Energy Sharing in Norddeutschland: Dein Solarstrom, deine Nachbarschaft

Ab Juni 2026 verkaufst du deinen Solarstrom direkt an Nachbarn, Mieter oder deine Energiegemeinschaft – und verdienst dabei deutlich mehr als mit der Einspeisevergütung.

Future Fox plant deine PV-Anlage Energy-Sharing-ready. Gemeinsam mit Kanzlei Vulp bieten wir dir Technik und Vertragsgestaltung aus einer Hand.

Offizieller Start
1. Juni 2026
-- Monate
-- Tage
-- Stunden
Jetzt vorbereiten – zum Start bereit sein

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing bedeutet: Du teilst den Solarstrom deiner PV-Anlage mit anderen Menschen in deiner Umgebung – über das ganz normale Stromnetz. Kein eigener Draht, keine komplizierte Technik. Stattdessen sorgen intelligente Messsysteme (Smart Meter) dafür, dass jede Kilowattstunde sekundengenau zugeordnet wird.

Das Prinzip ist einfach: Was du nicht selbst verbrauchst, geht nicht mehr für 7,78 ct/kWh ins Netz, sondern zu einem deutlich besseren Preis an Nachbarn, Mieter oder andere Haushalte in deinem Verteilnetzgebiet. Beide Seiten profitieren – du als Erzeuger verdienst mehr, der Abnehmer zahlt weniger als beim klassischen Stromversorger.

Der rechtliche Rahmen steht: Der Bundestag hat Energy Sharing am 13. November 2025 mit dem neuen § 42c EnWG beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft. Der offizielle Starttermin ist der 1. Juni 2026.

Mehr erfährst Du in unserem ausführlichen Blog-Artikel zum Energy-Sharing.

Energy Sharing Illustration

Unser Ansatz: Technik und Recht aus einer Hand

Energy Sharing braucht mehr als nur Solarpanels auf dem Dach. Es braucht die richtige Anlagenplanung, passende Messtechnik und rechtssichere Verträge zwischen allen Beteiligten. Future Fox und Kanzlei Vulp decken beides ab – als einziger Anbieter in Norddeutschland.

Future Fox: Deine PV-Technik

Von der Planung bis zur Wartung – alles aus einer Hand:

  • PV-Anlage optimal dimensioniert für Energy Sharing (nicht nur Eigenverbrauch)
  • Smart Meter und Messkonzept einrichten
  • Batteriespeicher für höhere Abdeckung
  • Laufende Wartung und Monitoring
Photovoltaik Anlage für Energy Sharing
Juristische Begleitung Energy Sharing

Kanzlei Vulp: Dein Recht

Juristische Begleitung vom ersten Vertrag bis zum laufenden Betrieb:

  • Stromlieferverträge zwischen Erzeuger und Abnehmer
  • Wahl der Rechtsform (eG, GbR, GmbH)
  • Steueroptimierung und Stromsteuerbefreiung
  • Langfristverträge (10-20 Jahre) rechtssicher aufsetzen
  • Abgrenzung zu Energieversorger-Pflichten

Gemeinsam: Dein Rundum-Paket

Von der ersten Idee bis zum fließenden Strom:

  • Kostenlose Erstberatung und Potenzialanalyse
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung mit konkreten Zahlen
  • Unterstützung beim Community-Aufbau
  • Schlüsselfertige Umsetzung: Technik, Verträge, Anmeldung
  • Persönlicher Ansprechpartner in Norddeutschland
Rundum-Paket Energy Sharing

Energy Sharing startet Juni 2026 – Jetzt vorbereiten

Für wen ist Energy Sharing interessant?

Ob Eigenheimbesitzer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft – Energy Sharing eröffnet ganz unterschiedlichen Zielgruppen neue Möglichkeiten. Finde heraus, welches Modell zu dir passt.

