Ab Juni 2026 verkaufst du deinen Solarstrom direkt an Nachbarn, Mieter oder deine Energiegemeinschaft – und verdienst dabei deutlich mehr als mit der Einspeisevergütung.
Future Fox plant deine PV-Anlage Energy-Sharing-ready. Gemeinsam mit Kanzlei Vulp bieten wir dir Technik und Vertragsgestaltung aus einer Hand.
Energy Sharing bedeutet: Du teilst den Solarstrom deiner PV-Anlage mit anderen Menschen in deiner Umgebung – über das ganz normale Stromnetz. Kein eigener Draht, keine komplizierte Technik. Stattdessen sorgen intelligente Messsysteme (Smart Meter) dafür, dass jede Kilowattstunde sekundengenau zugeordnet wird.
Das Prinzip ist einfach: Was du nicht selbst verbrauchst, geht nicht mehr für 7,78 ct/kWh ins Netz, sondern zu einem deutlich besseren Preis an Nachbarn, Mieter oder andere Haushalte in deinem Verteilnetzgebiet. Beide Seiten profitieren – du als Erzeuger verdienst mehr, der Abnehmer zahlt weniger als beim klassischen Stromversorger.
Der rechtliche Rahmen steht: Der Bundestag hat Energy Sharing am 13. November 2025 mit dem neuen § 42c EnWG beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft. Der offizielle Starttermin ist der 1. Juni 2026.
Mehr erfährst Du in unserem ausführlichen Blog-Artikel zum Energy-Sharing.
Energy Sharing braucht mehr als nur Solarpanels auf dem Dach. Es braucht die richtige Anlagenplanung, passende Messtechnik und rechtssichere Verträge zwischen allen Beteiligten. Future Fox und Kanzlei Vulp decken beides ab – als einziger Anbieter in Norddeutschland.
Von der Planung bis zur Wartung – alles aus einer Hand:
Juristische Begleitung vom ersten Vertrag bis zum laufenden Betrieb:
Von der ersten Idee bis zum fließenden Strom:
Ob Eigenheimbesitzer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft – Energy Sharing eröffnet ganz unterschiedlichen Zielgruppen neue Möglichkeiten. Finde heraus, welches Modell zu dir passt.
Du hast eine PV-Anlage und erzeugst mehr Strom, als du verbrauchst? Dann wird Energy Sharing für dich richtig spannend. Statt den Überschuss für 7,78 ct/kWh einzuspeisen, verkaufst du ihn direkt an Nachbarn oder Mieter – zu einem deutlich besseren Preis.
Dein Mehrfamilienhaus hat ein großes Dach, aber Mieterstrom war bisher zu kompliziert? Energy Sharing macht es einfacher: Der Solarstrom wird über das öffentliche Netz verteilt – ohne direkte Leitung, ohne Vollversorgungspflicht. Perfekt für Wohnungseigentümergemeinschaften.
infacher als klassischer Mieterstrom – keine direkte Leitung nötig
Gemeinsam eine Energiegemeinschaft gründen und lokale Wertschöpfung schaffen – das ist die Kernidee von Energy Sharing. Ob Straßenzug, Siedlung oder Gemeinde: Zusammen geht die Energiewende schneller und günstiger.
Wir prüfen dein Potenzial – kostenlos und unverbindlich.
Energy Sharing braucht mehr als nur Solarpanels auf dem Dach. Es braucht die richtige Anlagenplanung, passende Messtechnik und rechtssichere Verträge zwischen allen Beteiligten. Future Fox und Kanzlei Vulp decken beides ab – als einziger Anbieter in Norddeutschland.
Deine PV-Anlage produziert an sonnigen Tagen deutlich mehr Strom, als du selbst verbrauchst. Bisher ging dieser Überschuss für die Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh ins Netz. Mit Energy Sharing kannst du ab Juni 2026 einen deutlich besseren Preis erzielen – und dein Nachbar spart trotzdem gegenüber seinem bisherigen Stromversorger.
Beispielrechnung: Bei 6.000 kWh Überschuss pro Jahr und einem vereinbarten Preis von 15 ct/kWh erzielst du 900 Euro Erlös. Zum Vergleich: Die Einspeisevergütung hätte dir 467 Euro gebracht. Das sind 433 Euro Mehrerlös pro Jahr.
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Erlöse abhängig von individuellen Community-Vereinbarungen, Netzentgelten und Abgaben. Wir empfehlen eine individuelle Beratung.
Der Nachbar profitiert ebenfalls: Statt 30-35 ct/kWh beim Stromversorger zahlt er nur den vereinbarten Preis plus Netzentgelte und Abgaben – und bekommt dafür echten Solarstrom aus der Nachbarschaft.
Mieterstrom war eine gute Idee – aber in der Praxis oft zu aufwendig. Vollversorgungspflicht, Reststromlieferung, Messkonzepte innerhalb des Gebäudes: Viele Vermieter und WEGs haben deshalb darauf verzichtet. Energy Sharing löst genau diese Probleme.
Mit Energy Sharing nutzt der Solarstrom vom Dach das ganz normale Stromnetz. Die Mieter oder Eigentümer behalten ihren bisherigen Stromvertrag und bekommen den PV-Strom virtuell zugeordnet. Kein Messstellenumbau im Keller, keine Vollversorgungspflicht.
