Das Wichtigste in Kürze
- 11 kW = anmeldepflichtig: Keine Genehmigung erforderlich, der Netzbetreiber darf nicht ablehnen
- 22 kW = genehmigungspflichtig: Der Netzbetreiber muss innerhalb von 2 Monaten antworten
- Seit 2024 neu: Dank §14a EnWG darf der Netzbetreiber Wallboxen nicht mehr pauschal wegen Netzüberlastung ablehnen
- Genehmigung ist kostenlos: Nur die Installation und ggf. Hausanschlussverstärkung kosten Geld
- Bei Ablehnung: Sie haben mehrere Optionen – von Mängelbehebung bis zur Drosselung auf 11 kW
- Ihr Vorteil: Reduzierte Netzentgelte von 110-190 Euro pro Jahr durch netzorientierte Steuerung
Die Wallbox 22 kW Genehmigung beim Netzbetreiber ist seit 2024 deutlich einfacher geworden – doch es gibt weiterhin wichtige Regeln zu beachten. Sie planen eine Wallbox mit 22 kW Ladeleistung? Dann steht Ihnen ein Genehmigungsverfahren bevor. Im Gegensatz zur 11-kW-Variante, die nur angemeldet werden muss, ist bei 22 kW eine explizite Zustimmung erforderlich.
Die gute Nachricht: Seit Januar 2024 hat sich die Rechtslage deutlich verbessert. Netzbetreiber dürfen Wallboxen nicht mehr pauschal ablehnen – und selbst wenn Probleme auftreten, haben Sie konkrete Handlungsoptionen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: vom Antrag über die Fristen bis zu den Möglichkeiten bei einer Ablehnung.
11 kW vs. 22 kW - was ist der Unterschied bei der Anmeldung?
Kurze Antwort:
Wallboxen bis 11 kW sind nur anmeldepflichtig – der Netzbetreiber kann nicht widersprechen. Wallboxen mit 22 kW sind genehmigungspflichtig – der Netzbetreiber kann unter bestimmten Umständen ablehnen.
Anmeldepflicht vs. Genehmigungspflicht – kurz erklärt
Die rechtliche Grundlage für die Wallbox-Anmeldung bildet §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Seit dem 21. März 2019 schreibt diese Verordnung vor, dass alle Ladeeinrichtungen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden müssen.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Ladeleistung:
| Kriterium | Wallbox bis 11 kW | Wallbox 22 kW |
|---|---|---|
| Verfahren | Anmeldepflicht | Genehmigungspflicht |
| Netzbetreiber kann ablehnen | Nein | Ja, bei berechtigten Gründen |
| Typische Bearbeitungszeit | Wenige Tage | Bis zu 2 Monate |
| Stromanschluss | 3-phasig, 16A | 3-phasig, 32A |
| Ladezeit (0-100%, 77 kWh Akku) | ca. 7 Stunden | ca. 3,5 Stunden |
| Installationskosten | 500–1.500 Euro | 500–2.000 Euro |
Wichtig: Eine 22-kW-Wallbox, die auf 11 kW gedrosselt wird, ist in der Regel nur anmeldepflichtig – nicht genehmigungspflichtig. Das kann eine Option sein, wenn die Genehmigung abgelehnt wird. Mehr zu den verschiedenen Ladeinfrastruktur-Optionen finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Die Neuregelung seit 2024: Was hat sich geändert?
Mit dem novellierten §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der am 1. Januar 2024 in Kraft trat, haben sich die Spielregeln grundlegend verändert:
Die wichtigsten Paragraphen im Überblick
§19 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung):
- Wallboxen bis 11 kW: Anmeldepflicht
- Wallboxen über 11 kW: Genehmigungspflicht
- Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von 2 Monaten äußern
§14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz):
- Seit 01.01.2024 müssen alle neu installierten Wallboxen über 4,2 kW steuerbar sein und an der netzorientierten Steuerung teilnehmen
- Netzbetreiber dürfen die Ladeleistung zeitweise auf 4,2 kW drosseln (netzorientierte Steuerung)
- Im Gegenzug: Netzbetreiber dürfen den Anschluss nicht mehr wegen Netzüberlastung ablehnen
- Verbraucher erhalten reduzierte Netzentgelte als Ausgleich
Das bedeutet konkret: Ihr Netzbetreiber darf seit 2024 eine Wallbox nicht mehr mit dem pauschalen Verweis auf Netzüberlastung ablehnen oder verzögern. Er darf Ihre Ladestation im Notfall auf 4,2 kW drosseln – aber er darf Sie nicht am Laden hindern.