Energy-Sharing für Eigentümer und Vermieter

Eigentümer und Vermieter

Du hast eine PV-Anlage und erzeugst mehr Strom, als du verbrauchst? Dann wird Energy Sharing für dich richtig spannend. Statt den Überschuss für 7,78 ct/kWh einzuspeisen, verkaufst du ihn direkt an Nachbarn oder Mieter – zu einem deutlich besseren Preis.

  • Überschüssigen Solarstrom zu 12-20 ct/kWh verkaufen
  • Gebäudeübergreifend möglich – nicht auf ein Dach beschränkt
  • Langfristige Stromverträge als planbares Zusatzeinkommen
  • Kombination mit Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur
Energy Sharing für Mehrfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser und WEG

Dein Mehrfamilienhaus hat ein großes Dach, aber Mieterstrom war bisher zu kompliziert? Energy Sharing macht es einfacher: Der Solarstrom wird über das öffentliche Netz verteilt – ohne direkte Leitung, ohne Vollversorgungspflicht. Perfekt für Wohnungseigentümergemeinschaften.

infacher als klassischer Mieterstrom – keine direkte Leitung nötig

  • WEG-Beschluss nach Reform 2020 mit einfacher Mehrheit möglich
  • Strom an Eigentümer, Mieter und sogar Nachbargebäude verteilen
  • Kombination mit bestehendem Mieterstrom möglich
Energy Sharing für Nachbarschaften und Kommunen

Nachbarschaften und Kommunen

Gemeinsam eine Energiegemeinschaft gründen und lokale Wertschöpfung schaffen – das ist die Kernidee von Energy Sharing. Ob Straßenzug, Siedlung oder Gemeinde: Zusammen geht die Energiewende schneller und günstiger.

  • Energiegenossenschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft gründen
  • Lokale Wertschöpfung: Strom aus der Nachbarschaft statt vom Großkonzern
  • Demokratische Teilhabe – jedes Mitglied bestimmt mit
  • Kommunen können öffentliche Gebäude einbinden

Du willst wissen, ob Energy Sharing für dich in Frage kommt?

Wir prüfen dein Potenzial – kostenlos und unverbindlich.

So funktioniert Energy Sharing in der Praxis

Energy Sharing braucht mehr als nur Solarpanels auf dem Dach. Es braucht die richtige Anlagenplanung, passende Messtechnik und rechtssichere Verträge zwischen allen Beteiligten. Future Fox und Kanzlei Vulp decken beides ab – als einziger Anbieter in Norddeutschland.

+433 Euro Mehrerlös/Jahr

Einfamilienhaus verkauft Überschuss an den Nachbarn

Deine PV-Anlage produziert an sonnigen Tagen deutlich mehr Strom, als du selbst verbrauchst. Bisher ging dieser Überschuss für die Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh ins Netz. Mit Energy Sharing kannst du ab Juni 2026 einen deutlich besseren Preis erzielen – und dein Nachbar spart trotzdem gegenüber seinem bisherigen Stromversorger.

Beispielrechnung: Bei 6.000 kWh Überschuss pro Jahr und einem vereinbarten Preis von 15 ct/kWh erzielst du 900 Euro Erlös. Zum Vergleich: Die Einspeisevergütung hätte dir 467 Euro gebracht. Das sind 433 Euro Mehrerlös pro Jahr.

Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Erlöse abhängig von individuellen Community-Vereinbarungen, Netzentgelten und Abgaben. Wir empfehlen eine individuelle Beratung.

Der Nachbar profitiert ebenfalls: Statt 30-35 ct/kWh beim Stromversorger zahlt er nur den vereinbarten Preis plus Netzentgelte und Abgaben – und bekommt dafür echten Solarstrom aus der Nachbarschaft.

Einfamilienhaus verkauft PV-Strom Überschuss via Energy-Sharing an Nachbarn
Mehrfamilienhaus- Energy-Sharing statt komplizierter Mieterstrom
Einfacher als Mieterstrom

Mehrfamilienhaus: Energy Sharing statt komplizierter Mieterstrom

Mieterstrom war eine gute Idee – aber in der Praxis oft zu aufwendig. Vollversorgungspflicht, Reststromlieferung, Messkonzepte innerhalb des Gebäudes: Viele Vermieter und WEGs haben deshalb darauf verzichtet. Energy Sharing löst genau diese Probleme.

