Aktualisierung 25.04.2026 — was du jetzt wissen musst
- Der Referentenentwurf der EEG-Novelle 2027 ist seit dem 27. Februar 2026 öffentlich (442 Seiten, Kennzeichnung „VS — Nur für den Dienstgebrauch“). Stand 22.04.2026: CDU/CSU und SPD haben sich auf die Grundzüge der EEG-Novelle, des Netzpakets und der Kraftwerksstrategie geeinigt — die Blockade durch das Finanzministerium ist nach Eingreifen von Bundeskanzler Merz aufgelöst. Das Paket geht jetzt in die formelle Ressortabstimmung; ein Kabinettsbeschluss noch in 2026 ist damit deutlich wahrscheinlicher geworden.
- Stichtag für die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp: 01.01.2027 — noch nicht beschlossen, aber durch die jüngste Einigung wahrscheinlicher.
- Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, behält den heutigen Vergütungssatz für volle 20 Jahre (Bestandsschutz nach § 100 EEG). Nach herrschender Rechtsmeinung ist dieser Bestandsschutz verfassungsrechtlich geschützt (Vertrauensschutzprinzip, Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG).
- Die aktuellen Sätze ab 01.02.2026: 7,78 ct/kWh Teileinspeisung bzw. 12,34 ct/kWh Volleinspeisung (bis 10 kWp) — gelten bis zur nächsten Degression am 01.08.2026.
Was du jetzt wissen musst, liest du in den folgenden Abschnitten — die wichtigsten Antworten zur EEG-Novelle 2027 findest du im Abschnitt Was die EEG-Novelle 2027 für deine PV-Anlage bedeutet.
2026: Das Ende der günstigen Solarkonditionen naht
Du hast in den letzten Wochen über eine Photovoltaikanlage nachgedacht und stößt überall auf widersprüchliche Informationen? „Die Einspeisevergütung wird immer schlechter“, heißt es. „Lohnt sich eine Solaranlage überhaupt noch?“, fragen sich viele Hausbesitzer.
Die Antwort ist eindeutig: Ja — aber die Zeit läuft ab. Denn ab 01.01.2027 sollen die Rahmenbedingungen für neue Photovoltaikanlagen so deutlich kippen, dass eine Inbetriebnahme noch in 2026 mehrere tausend Euro mehr Ertrag bringt als das Warten auf 2027.
Was viele nicht wissen: Wer seine Solaranlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heute geltenden Vergütungssätze für volle 20 Jahre und umgeht den geplanten Komplettausstieg bei der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp ab 2027.
In diesem Artikel liest du, warum 2027 der echte Wendepunkt für Solarinvestoren wird, was die geplante EEG-Novelle 2027 (Referentenentwurf vom 27.02.2026) konkret vorsieht — und warum die nächsten Monate deine letzte Chance auf die heute gültigen Konditionen sind.
Was sich ab 2026 dramatisch ändert
Aktuelle Einspeisevergütungs-Sätze (Stand 25.04.2026)
Die Sätze sinken halbjährlich um 1 % (§ 49 EEG 2023). Seit dem 01.02.2026 gelten — und damit für alle Anlagen, die du jetzt anmeldest:
Anlagen bis 10 kWp:
- 7,78 ct/kWh Teileinspeisung
- 12,34 ct/kWh Volleinspeisung
Anlagen 10 bis 40 kWp:
- 6,73 ct/kWh Teileinspeisung
- 10,35 ct/kWh Volleinspeisung
Diese Sätze gelten bis zur nächsten Degression am 01.08.2026.