Praxis-Realität:
Trotz der neuen Regelung berichten viele Kunden, dass ihre Netzbetreiber weiterhin auf einer formalen Genehmigung für 22-kW-Wallboxen bestehen. Das Verfahren bleibt also bestehen – aber die Ablehnungsgründe sind deutlich eingeschränkt.
So läuft die 22 kW Genehmigung beim Netzbetreiber ab
Kurze Antwort:
Sie reichen die Unterlagen über Ihren Elektroinstallateur ein. Der Netzbetreiber hat 2 Monate Zeit zu antworten. Bei einer Ablehnung muss er die Gründe nennen und Lösungswege aufzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Genehmigung einer 22-kW-Wallbox benötigen Sie folgende Dokumente:
1
Antragsformular des Netzbetreibers:
Jeder Netzbetreiber hat eigene Formulare – meist online verfügbar oder über Ihren Elektroinstallateur
2
Konformitätserklärung der Wallbox:
Bestätigt, dass die Ladestation die Netzanschlussbedingungen erfüllt (vom Hersteller)
3
Technische Datenblätter:
Ladeleistung, Anschlussart, Steuerbarkeit gemäß §14a EnWG
4
Lageplan:
Wo soll die Wallbox installiert werden?
5
Angaben zur elektrischen Anlage:
Ihr Elektrofachbetrieb prüft, ob die Hausinstallation ausreicht
Wichtig: Die Anmeldung und Genehmigung darf nur durch einen eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen – nicht durch Sie als Endkunde direkt. Wir übernehmen den Papierkram für Sie.
Die 2-Monats-Frist – und was passiert danach?
Nach §19 Abs. 2 NAV ist der Netzbetreiber verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang Ihrer Anmeldung zu äußern. In dieser Zeit prüft er:
- Ob der Hausanschluss ausreichend dimensioniert ist
- Ob das lokale Niederspannungsnetz die zusätzliche Last verkraftet
- Ob die technischen Voraussetzungen für die netzorientierte Steuerung erfüllt sind
Was passiert nach der Genehmigung?
Erhalten Sie die Genehmigung, müssen Sie die Wallbox innerhalb von vier Monaten in Betrieb nehmen. Danach erlischt die Genehmigung und Sie müssten erneut beantragen.
§14a EnWG: Warum Ihr Netzbetreiber nicht mehr pauschal ablehnen darf
Die Neuregelung des §14a EnWG hat einen entscheidenden Paradigmenwechsel gebracht: Der Netzbetreiber tauscht das Recht auf Ablehnung gegen das Recht auf Steuerung.
Im Klartext:
- Früher: Netzbetreiber konnte sagen „Unser Netz ist überlastet, Sie bekommen keine 22-kW-Wallbox“
- Heute: Netzbetreiber muss die Wallbox genehmigen, darf aber bei Netzengpässen die Ladeleistung temporär auf 4,2 kW reduzieren
Garantierte Mindestleistung:
Selbst bei einer Drosselung durch den Netzbetreiber bleiben Ihnen immer mindestens 4,2 kW Ladeleistung. Das reicht, um ein durchschnittliches E-Auto über Nacht (8 Stunden) mit etwa 33 kWh zu laden – genug für rund 200 km Reichweite.