Mit Energy Sharing nutzt der Solarstrom vom Dach das ganz normale Stromnetz. Die Mieter oder Eigentümer behalten ihren bisherigen Stromvertrag und bekommen den PV-Strom virtuell zugeordnet. Kein Messstellenumbau im Keller, keine Vollversorgungspflicht.

Der Unterschied: Beim Mieterstrom musst du als Betreiber den kompletten Strombedarf deiner Mieter decken – auch nachts und im Winter. Beim Energy Sharing teilst du nur das, was deine Anlage gerade produziert. Den Rest bezieht jeder Teilnehmer weiterhin über seinen eigenen Versorger.

Dieser Vergleich dient der Orientierung. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Gebäudesituation und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Ob sanierter Altbau oder Neubau – Future Fox plant die PV-Anlage passend zu deinem Gebäude, und Kanzlei Vulp regelt die Verträge zwischen allen Parteien.

10-20 Jahre Vertragslaufzeit

Vermieter verteilt Solarstrom auf mehrere Liegenschaften

Du besitzt mehrere Gebäude und hast auf einem davon eine große PV-Anlage installiert? Energy Sharing macht es möglich, den Solarstrom auch an Mieter und Nutzer in deinen anderen Gebäuden zu verteilen – gebäudeübergreifend und über das öffentliche Netz.

Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem klassischen Mieterstrom, der immer an ein einzelnes Gebäude gebunden ist. Mit Energy Sharing nutzt du dein ganzes Immobilienportfolio als Absatzmarkt für deinen Solarstrom.

Dein Vorteil: Langfristige Stromlieferverträge (10-20 Jahre) sichern dir ein planbares Zusatzeinkommen. Kanzlei Vulp gestaltet diese Verträge rechtssicher – inklusive Preisanpassungsklauseln und Haftungsregelungen.

Besonders attraktiv: Kombiniere Energy Sharing mit Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur in deinen Gebäuden. So steigerst du den Eigenverbrauchsanteil und den Wert deiner Immobilien gleichzeitig.

Vermieter verteilt Solarstrom auf mehrere Liegenschaften

Der Zeitplan: Jetzt vorbereiten, im Juni starten

  • 22. Dezember 2025 Gesetz in Kraft: § 42c EnWG vom Bundestag beschlossen und veröffentlicht
  • Februar – Mai 2026 Jetzt vorbereiten: PV-Anlage planen, Smart Meter beantragen, Verträge vorbereiten
  • 1. Juni 2026 Offizieller Start: Energy Sharing innerhalb eines Verteilnetzgebiets möglich
  • 1. Juni 2028 Erweiterung: Netzgebietsübergreifendes Energy Sharing in derselben Regelzone

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Energy Sharing brauchst du:

  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Pflicht für alle Teilnehmer – Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen
  • PV-Anlage: Bestehende Anlagen funktionieren, neue können gezielt auf Überschuss dimensioniert werden
  • Optional: Batteriespeicher für höhere Abdeckung auch in Zeiten ohne Sonne
  • Digitale Plattform für die virtuelle Zuordnung und Abrechnung der Strommengen

Future Fox übernimmt die technische Einrichtung: Vom Smart-Meter-Rollout bis zur Anbindung an die Abrechnungsplattform.

Dein Vorteil: Einspeisung vs. Energy Sharing

Einspeisung Energy Sharing
Erlös pro kWh 7,78 ct/kWh 12-20 ct/kWh
Bei 6.000 kWh/Jahr 467 Euro 720-1.200 Euro
Mehrerlös +253 bis +733 Euro/Jahr
Abnehmer Netzbetreiber Nachbarn, Mieter, WEG-Mitglieder
Netzentgelte Nein Ja (volle Netzentgelte)

Beispielwerte ohne Gewähr. Der Energy-Sharing-Preis wird frei zwischen den Beteiligten vereinbart. Netzentgelte und Abgaben fallen zusätzlich für den Abnehmer an.