Was sich am 01.08.2026 ändert
Zum 01.08.2026 sinken alle EEG-Vergütungssätze planmäßig um 1 %:
Anlagen bis 10 kWp:
- 7,71 ct/kWh Teileinspeisung (statt 7,78)
- 12,23 ct/kWh Volleinspeisung (statt 12,34)
Anlagen bis 40 kWp:
- 6,67 ct/kWh Teileinspeisung
- 10,25 ct/kWh Volleinspeisung
Anlagen bis 100 kWp:
- 5,45 ct/kWh Teileinspeisung
- 10,25 ct/kWh Volleinspeisung
Wichtig: Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme. Wer noch im Juli ans Netz geht, sichert sich für 20 Jahre den 7,78-ct-Satz. Eine Inbetriebnahme im August kostet dich rein aus der Degression über 20 Jahre rund 110 Euro pro 5.000 kWh Einspeisung.
Verschärfungen bei negativen Strompreisen
Hier wird es wichtig: Seit dem Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025 erhalten neue PV-Anlagen ab 7 kWp keine Vergütung für Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Das heißt: Wenn zu viel Solarstrom im Netz ist und der Börsenstrompreis unter null fällt, erhältst du für diese Stunden keine Einspeisevergütung.
Wichtig zu wissen: Es gibt einen Kompensationsmechanismus (§ 51a EEG 2023): Die 20-jährige Förderdauer wird um die Nullvergütungs-Zeiträume verlängert, sodass dir langfristig kein Geld verloren geht. Der Nachteil: Die Kompensation erfolgt erst nach Ablauf der regulären 20 Jahre.
2024 gab es 457 Stunden mit negativen Strompreisen (Quelle: Bundesnetzagentur). 2025 waren es bereits 573 Stunden — Tendenz steigend mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Das entspricht etwa 6–7 % des Jahres.
Smart-Meter-Pflicht wird ausgeweitet
Seit dem Solarspitzengesetz vom 25.02.2025 müssen neue PV-Anlagen ab 7 kWp mit Smart Meter und Steuerbox ausgestattet werden. Bis zur Installation dieser Technik wird die Einspeisung auf 60 % der Nennleistung gedrosselt — diese Übergangsregelung gilt für alle Neuanlagen ab 2 kWp ohne Smart Meter. Die 7-kWp-Grenze betrifft nur die Einbaupflicht des Messstellenbetreibers; Anlagen zwischen 2 und 7 kWp können den Smart Meter freiwillig anfordern. Sobald ein Smart Meter eingebaut ist, darf wieder bis zur Anlagenleistung eingespeist werden.
Gut zu wissen: In der Praxis führt die 60-%-Drosselung laut Studien nur zu einer Ertragsminderung von etwa 1–9 % pro Jahr — nicht 40 %. Denn die volle Leistung wird ohnehin nur selten erreicht (Mittagsspitze bei optimalen Bedingungen).
Konkrete Zahlen: Was der Aufschub dich kostet
Lass uns das an einem realistischen Beispiel durchrechnen, damit du siehst, was das Warten wirklich kostet.
Ausgangssituation: Typisches Einfamilienhaus
- Einfamilienhaus mit 4-Personen-Haushalt
- Stromverbrauch: 4.500 kWh/Jahr
- Strompreis: 36 ct/kWh (Trend steigend)
- PV-Anlage: 10 kWp auf Süddach
- Investition: ca. 15.000 Euro
Szenario: Inbetriebnahme 2026 vor August-Degression
Stromproduktion: 10.000 kWh/Jahr
Eigenverbrauch: 30 % = 3.000 kWh
Einspeisung: 70 % = 7.000 kWh
Jährliche Ersparnis durch Eigenverbrauch: 3.000 kWh × 36 ct = 1.080 €
Jährliche Einspeisevergütung (garantiert 20 Jahre): 7.000 kWh × 7,78 ct = 545 €
Gesamtnutzen pro Jahr: 1.625 €
Mit Smart Meter wird es teurer
Für Smart Meter und Steuerbox fallen folgende Kosten an:
- Jährliche Betriebskosten Smart Meter: ca. 40–50 €/Jahr (gesetzlich gedeckelt)
- Jährliche Kosten Steuerbox: ca. 50 €/Jahr
- Einmalige Kosten Steuerbox: ca. 500–1.500 € (je nach Modell und Installation)
- Ggf. Zählerschrankanpassung: bis zu 2.000 € (nur bei älteren Anlagen nötig)
Über 20 Jahre summieren sich die laufenden Kosten auf etwa 2.000 €.