Wallbox-Genehmigung abgelehnt? Diese Optionen haben Sie
Kurze Antwort:
Eine Ablehnung ist seit 2024 nur noch in Ausnahmefällen zulässig – etwa bei konkreten Sicherheitsmängeln oder unzureichendem Hausanschluss. In beiden Fällen haben Sie Handlungsmöglichkeiten: Mängel beheben, Hausanschluss verstärken oder auf 11 kW drosseln.
| Ablehnungsgrund | Bedeutung | Lösbarkeit |
|---|---|---|
| Hausanschluss zu schwach | Der vorhandene Hausanschluss liefert nicht genug Leistung für 22 kW zusätzlich | Gut lösbar (Verstärkung möglich) |
| Sicherheitsmängel | Die Elektroinstallation entspricht nicht den aktuellen Normen | Gut lösbar (Sanierung) |
| Fehlende Steuerbarkeit | Die Wallbox erfüllt nicht die §14a-Anforderungen | Gut lösbar (andere Wallbox wählen) |
| Netzüberlastung | Seit 2024 kein zulässiger Ablehnungsgrund mehr! | Nicht mehr anwendbar |
Ihr Recht auf Information: Wenn der Netzbetreiber wegen Kapazitätsmangels ablehnt, können Sie verlangen, dass er Ihnen aussagekräftige Informationen gibt: Welche Maßnahmen wären nötig? Was würde der Netzausbau kosten? Wer trägt die Kosten?
Option 1: Mängel beheben (4-Wochen-Frist)
Für wen geeignet: Wenn Sicherheits- oder Installationsmängel vorliegen
Stellt der Netzbetreiber fest, dass Ihre Elektroinstallation nicht den Anforderungen entspricht, können Sie diese Mängel beheben lassen. Nach der Behebung können Sie die Genehmigung erneut beantragen.
Typische Mängel:
- Veralteter Zählerschrank ohne Platz für zusätzliche Sicherungen – eine Zählerschrank-Modernisierung schafft Abhilfe
- Kabelquerschnitt der Zuleitung zu gering (22 kW braucht mindestens 5 x 6 mm²)
- Fehlender FI-Schutzschalter Typ B oder Typ A-EV
- Keine Möglichkeit zur Integration der netzorientierten Steuerung
Kosten: Je nach Umfang 500-3.000 Euro für die Elektrosanierung
Option 2: Hausanschluss verstärken lassen
Für wen geeignet: Wenn der bestehende Hausanschluss nicht ausreicht
In vielen älteren Gebäuden ist der Hausanschluss auf 30-40 kW ausgelegt. Das kann bei einer 22-kW-Wallbox plus Haushaltsstrom plus eventuell Wärmepumpe knapp werden.
Vorgehensweise:
- Antrag auf Leistungserhöhung beim Netzbetreiber stellen
- Netzbetreiber prüft, ob das Ortsnetz die erhöhte Leistung verkraftet
- Bei Genehmigung: Installation eines stärkeren Hausanschlusses
Kosten: 1.000-5.000 Euro je nach erforderlichem Ausbau. In manchen Fällen übernimmt der Netzbetreiber einen Teil der Kosten.
Alternative: Ein intelligentes Lastmanagementsystem kann die verfügbare Leistung intelligent zwischen Haushalt und Wallbox verteilen – oft günstiger als ein Hausanschluss-Upgrade.
Option 3: 22 kW Wallbox auf 11 kW drosseln
Für wen geeignet: Wenn eine schnelle Lösung gefragt ist
Die pragmatischste Option: Sie installieren eine 22-kW-Wallbox, drosseln sie aber dauerhaft auf 11 kW. Damit entfällt die Genehmigungspflicht – es genügt die einfache Anmeldung, die der Netzbetreiber nicht ablehnen kann.
Vorteile dieser Lösung:
- Keine Genehmigung erforderlich
- Zukunftssicher: Wenn sich die Netzsituation verbessert, können Sie später auf 22 kW umstellen (erneute Genehmigung erforderlich)
- 11 kW reichen für die meisten Privathaushalte völlig aus (volle Ladung über Nacht)
Kosten: Keine zusätzlichen Kosten – die Drosselung erfolgt in der Regel per Software
Unser Tipp: Professionelle Beratung vor der Entscheidung
Bevor Sie Zeit und Geld in Lösungsversuche investieren, lassen Sie sich beraten. Als erfahrener Elektrofachbetrieb prüfen wir vorab, ob Ihr Hausanschluss für 22 kW geeignet ist, übernehmen die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und finden die optimale Lösung für Ihre Situation.