Der Unterschied: Beim Mieterstrom musst du als Betreiber den kompletten Strombedarf deiner Mieter decken – auch nachts und im Winter. Beim Energy Sharing teilst du nur das, was deine Anlage gerade produziert. Den Rest bezieht jeder Teilnehmer weiterhin über seinen eigenen Versorger.
Dieser Vergleich dient der Orientierung. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Gebäudesituation und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Ob sanierter Altbau oder Neubau – Future Fox plant die PV-Anlage passend zu deinem Gebäude, und Kanzlei Vulp regelt die Verträge zwischen allen Parteien.
Du besitzt mehrere Gebäude und hast auf einem davon eine große PV-Anlage installiert? Energy Sharing macht es möglich, den Solarstrom auch an Mieter und Nutzer in deinen anderen Gebäuden zu verteilen – gebäudeübergreifend und über das öffentliche Netz.
Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem klassischen Mieterstrom, der immer an ein einzelnes Gebäude gebunden ist. Mit Energy Sharing nutzt du dein ganzes Immobilienportfolio als Absatzmarkt für deinen Solarstrom.
Dein Vorteil: Langfristige Stromlieferverträge (10-20 Jahre) sichern dir ein planbares Zusatzeinkommen. Kanzlei Vulp gestaltet diese Verträge rechtssicher – inklusive Preisanpassungsklauseln und Haftungsregelungen.
Besonders attraktiv: Kombiniere Energy Sharing mit Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur in deinen Gebäuden. So steigerst du den Eigenverbrauchsanteil und den Wert deiner Immobilien gleichzeitig.
Für die Teilnahme am Energy Sharing brauchst du:
Future Fox übernimmt die technische Einrichtung: Vom Smart-Meter-Rollout bis zur Anbindung an die Abrechnungsplattform.
| Einspeisung | Energy Sharing | |
|---|---|---|
| Erlös pro kWh | 7,78 ct/kWh | 12-20 ct/kWh |
| Bei 6.000 kWh/Jahr | 467 Euro | 720-1.200 Euro |
| Mehrerlös | – | +253 bis +733 Euro/Jahr |
| Abnehmer | Netzbetreiber | Nachbarn, Mieter, WEG-Mitglieder |
| Netzentgelte | Nein | Ja (volle Netzentgelte) |
Beispielwerte ohne Gewähr. Der Energy-Sharing-Preis wird frei zwischen den Beteiligten vereinbart. Netzentgelte und Abgaben fallen zusätzlich für den Abnehmer an.
Der 1. Juni 2026 kommt schnell. Wer zum Start bereit sein will, muss jetzt planen:
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns deine Situation an, prüfen ob deine bestehende PV-Anlage oder ein Neubau für Energy Sharing geeignet ist und rechnen dir dein Erlöspotenzial vor. Ruf uns einfach an oder nutze unser Kontaktformular.
Nein, bestehende Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich geeignet. Du brauchst allerdings ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Falls du noch kein Smart Meter hast, kümmern wir uns um die Nachrüstung.
Planst du eine neue Anlage? Dann dimensionieren wir sie gezielt für Energy Sharing – also etwas größer als für den reinen Eigenverbrauch, damit du genügend Überschuss zum Teilen hast.
Der größte Unterschied: Energy Sharing ist gebäudeübergreifend und nutzt das öffentliche Stromnetz. Du kannst deinen Solarstrom an Nachbarn, Mieter oder andere Haushalte in anderen Gebäuden liefern – solange sie im selben Verteilnetzgebiet sind.
Mieterstrom dagegen ist auf ein einzelnes Gebäude beschränkt. Der PV-Strom muss über eine direkte Leitung (ohne das öffentliche Netz) an die Mieter im selben Haus geliefert werden. Das macht Mieterstrom in der Praxis deutlich eingeschränkter und aufwendiger.
Der offizielle Starttermin ist der 1. Juni 2026. Ab diesem Datum können Verteilnetzbetreiber Energy Sharing in ihrem Netzgebiet ermöglichen. Ab dem 1. Juni 2028 wird es auch netzgebietsübergreifend möglich sein.
Unsere Empfehlung: Jetzt schon vorbereiten. PV-Anlage planen, Smart Meter beantragen, Nachbarn ansprechen und Verträge aufsetzen. Wer zum Stichtag startklar ist, hat einen klaren Vorteil.
Teilnehmen dürfen Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen und Genossenschaften. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Großunternehmen. Alle Beteiligten müssen sich innerhalb desselben Verteilnetzgebiets befinden.
Du kannst sowohl als Erzeuger (mit PV-Anlage) als auch als reiner Verbraucher (ohne eigene Anlage) an einer Energy-Sharing-Community teilnehmen. Wichtig für Anlagenbetreiber: Der Betrieb der PV-Anlage darf laut § 42c EnWG nicht überwiegend einer gewerblichen Tätigkeit dienen.
Kanzlei Vulp ist unser juristischer Partner und übernimmt die gesamte rechtliche Seite deines Energy-Sharing-Projekts:
Vertragsgestaltung: Stromlieferverträge zwischen Erzeuger und Abnehmern, Preisanpassungsklauseln, Haftungsregelungen.
Rechtsformwahl: Beratung zur passenden Rechtsform für deine Energiegemeinschaft (Genossenschaft, GbR, Verein).
Steueroptimierung: Stromsteuerbefreiung, Vorsteuerabzug, steuerliche Besonderheiten bei Vermietung.
Laufende Absicherung: Damit du als Betreiber von Energieversorger-Pflichten befreit bleibst und rechtssicher agierst.