Warum Eigenverbrauch dein Rettungsanker ist
Die Zahlen zeigen es deutlich: Eigenverbrauch ist viermal wertvoller als Einspeisung. Bei Strompreisen von 36 ct/kWh sparst du mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde etwa 28 ct mehr, als du durch Einspeisung verdienen würdest.
Eigenverbrauch maximieren: Deine Strategie für 2026 und darüber hinaus
Ohne Speicher: 25–35 % Eigenverbrauch
Mit Batteriespeicher: 60–80 % Eigenverbrauch
Rechenbeispiel mit 8-kWh-Batteriespeicher
- Mehrkosten: ca. 8.000 €
- Zusätzlicher Eigenverbrauch: 3.000 kWh/Jahr
- Zusätzliche Ersparnis: 1.080 €/Jahr
Amortisation des Speichers: unter 8 Jahren
Intelligente Verbraucher einbinden
Wärmepumpe: Kann 2.000–4.000 kWh zusätzlichen Solarstrom verbrauchen.
- Ersparnis: 720–1.440 €/Jahr bei Eigenverbrauch
- Bei Einspeisung nur: 160–320 €/Jahr
Elektroauto mit Wallbox: 3.000–5.000 kWh/Jahr.
- Ersparnis bei Eigenverbrauch: 1.080–1.800 €/Jahr
- Bei Einspeisung nur: 240–400 €/Jahr
Smart-Home-Steuerung: Waschmaschine, Trockner und Geschirrspüler laufen automatisch, wenn die Sonne scheint.
Überschuss verkaufen statt verschenken: Trotz optimiertem Eigenverbrauch bleibt bei vielen Anlagen ein Überschuss, der bisher nur die sinkende Einspeisevergütung bringt. Ab Juni 2026 gibt es eine Alternative: Mit einer Energiegemeinschaft verkaufst du deinen überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn — zu 12 bis 20 Cent pro Kilowattstunde. Was du für die Gründung brauchst, erklären wir in unserem Leitfaden: Energiegemeinschaft gründen.
2026: Deine letzte Chance vor der EEG-Novelle 2027
Die Uhr tickt — aber sie tickt jetzt anders, als sie 2025 getickt hat. Denn solange die EEG-Novelle 2027 nicht beschlossen ist, gelten die heutigen Vergütungssätze unverändert weiter. Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich für 20 Jahre die volle Einspeisevergütung — egal, was der Bundestag 2027 entscheidet (Bestandsschutz, § 100 EEG).
Was du bis Ende 2026 noch bekommst
- ✅ Aktuelle Vergütungssätze (7,78 ct/kWh bzw. 7,71 ct/kWh ab 01.08.) für 20 Jahre garantiert
- ✅ Bestandsschutz vor der geplanten Abschaffung der festen Vergütung ab 01.01.2027
- ✅ Keine Pflicht-Direktvermarktung (geplant ab 25 kWp ab 2027)
- ✅ Keine geplante 50-%-Dauerkappung der Einspeiseleistung (Reform 2027)
- ✅ 0 % Mehrwertsteuer auf Anschaffung und Installation (unbefristet, Stand April 2026)
- ✅ Steuerfreiheit der Einspeiseerlöse bis 30 kWp
Was ab 01.01.2027 nach aktuellem Stand kippen würde
- ❌ Wegfall der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp
- ❌ Pflicht-Direktvermarktung über CfD/Marktprämie ab 25 kWp (geplant 6,2 ct/kWh)
- ❌ 50-%-Dauerkappung der Einspeiseleistung (Geltungsbereich noch unklar)
- ❌ Politische Evaluierung der Steuervorteile (kein Ablaufdatum, aber im Reformpaket adressiert)
Zeitplan für deine Investition (Stand April 2026)
- Mai 2026: Angebote einholen und vergleichen
- Juni / Juli 2026: Vertrag, Installation, Inbetriebnahme noch vor August-Degression möglich
- Spätestens Dezember 2026: Inbetriebnahme abgeschlossen, um Bestandsschutz zu sichern
- Vorteil: 20 Jahre Vergütung zu heute geltenden Konditionen — unabhängig vom EEG-Reform-Ausgang
Beispielrechnung: Familie Müller — 2026 starten oder bis 2027 warten?
