Ladeinfrastruktur

Alle rechtlichen Anforderungen für Wallbox und Ladesäule im Überblick: LSV, GEIG, AFIR und Eichrecht 2025/2026

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall empfehlen wir die Rücksprache mit einem Fachanwalt oder der zuständigen Behörde. Wir unterstützen Sie gerne bei der praktischen Umsetzung und Koordination mit Netzbetreibern.

Rechtssicherheit bei der Ladeinfrastruktur

Die Installation von Ladeinfrastruktur unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Von der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber über das Eichrecht bis hin zu EU-Verordnungen wie AFIR – wir führen Sie sicher durch den Regulierungsdschungel.

Mit dem GEIG müssen seit 01.01.2025 alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen. Wir helfen Ihnen, alle Anforderungen fristgerecht und kosteneffizient zu erfüllen.

Gesetzliche Vorgaben Ladeinfrastruktur

Unsicher, welche Genehmigungen Sie benötigen?

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Ladesäulenverordnung

Ladesäulenverordnung (LSV)

Die LSV regelt technische Mindestanforderungen für öffentliche Ladepunkte: Typ 2-Steckdosen für AC und CCS Combo 2 für DC-Schnellladen. Letzte Novelle: 20.12.2024 (Bundesratsbeschluss).

Netzanschluss von Ladesäulen

Netzanschluss (NAV)

Alle Wallboxen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bis 11 kW nur Meldepflicht, über 11 kW ist eine Genehmigung erforderlich. Bearbeitungszeit: 2 Wochen bis 2 Monate.

GEIG Pflichten Ladeinfrastruktur Symbolbild

GEIG-Pflichten

Seit 01.01.2025: Nichtwohngebäude mit 20+ Stellplätzen benötigen mindestens 1 Ladepunkt. Ca. 130.000 Gebäude betroffen. Bußgelder bei Nichteinhaltung bis 10.000 Euro.

Eichrecht Symbolbild

Eichrecht

Abrechnung in kWh mit Angabe von Start, Ende und Dauer. Baumusterprüfbescheinigung erforderlich. Eichgültigkeit gemäß Baumusterprüfung. Seit 01.01.2025 entfällt die Meldepflicht bei der Eichbehörde (§32 MessEG). Die Anzeigepflicht bei der Bundesnetzagentur für öffentliche Ladepunkte bleibt bestehen. Ausnahmen bei kostenlosem Laden.

EU-Verordnung AFIR

EU-Verordnung AFIR

Seit 13.04.2024: Ad-hoc-Laden mit Karte ab 50 kW Pflicht. ISO 15118-Standards ab 08.01.2026 verpflichtend für neue öffentliche AC-Ladepunkte. Nachrüst-Pflicht für Bestandsanlagen ab 50 kW (TEN-V) ab 01.01.2027.

Netzbetreiber Anschluss Ladesäule Symbolbild

Paragraph 14a EnWG

Seit 01.01.2024: Netzbetreiber kann Anschluss nicht mehr ablehnen. Wallboxen ab 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit Netzentgelt-Reduzierung.

Genehmigungsprozesse im Detail

Anmeldung beim Netzbetreiber

Jede Wallbox muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von der Leistung. Bis 11 kW genügt eine einfache Meldung, ab 11 kW ist eine Genehmigung erforderlich.

Dank Paragraph 14a EnWG kann der Netzbetreiber seit 2024 den Anschluss nicht mehr verweigern. Im Gegenzug müssen Wallboxen ab 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung registriert werden – dafür profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten.

Netzbetreiber Anmeldung Ladeinfrastruktur
Moderne Infrastruktur für E-Auto laden

Eichrechtskonforme Abrechnung

Öffentliche und halböffentliche Ladestationen mit kostenpflichtiger Abrechnung müssen eichrechtskonform sein. Das bedeutet: Abrechnung in kWh, transparente Anzeige von Ladestart, -ende und -dauer.