In vielen Fällen ist 11 kW übrigens die klügere Wahl: Günstiger in der Installation, keine Genehmigung nötig, und bei einer durchschnittlichen Standzeit von 10-12 Stunden über Nacht laden Sie Ihr E-Auto ohnehin problemlos voll. Für Gewerbebetriebe mit höherem Ladebedarf empfehlen wir unsere DC-Schnelllader-Lösungen.
Die netzorientierte Steuerung - was bedeutet das für Sie?
Kurze Antwort:
Der Netzbetreiber darf Ihre Wallbox bei Netzengpässen auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte von 110-190 Euro pro Jahr. Die Drosselung tritt in der Praxis selten ein.
Wann darf der Netzbetreiber drosseln?
Die netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG ist kein Freifahrtschein für willkürliche Drosselungen. Der Netzbetreiber darf nur dann eingreifen, wenn:
- Eine konkrete Gefahr für die Systemstabilität besteht
- Die Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zwingend erforderlich ist
- Keine anderen Maßnahmen ausreichen
In der Praxis bedeutet das: Die Drosselung tritt typischerweise nur an wenigen Stunden pro Jahr ein – meist an kalten Winterabenden, wenn viele Menschen gleichzeitig kochen, heizen und ihre E-Autos laden.
Was passiert bei einer Drosselung?
Der Netzbetreiber senkt die Ladeleistung Ihrer Wallbox auf maximal 4,2 kW. Ihr normaler Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Die Mindestleistung von 4,2 kW muss immer zur Verfügung stehen.
Ihr Vorteil: Reduzierte Netzentgelte
Als Ausgleich für die Möglichkeit der Drosselung erhalten Sie spürbar reduzierte Netzentgelte. Sie können zwischen zwei Modulen wählen:
| Modul | Art der Reduzierung | Typische Ersparnis | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Modul 1 (Pauschale) | Feste Jahrespauschale | 110–190 Euro/Jahr (brutto) | Keine separate Messung nötig |
| Modul 2 (Prozentual) | Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts (typischerweise 60%, variiert je nach Netzbetreiber) | Variiert je nach Verbrauch | Separate Messstelle erforderlich |
Die genaue Höhe der pauschalen Reduzierung (Modul 1) hängt von Ihrem Netzgebiet ab. Sie liegt typischerweise zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr (brutto).
Rechenbeispiel:
Bei einer Netzentgeltreduzierung von 150 Euro pro Jahr und 20 Jahren Nutzungsdauer sparen Sie 3.000 Euro – nur durch die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung. Die tatsächlichen Einschränkungen beim Laden sind minimal. Noch mehr sparen Sie mit einer eigenen Photovoltaikanlage und PV-Überschussladen.
Kosten für die 22 kW Wallbox-Installation
Kurze Antwort:
Die Genehmigung selbst ist kostenlos. Die Gesamtkosten für Hardware und Installation liegen bei 1.000-4.500 Euro. Falls der Hausanschluss verstärkt werden muss, kommen 1.000-5.000 Euro hinzu.
Genehmigung: Kostenlos
Die gute Nachricht vorweg: Die Genehmigung beim Netzbetreiber ist in der Regel kostenlos. Sie zahlen keine Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrags.
Kosten entstehen erst bei der eigentlichen Installation und gegebenenfalls bei notwendigen Vorarbeiten an Ihrer Elektroinstallation.
Installation: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
| Kostenposition | Preisspanne | Anmerkung |
|---|---|---|
| Wallbox-Hardware (22 kW) | 500–4.000 Euro | Einfache Modelle ab 500 Euro, Premium-Wallboxen bis 4.000 Euro |
| Installationskosten | 500–2.000 Euro | Abhängig von Leitungslänge und Aufwand |
| Zählerschrank-Erweiterung | 500–2.000 Euro | Falls Platz für zusätzliche Sicherungen fehlt |
| Steuerbox für §14a | kostenlos | Wird vom Messstellenbetreiber gestellt (Mietmodell, ca. 100 €/Jahr) |
| Gesamt (Normalfall) | 1.000–4.500 Euro | Je nach Wallbox-Qualität und Installationsaufwand |
Falls Hausanschluss verstärkt werden muss
Wenn Ihr Hausanschluss nicht ausreichend dimensioniert ist, kommen zusätzliche Kosten hinzu:
| Maßnahme | Kosten | Wann erforderlich? |
|---|---|---|
| Leistungserhöhung (einfach) | 500–1.500 Euro | Wenn nur die Einstellungen angepasst werden müssen |
| Hausanschlusskabel erneuern | 1.500–3.000 Euro | Wenn das vorhandene Kabel zu dünn ist |
| Neuer Hausanschlusskasten | 2.000–5.000 Euro | Bei komplettem Austausch des Anschlusses |
| Lastmanagementsystem | 500–1.500 Euro | Alternative zur Hausanschlussverstärkung |
Vor-Ort-Prüfung
Wir prüfen vor der Installation, ob Ihr Hausanschluss ausreicht und welche Arbeiten tatsächlich notwendig sind. So erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
FAQ: Häufige Fragen zur 22 kW Wallbox-Genehmigung
Kann der Netzbetreiber meine 22-kW-Wallbox noch ablehnen?