Die Situation: Familie Müller aus einem Einfamilienhaus in Norddeutschland plant im Frühjahr 2026 eine 12-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher.
Investition: 22.000 € (ohne Mehrwertsteuer, dank 0 % MwSt seit 2023 bis auf weiteres unbefristet)
Jährliche Erträge:
- Stromproduktion: 12.000 kWh
- Eigenverbrauch mit Speicher: 70 % = 8.400 kWh
- Einspeisung: 30 % = 3.600 kWh
Variante A — Inbetriebnahme im Juli 2026 (vor August-Degression)
- Eigenverbrauch: 8.400 × 36 ct = 3.024 €
- Einspeisevergütung: 3.600 × 7,78 ct = 280 €
- Gesamtnutzen: 3.304 €/Jahr — über 20 Jahre 66.080 €
- Amortisation: 6,7 Jahre
Variante B — Inbetriebnahme im Januar 2027 (nach geplanter EEG-Novelle)
Falls der Referentenentwurf in der jetzigen Form Gesetz wird, fällt für eine 12-kWp-Anlage die feste Einspeisevergütung weg. Wichtig zur Einordnung: Die im Entwurf genannte CfD-Marktprämie von ca. 6,2 ct/kWh gilt nach jetzigem Stand nur für Anlagen ab 25 kWp. Eine 12-kWp-Anlage würde unter die geplante „förderfreie Netzbetreiberabnahme zum Marktwert Solar“ fallen — und der Marktwert Solar lag historisch oft deutlich unter den 6,2 ct/kWh. Alternativ kannst du den Überschuss über Energy Sharing direkt an Nachbarn verkaufen (12–20 ct/kWh). Wir rechnen hier konservativ mit 6,2 ct/kWh als optimistischem Platzhalter — der reale Erlös aus Marktwert Solar kann niedriger ausfallen:
- Eigenverbrauch: 8.400 × 36 ct = 3.024 €
- Einspeisung (optimistischer Platzhalter, real eher Marktwert Solar): 3.600 × 6,2 ct = 223 €
- Gesamtnutzen: 3.247 €/Jahr — über 20 Jahre 64.940 €
Differenz Variante A vs. Variante B: mindestens ca. 1.140 € weniger über 20 Jahre, im realistischen Marktwert-Solar-Szenario eher mehr. Plus: Variante A bringt zusätzlich volle Planungssicherheit durch Bestandsschutz.
Wichtiger Hinweis: Die EEG-Novelle 2027 ist Stand April 2026 noch nicht beschlossen. Diese Rechnung skizziert das Szenario auf Basis des geleakten Referentenentwurfs vom 27.02.2026 und der Grundzügen-Einigung zwischen CDU/CSU und SPD vom 22.04.2026.