Ausnahmen gelten bei kostenloser Energieabgabe, Flatrate-Modellen oder internem Mitarbeiter-Laden. Private Wallboxen sind generell nicht eichrechtspflichtig.

GEIG-Compliance für Unternehmen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, mindestens einen Ladepunkt bereitzustellen.

Die EPBD-Novelle muss bis 28.05.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab 01.01.2027 gelten verschärfte Anforderungen: 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze, bei Bürogebäuden ab 5 Stellplätzen sogar jeder zweite.

GEIG Compliance

Wichtige Termine & Fristen

2025 - Bereits geltende Pflichten

  • 01.01.2025: GEIG Paragraph 10 in Kraft
  • 14.04.2025: AFIR Datenbereitstellung (beliebiges Format)
  • Bundesförderung LIS: Frist 11.06.2025 abgelaufen – Folgeprogramme in Planung
  • Laufend: Länderförderprogramme

2026 - Kommende Änderungen

  • 08.01.2026: ISO 15118-2 verpflichtend für neue/renovierte öffentliche AC-Ladepunkte
  • 14.04.2026: AFIR Datenpflicht im DATEX-II-Standard
  • 28.05.2026: Umsetzungsfrist EPBD-Novelle
  • Plug & Charge als Standard
  •  

2027 - Nachrüst-Pflichten

  • 01.01.2027: Nachrüstpflicht ab 50 kW (TEN-V)
  • 01.01.2027: ISO 15118-20 für bidirektionales Laden
  • 01.01.2027: EPBD-Anforderungen (1 LP pro 10 Stellplätze)
  • Erweiterte Kartenakzeptanz-Pflicht

Fördermöglichkeiten 2025/2026

  • Bundesförderung: Folgeprogramme für 2026 in Planung
  • Baden-Württemberg (Charge@BW): bis 2.500 Euro (bis 31.12.2025)
  • Hessen: Programm 2025 abgeschlossen – aktuelle Verfügbarkeit prüfen
  • NRW: ElektroMobilitätNRW-Programm (bis Dezember 2026)

Häufig gestellte Fragen

Alle Wallboxen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bis 11 kW Ladeleistung genügt eine formlose Anmeldung (Bearbeitung ca. 2 Wochen). Bei über 11 kW ist eine formale Genehmigung erforderlich, die bis zu 2 Monate dauern kann. Der Netzbetreiber darf den Anschluss seit 2024 nicht mehr ablehnen.

Der örtliche Netzbetreiber (z.B. Stadtwerke) ist zuständig für die Anmeldung und Genehmigung Ihrer Wallbox. Die Bundesnetzagentur führt das öffentliche Ladesäulenregister und überwacht die Einhaltung der Ladesäulenverordnung – für private Wallboxen ist sie nicht relevant.

Eichrechtskonformität ist erforderlich bei kostenpflichtiger Abrechnung nach kWh an öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkten. Ausnahmen: kostenlose Energieabgabe, Flatrate-Modelle, interne Mitarbeiter-Ladestationen oder rein private Nutzung.

Seit 01.01.2025 müssen Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt haben. Ab 2027 wird dies auf 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze verschärft. Bei Neubauten mit über 6 Stellplätzen muss bereits jeder dritte mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein plus mindestens ein fertiger Ladepunkt.

Die Bundesförderung LIS (Frist 11.06.2025) ist ausgelaufen – Folgeprogramme für 2026 sind angekündigt. Länderförderungen variieren: Baden-Württemberg bis 2.500 Euro (Charge@BW bis 31.12.2025), NRW über ElektroMobilitätNRW (bis Dezember 2026). Bayern Programm 2.0 ist zum 31.12.2025 ausgelaufen.

Rechtssicher zur Ladeinfrastruktur

Wir kümmern uns um alle Genehmigungen, Anmeldungen und stellen sicher, dass Ihre Ladeinfrastruktur alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.