So verdienen Vermieter doppelt – mit eigener Energiegesellschaft

PV & Wärmepumpe clever nutzen: So verdienen Vermieter doppelt – mit eigener Energiegesellschaft

Einführung: Immobilien neu denken mit Energiegesellschaften
Immer mehr Vermieter denken um – und nutzen Photovoltaik und Wärmepumpen nicht nur zur Kostensenkung, sondern auch zur Renditesteigerung. Der Schlüssel: Die Gründung einer eigenen Energiegesellschaft (z. B. GmbH), die PV-Strom und Wärme erzeugt und direkt an die Mieter verkauft. In Kombination mit einem intelligenten Energiemanagement-System wird aus dem klassischen Mietobjekt ein hocheffizientes Energiehaus – mit enormem wirtschaftlichen Potenzial.

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Warum jetzt der perfekte Zeitpunkt ist
Die Preise für Photovoltaikmodule und Wärmepumpen befinden sich auf einem Tiefstand. Gleichzeitig bietet das EEG 2025 attraktive Einspeisevergütungen. Förderungen, Steuerfreiheit bis 30 kWp und niedrige Finanzierungskosten machen den Einstieg in die eigene Energieproduktion besonders attraktiv. Jetzt zu handeln, bedeutet maximale Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit.

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Das Modell im Überblick: Energiegesellschaft + Mietobjekt = Renditeobjekt
Durch die Gründung einer Energiegesellschaft wird die Strom- und Wärmeversorgung rechtlich vom Vermietungsgeschäft getrennt. Die Energiegesellschaft übernimmt die Investition in eine PV-Anlage und eine Wärmepumpe, produziert Strom und Wärme vor Ort – und verkauft beides gewinnbringend an die Mieter.

Rechtlicher Rahmen (Stand 2025)
Dank § 42b EnWG ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung seit 2024 geregelt. Voraussetzung: Erzeugung und Verbrauch finden innerhalb desselben Gebäudes und hinter demselben Netzanschluss statt. Die Teilnahme ist freiwillig, der bisherige Stromvertrag der Mieter bleibt bestehen. Ergänzend können Wärmelieferverträge im Rahmen eines Wärmecontracting-Modells (§ 556c BGB) mit der Energiegesellschaft geschlossen werden.

➡ Mehr zur rechtlichen Umsetzung erklärt die Kanzlei Vulp – Spezialistin für Mietrecht & Energieversorgung

Wirtschaftlichkeit: So entsteht eine Renditemaschine
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt: Eine 29 kWp große PV-Anlage mit 10 kWh Speicher auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt ca. 24.000 kWh Strom jährlich. Etwa 61 % des Stroms werden direkt vor Ort verbraucht – inklusive Wärmepumpe und E-Auto-Ladung. Die restliche Energie wird ins Netz eingespeist.

Smart Metering mit NESH.Hub
Ein intelligentes Messsystem erfasst viertelstundengenau den Verbrauch der Mieter – und ermöglicht eine faire, transparente und automatisierte Abrechnung über Plattformen wie NESHtec – NESH.Hub. Dabei bleibt jeder Mieter unabhängig und kann weiterhin seinen eigenen Stromanbieter wählen.

So gelingt die Umsetzung

  1. Gründung einer GmbH als Energiegesellschaft (Haftungsbegrenzung, klare Trennung vom Mietrecht)
  2. Planung und Installation von PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe, Smart Meter
  3. Abrechnungssystem etablieren (z. B. NESH.Hub, andere Plattformen)
  4. Erstellung von Strom- und Wärmelieferverträgen mit rechtlicher Begleitung
  5. Marketing für Mieter: Preisvorteil + Umweltbewusstsein + Komfort

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Technik im Detail: Zukunftssicher und modular erweiterbar
Moderne Systeme wie Huawei, Fronius oder Fenecon ermöglichen einen skalierbaren Start: 3-phasige Systeme mit Speicher, Notstromfähigkeit, SG-Ready für Wärmepumpen, smarte Wallboxen, Überschussladung für E-Autos und Poolheizungen sind Standard.

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Fazit: Jetzt handeln, bevor es alle tun
Wer jetzt in eine Energiegesellschaft investiert, sichert sich die besten Preise, volle Kontrolle über Energieflüsse – und vor allem langfristige Gewinne. Die Kombination aus Technik, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit ist heute einzigartig gut.

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Ergänzung: Abrechnung über den Vermieter

Ergänzung: Strom- und Wärmelieferung über den Vermieter

Ein besonders praktikables Modell: Die Energiegesellschaft verkauft den erzeugten Strom und die Wärme nicht direkt an die Mieter, sondern an den Vermieter der Immobilie. Dieser gibt die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung transparent an die Mieter weiter. Das hat gleich mehrere Vorteile:

  • Die Abrechnung erfolgt rechtssicher über die bestehenden mietrechtlichen Rahmenbedingungen (§§ 556, 556c BGB).
  • Die Wärmekosten können vollständig als umlagefähige Betriebskosten angesetzt werden.
  • Wartung, Reparatur und Service der PV-Anlage und Wärmepumpe können ebenfalls integriert und abgerechnet werden.
  • Der Vermieter bleibt Vertragspartner der Energiegesellschaft und behält die Kontrolle über die Energieversorgung des Gebäudes.

Mieter und Vermieter profitieren gemeinsam:

  • Mieter erhalten günstige, grüne Energie – teils deutlich unter Marktniveau.
  • Vermieter erzielen eine wirtschaftlich sinnvolle Zusatzrendite und verbessern die Energieeffizienz des Gebäudes.
  • Das Risiko wird durch klare vertragliche Strukturen minimiert.

➡ Weitere Infos zum Modell mit Wärmekostenumlage findest du auf kanzlei-vulp.de

Lächelnde Person, die an einem bewölkten Tag auf einem Metalldach mit installierten Photovoltaik-Solarmodulen steht.

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