Checkliste: So holst du 2026 das Beste heraus
Schritt-für-Schritt zur PV-Anlage 2026
Schritt 1: Sofort aktiv werden — Stromverbrauch ermitteln, Dachfläche prüfen, drei Angebote einholen
Schritt 2: Richtig dimensionieren — 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresverbrauch, Speicher für hohen Eigenverbrauch
Schritt 3: Den richtigen Partner finden — zertifizierte Fachfirma, Tier-1-Module, Komplettservice
Schritt 4: Finanzierung optimal gestalten — KfW-Kredit 270 (zinsgünstiges Darlehen) und ggf. regionale Zuschüsse prüfen
Schritt 5: Installation bis maximal Q3 2026 — damit du den August-Satz mitnimmst und Bestandsschutz sicher hast
Hinweis zur Smart-Meter-Pflicht
Die 60-%-Drosselung der Einspeisung gilt für alle Neuanlagen ab 2 kWp ohne intelligentes Messsystem. Sobald ein Smart Meter eingebaut ist, darf wieder bis zur Anlagenleistung eingespeist werden. Die gesetzliche Einbaupflicht des Messstellenbetreibers greift erst ab 7 kWp — Anlagen zwischen 2 und 7 kWp können den Smart Meter freiwillig anfordern.
Wenn du jetzt handeln möchtest, kannst du hier ein unverbindliches Angebot für deine Photovoltaikanlage anfordern.
Was die EEG-Novelle 2027 für deine PV-Anlage bedeutet
Am 27. Februar 2026 ist der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) zur EEG-Novelle 2027 öffentlich geworden — 442 Seiten, ursprünglich als „VS — Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet. Stand 25.04.2026: Der Entwurf war zunächst in der Frühkoordinierung der Bundesregierung; das Finanzministerium hatte die formelle Ressortabstimmung blockiert. Am 22.04.2026 haben sich CDU/CSU und SPD auf die Grundzüge geeinigt, die Blockade wurde aufgelöst und das Paket geht jetzt in die formelle Ressortabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss noch in 2026 ist damit deutlich wahrscheinlicher geworden.
Die wichtigsten geplanten Änderungen für Eigenheimbesitzer
1. Wegfall der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp ab 01.01.2027
Wer ab dem 01.01.2027 ans Netz geht, soll keine garantierte feste Vergütung mehr für eingespeisten Strom erhalten. Stattdessen müsste der Strom direktvermarktet werden — entweder selbst (mit Aggregator) oder über die geplante Marktprämie/CfD-Regelung mit ca. 6,2 ct/kWh.
2. Direktvermarktungspflicht ab 25 kWp
Aktuell beginnt die Pflicht-Direktvermarktung erst ab 100 kWp. Geplant ist eine schrittweise Senkung der Schwelle über drei Jahre auf 25 kWp. Das trifft vor allem größere Mehrfamilienhaus- und Gewerbeanlagen.
3. Dauerhafte 50-%-Kappung der Einspeiseleistung
Für Neuanlagen bis zu einer noch festzulegenden Leistungsschwelle (25 oder 100 kWp — diese Obergrenze ist im Entwurf noch offen) soll dauerhaft nur noch maximal 50 % der installierten Modulleistung eingespeist werden dürfen. Ziel: Anreiz für Speicher und Eigenverbrauch. Eine 12-kWp-Anlage wäre auf jeden Fall betroffen, da sie unter beiden diskutierten Schwellen liegt.
4. Übergangsregelung
Bis 2029 soll für kleine Anlagen eine „förderfreie Netzbetreiberabnahme“ möglich bleiben — also ohne Marktprämie, aber auch ohne aktive Direktvermarktung.
Was du dir merken musst
- Stand April 2026 ist nichts davon beschlossen.
- Ein Kabinettsbeschluss ist nach der Einigung vom 22.04.2026 für Ende 2026 deutlich wahrscheinlicher geworden.
- Selbst wenn die Reform kommt: Bestandsanlagen genießen 20 Jahre Bestandsschutz nach § 100 EEG. Wer 2026 in Betrieb geht, ist nach herrschender Rechtsmeinung verfassungsrechtlich abgesichert.
Was Branchenverbände kritisieren
Der Bundesverband des Solarhandwerks (BdSH) und mehrere Energiewende-Verbände warnen vor einem Markteinbruch ähnlich der Heizungsdebatte 2023. Hauptkritik: Direktvermarktung ist für 5–10-kWp-Anlagen wirtschaftlich nicht darstellbar. Eine politische Korrektur des Entwurfs ist daher wahrscheinlich, aber nicht garantiert.