Seit Januar 2024 nur noch in Ausnahmefällen. Der Netzbetreiber darf nicht mehr pauschal wegen Netzüberlastung ablehnen. Zulässige Ablehnungsgründe sind: unzureichender Hausanschluss, Sicherheitsmängel in der Elektroinstallation oder fehlende §14a-Konformität der Wallbox. In allen Fällen muss er Lösungswege aufzeigen.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Der Netzbetreiber hat gesetzlich 2 Monate Zeit, sich zu äußern. In der Praxis geht es oft schneller – viele Netzbetreiber antworten innerhalb von 2-4 Wochen. Wenn Sie nach 2 Monaten keine Antwort erhalten haben, gilt die Genehmigung als erteilt (Fiktionswirkung).
Was kostet die Genehmigung?
Die Genehmigung selbst ist kostenlos. Kosten entstehen für die Wallbox-Hardware (500-4.000 Euro) und die Installation (500-2.000 Euro). Falls Ihr Hausanschluss verstärkt werden muss, kommen zusätzlich 1.000-5.000 Euro hinzu.
Brauche ich eine §14a-konforme Wallbox?
Ja, seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Leistung vom Netzbetreiber steuerbar sein. Die Wallbox benötigt dafür eine entsprechende Schnittstelle (z.B. OCPP, EEBus oder Modbus). Alternativ kann eine separate Steuerbox installiert werden.
Was bedeutet netzorientierte Steuerung für mich?
Der Netzbetreiber darf bei Netzengpässen Ihre Ladeleistung temporär auf 4,2 kW reduzieren. Das passiert in der Praxis selten (wenige Stunden pro Jahr). Im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte von 110-190 Euro pro Jahr. Die Mindestleistung von 4,2 kW reicht, um über Nacht etwa 33 kWh zu laden.
Kann ich eine 22-kW-Wallbox auf 11 kW drosseln?
Ja, das ist jederzeit möglich und oft die pragmatischste Lösung bei Genehmigungsproblemen. Eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox ist nur anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Der Netzbetreiber kann die Anmeldung nicht ablehnen. Später können Sie (mit erneuter Genehmigung) auf 22 kW umstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Genehmigung?
Anmeldung (bis 11 kW): Sie informieren den Netzbetreiber über die Installation. Er muss diese zur Kenntnis nehmen, kann aber nicht widersprechen.
Genehmigung (über 11 kW): Der Netzbetreiber prüft aktiv, ob die Installation zulässig ist, und muss explizit zustimmen. Er kann unter bestimmten Umständen ablehnen.
Gilt der Bestandsschutz für meine alte Wallbox?
Ja, für Wallboxen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, gilt Bestandsschutz. Sie müssen nicht nachträglich auf §14a-Konformität umgerüstet werden. Allerdings müssen Bestandsanlagen, die bereits als steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet sind, bis Ende 2028 in das neue Modell überführt werden.
Wallbox-Installation mit Rundum-Service
Wir übernehmen alles: Von der Vor-Ort-Prüfung über die Anmeldung beim Netzbetreiber bis zur fachgerechten Installation. Als regionaler Elektrofachbetrieb in Norddeutschland sind wir persönlich für Sie da – ob Wallbox, Photovoltaik oder Solarcarport.