Warum du jetzt schon starten solltest

Der 1. Juni 2026 kommt schnell. Wer zum Start bereit sein will, muss jetzt planen:

  • First-Mover-Vorteil: Wer als Erster in seiner Nachbarschaft Energy Sharing anbietet, sichert sich die Abnehmer
  • Smart-Meter-Rollout braucht Vorlauf: Die Bestellung und Installation intelligenter Messsysteme kann mehrere Wochen dauern
  • PV-Anlage jetzt planen: Eine Energy-Sharing-optimierte Anlage wird gezielt auf Überschuss dimensioniert – das braucht eine andere Planung als reine Eigenverbrauchsanlagen
  • Verträge vorbereiten: Stromlieferverträge, Preisvereinbarungen und die passende Rechtsform sollten vor dem Starttermin stehen
  • Nachbarn und Partner finden: Sprich jetzt schon potenzielle Abnehmer an und baue deine Community auf

Häufig gestellte Fragen

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns deine Situation an, prüfen ob deine bestehende PV-Anlage oder ein Neubau für Energy Sharing geeignet ist und rechnen dir dein Erlöspotenzial vor. Ruf uns einfach an oder nutze unser Kontaktformular.

Nein, bestehende Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich geeignet. Du brauchst allerdings ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Falls du noch kein Smart Meter hast, kümmern wir uns um die Nachrüstung.

Planst du eine neue Anlage? Dann dimensionieren wir sie gezielt für Energy Sharing – also etwas größer als für den reinen Eigenverbrauch, damit du genügend Überschuss zum Teilen hast.

Der größte Unterschied: Energy Sharing ist gebäudeübergreifend und nutzt das öffentliche Stromnetz. Du kannst deinen Solarstrom an Nachbarn, Mieter oder andere Haushalte in anderen Gebäuden liefern – solange sie im selben Verteilnetzgebiet sind.

Mieterstrom dagegen ist auf ein einzelnes Gebäude beschränkt. Der PV-Strom muss über eine direkte Leitung (ohne das öffentliche Netz) an die Mieter im selben Haus geliefert werden. Das macht Mieterstrom in der Praxis deutlich eingeschränkter und aufwendiger.

Der offizielle Starttermin ist der 1. Juni 2026. Ab diesem Datum können Verteilnetzbetreiber Energy Sharing in ihrem Netzgebiet ermöglichen. Ab dem 1. Juni 2028 wird es auch netzgebietsübergreifend möglich sein.

Unsere Empfehlung: Jetzt schon vorbereiten. PV-Anlage planen, Smart Meter beantragen, Nachbarn ansprechen und Verträge aufsetzen. Wer zum Stichtag startklar ist, hat einen klaren Vorteil.

Teilnehmen dürfen Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen und Genossenschaften. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Großunternehmen. Alle Beteiligten müssen sich innerhalb desselben Verteilnetzgebiets befinden.

Du kannst sowohl als Erzeuger (mit PV-Anlage) als auch als reiner Verbraucher (ohne eigene Anlage) an einer Energy-Sharing-Community teilnehmen. Wichtig für Anlagenbetreiber: Der Betrieb der PV-Anlage darf laut § 42c EnWG nicht überwiegend einer gewerblichen Tätigkeit dienen.

Kanzlei Vulp ist unser juristischer Partner und übernimmt die gesamte rechtliche Seite deines Energy-Sharing-Projekts:

Vertragsgestaltung: Stromlieferverträge zwischen Erzeuger und Abnehmern, Preisanpassungsklauseln, Haftungsregelungen.

Rechtsformwahl: Beratung zur passenden Rechtsform für deine Energiegemeinschaft (Genossenschaft, GbR, Verein). 

Steueroptimierung: Stromsteuerbefreiung, Vorsteuerabzug, steuerliche Besonderheiten bei Vermietung.

Laufende Absicherung: Damit du als Betreiber von Energieversorger-Pflichten befreit bleibst und rechtssicher agierst.