Bestandsschutz: Was passiert mit deiner 2026er Anlage 2027?
Die kurze Antwort: Nichts. Du behältst deine Vergütung für volle 20 Jahre.
Die ausführliche Antwort:
Der Bestandsschutz für PV-Anlagen ist in § 100 EEG verankert. Anders gesagt: Sobald deine Anlage offiziell in Betrieb ist (Datum der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister), läuft eine 20-Jahres-Garantie auf den Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt. Nach herrschender Rechtsmeinung ist dieser Bestandsschutz verfassungsrechtlich geschützt — er stützt sich auf das Vertrauensschutzprinzip und die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG und wäre nur unter sehr engen Voraussetzungen rückwirkend änderbar. Branchenexperten und Juristen sind sich weitgehend einig: Bestandsanlagen werden auch nach einer EEG-Reform 2027 ihre Vergütung weiter erhalten. Eine letzte Rechtssicherheit gibt es erst mit dem verabschiedeten Gesetzestext — dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Konkret heißt das für dich:
- Inbetriebnahme im April 2026 → 20 Jahre lang 7,78 ct/kWh Teileinspeisung (Stand 02.2026)
- Inbetriebnahme im Juli 2026 → 20 Jahre lang 7,78 ct/kWh
- Inbetriebnahme im September 2026 → 20 Jahre lang 7,71 ct/kWh (nach 01.08.-Degression)
- Inbetriebnahme im Februar 2027 → unter aktuellem Reformentwurf KEINE feste Vergütung mehr, sondern Marktprämie ca. 6,2 ct/kWh oder Eigenvermarktung
Was du tun musst, um den Bestandsschutz zu sichern
- Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2026 abschließen — das ist das entscheidende Datum
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats
- ZEREZ-Eintragung bei zertifizierten Komponenten — übernimmt dein Installationsbetrieb
- Netzanschluss-Vertrag mit deinem Netzbetreiber — der bestätigt das Inbetriebnahmedatum
Wichtig: Bestelldatum oder Liefertermin spielen keine Rolle. Allein das offizielle Inbetriebnahmedatum zählt. Plane deshalb mit deinem Installationsbetrieb mindestens 8–12 Wochen Vorlauf bis zur fertigen Inbetriebnahme.
Ausblick: Was nach 2026 zu erwarten ist
Die Entwicklung zeigt einen klaren Trend: Die Politik verschiebt den Fokus von der Einspeisung zum Eigenverbrauch. Das bedeutet:
Langfristige Trends
- Weitere Kürzungen der Einspeisevergütung alle 6 Monate
- Mehr Einschränkungen bei der Netzeinspeisung
- Stärkung der Direktvermarktung für größere Anlagen
- Förderung von Speichern und intelligenten Energiesystemen
Neue Option ab Juni 2026: Energy Sharing
Mit dem neuen § 42c EnWG kannst du deinen überschüssigen Solarstrom ab Juni 2026 direkt an Nachbarn, Mieter oder Gewerbebetriebe in deinem Netzgebiet verkaufen — zu Preisen von 12 bis 20 Cent pro Kilowattstunde statt der sinkenden Einspeisevergütung. Dafür gründest du gemeinsam eine Energiegemeinschaft, zum Beispiel als eingetragene Genossenschaft. Wie das konkret funktioniert, welche Rechtsform passt und was die Gründung kostet, erklären wir in unserem Leitfaden: Energiegemeinschaft gründen.
Fazit: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist
2027 wird der echte Wendepunkt für Solarinvestoren. Die Kombination aus Wegfall der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp, Direktvermarktungspflicht ab 25 kWp und geplanter 50-%-Dauerkappung macht neue Photovoltaikanlagen ohne Bestandsschutz deutlich weniger rentabel.
Drei zentrale Erkenntnisse für deine Entscheidung:
1. Zeit ist Geld: Wer bis 2027 wartet, verliert über 20 Jahre mindestens 1.000 € pro 12-kWp-Anlage durch schlechtere Konditionen — bei realistischem Marktwert-Solar-Szenario mehr.
2. Eigenverbrauch wird noch wichtiger: Mit Strompreisen von 36+ ct/kWh und sinkender Einspeisevergütung wird jede selbst verbrauchte Kilowattstunde immer wertvoller. Ein Batteriespeicher wird vom Nice-to-have zum Must-have.
3. Die besten Zeiten sind nicht vorbei — aber sie enden: Eine 2026 installierte Photovoltaikanlage bringt immer noch Renditen von 6–8 % jährlich. Das schaffen klassische Geldanlagen nicht.
Die Rechnung ist eindeutig: Auch unter den ab 2027 geplanten Bedingungen bleibt Solarstrom eine gute Investition. Aber wer die heute gültigen Konditionen mitnehmen möchte, muss jetzt handeln.
Angesichts steigender Strompreise, ausgereifter Speichertechnik und der noch geltenden Steuervorteile gibt es kaum eine bessere Investition in deine Energiezukunft.
Die Frage ist nicht, ob sich eine Photovoltaikanlage installieren lohnt — sondern ob du dir das Warten noch leisten kannst.
Update April 2026: EEG-Novelle 2027 — vom Ankündigungs-Zitat zum 442-Seiten-Referentenentwurf
Aus den unmissverständlichen Aussagen, die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im September 2025 gemacht hat, ist seit Anfang 2026 ein konkreter Gesetzgebungsprozess geworden. Die wichtigsten Stationen seit der ersten Veröffentlichung dieses Artikels:
Stand April 2026 — was bisher passiert ist
- 27.02.2026: Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 wird durchgestochen. 442 Seiten, ursprünglich als „VS — Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet. Erstmals erfährt die Öffentlichkeit konkrete Stichtage und Schwellenwerte.
- März 2026: Erste juristische Einordnungen durch Taylor Wessing, BBH und andere Kanzleien. Industrieverbände, Handwerk und Mieterschutzbund veröffentlichen Stellungnahmen — überwiegend kritisch.
- Anfang April 2026: Der Entwurf war in der Frühkoordinierung der Bundesregierung. Das Finanzministerium hatte die formelle Ressortabstimmung blockiert.
- 22.04.2026: Durchbruch — CDU/CSU und SPD einigen sich auf die Grundzüge von EEG-Novelle, Netzpaket und Kraftwerksstrategie. Die Blockade des Finanzministeriums wurde nach Eingreifen von Bundeskanzler Merz aufgelöst. Der Entwurf geht jetzt in die formelle Ressortabstimmung — ein Kabinettsbeschluss noch in 2026 ist damit deutlich wahrscheinlicher geworden.
Die geplanten Hauptpunkte (Stand Referentenentwurf 27.02.2026)
- Wegfall der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp ab 01.01.2027
- Pflicht-Direktvermarktung ab 25 kWp (statt heute >100 kWp), schrittweise umgesetzt über drei Jahre
- Dauerhafte 50-%-Kappung der Einspeiseleistung für Neuanlagen (Geltungsbereich bis 25 oder bis 100 kWp noch unklar)
- CfD-Marktprämie ca. 6,2 ct/kWh als Ersatz für die feste Vergütung (gilt nach jetzigem Stand nur für Anlagen ab 25 kWp)
- Übergangsregelung „förderfreie Netzbetreiberabnahme“ für kleine Anlagen bis 2029 möglich
Branche alarmiert — und gehört wird
Der Bundesverband des Solarhandwerks (BdSH) hat in seinem Statement deutlich gemacht: Direktvermarktung ist für 5- bis 10-kWp-Anlagen wirtschaftlich nicht darstellbar. Auch der Branchenverband BSW Solar, die Mieterbundesvereinigung und der Verband Wohnungswirtschaft warnen vor Markteinbruch und sozialen Verwerfungen, falls der Entwurf unverändert Gesetz wird. Parallelen zur Heizungsdebatte 2023 werden offen gezogen. Die Grundzügen-Einigung vom 22.04.2026 zwischen CDU/CSU und SPD signalisiert allerdings, dass die Kritik die Blockade nicht aufrechterhalten konnte — wie viel davon im finalen Gesetzestext nachgeschärft wird, ist offen.
Bestandsschutz: Für 2026er Inbetriebnahmen nach herrschender Rechtsmeinung verfassungsrechtlich geschützt
§ 100 EEG schützt deine 2026er Inbetriebnahme für volle 20 Jahre. Auch wenn die EEG-Novelle 2027 in der jetzt vorliegenden Form Gesetz wird: Du behältst deine 7,78 ct/kWh (oder 7,71 ct/kWh ab 01.08.2026) für die gesamte Förderdauer. Der Bestandsschutz stützt sich auf das verfassungsrechtliche Vertrauensschutzprinzip und die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Details dazu im Abschnitt Bestandsschutz: Was passiert mit deiner 2026er Anlage 2027?.
Fazit: Handlungsdruck ist real — und durch die Einigung vom 22.04.2026 noch konkreter
Die Reform ist ernst gemeint, der Zeitdruck für 2026er Inbetriebnahmen ist real und durch die Grundzügen-Einigung zwischen CDU/CSU und SPD weiter gewachsen. Stand 25.04.2026 ist das Gesetz zwar noch nicht im Bundestag, aber das politische Risiko-Fenster, dass die EEG-Novelle 2027 doch noch scheitert, ist klein geworden. Wer 2026 sicher in Betrieb geht, hat die heute gültigen Konditionen für 20 Jahre — egal, wie die Reform ausgeht.
Wir aktualisieren diesen Abschnitt fortlaufend, sobald sich der politische Stand ändert.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2026 / 2027
Wird die Einspeisevergütung 2026 abgeschafft?
Was passiert mit meiner Einspeisevergütung 2027?
Was ist eine Marktprämie / CfD bei der EEG-Novelle 2027?
Lohnt sich eine PV-Anlage 2026 noch?
Habe ich Bestandsschutz, wenn ich 2026 anschließe?
Was bedeutet die geplante 50-%-Kappung für mich?
Muss ich ab 2027 meinen Solarstrom selbst vermarkten?
Wie hoch ist die Einspeisevergütung im August 2026?
Eigenverbrauch steigern: E-Auto mit Solarstrom laden
Die effektivste Methode, deinen Eigenverbrauch spürbar zu erhöhen, ist das PV-Überschussladen mit einer Wallbox. Das Prinzip ist einfach: Statt überschüssigen Solarstrom für wenige Cent ins Netz einzuspeisen, fließt er direkt in dein Elektroauto. Eine intelligente Wallbox erkennt automatisch, wann genug PV-Überschuss vorhanden ist, und passt die Ladeleistung dynamisch an. So sparst du bei jeder Kilowattstunde die Differenz zwischen Strompreis und Einspeisevergütung — aktuell rund 30 Cent pro kWh. Bei einem durchschnittlichen E-Auto-Verbrauch von 2.500 bis 3.500 kWh pro Jahr summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro jährlich. In unserem Ratgeber PV-Überschussladen mit Wallbox erfährst du, welche Wallboxen sich eignen, wie die Einrichtung funktioniert und warum die automatische Phasenumschaltung dabei eine entscheidende Rolle spielt.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, ohne Gewähr. Die Informationen in diesem Ratgeber wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Förderbedingungen, Einkommensgrenzen und Beträge können sich jederzeit ändern. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an die Bundesnetzagentur, das BMWE oder einen Energierecht-Anwalt. Die Future Fox GmbH übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der hier bereitgestellten Informationen getroffen werden.