Das Wichtigste in Kürze
Die neue E-Auto-Förderung 2026 ist da und richtet sich erstmals gezielt an Privathaushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Bis zu 6.000 Euro Prämie sind möglich. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Voraussetzungen, Förderhöhen, Antragstellung und wie Sie die Förderung mit PV-Anlage und Wallbox kombinieren können.
Die E-Auto-Förderung 2026 beantragen – das ist einfacher, als Sie vielleicht denken. Nach dem Wegfall des Umweltbonus Ende 2023 hat die Bundesregierung ein komplett neues Förderprogramm aufgelegt, das seit Januar 2026 gilt. Anders als beim alten Programm steht diesmal die soziale Gerechtigkeit im Mittelpunkt: Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten höhere Zuschüsse.
Ob Sie gerade über den Kauf eines Elektroautos nachdenken, ein Fahrzeug leasen möchten oder bereits seit Jahresbeginn ein E-Auto fahren – dieser Ratgeber erklärt Ihnen detailliert, wie Sie die E-Auto-Förderung 2026 beantragen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie das Maximum aus der Prämie herausholen.
Die neue E-Auto-Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Warum gibt es wieder eine E-Auto-Förderung?
Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 brach der Absatz von Elektroautos in Deutschland drastisch ein. Viele potenzielle Käufer schoben ihre Entscheidung auf – verständlich, denn ohne staatliche Unterstützung sind E-Autos zunächst teurer als vergleichbare Verbrenner.
Die Bundesregierung reagierte mit einem neuen Ansatz: Statt einer pauschalen Förderung für alle gibt es nun ein sozial gestaffeltes System. Die Ziele sind klar definiert:
- Sozial gerechter Zugang zur Elektromobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen
- Stärkung der privaten Nachfrage nach Elektrofahrzeugen
- Klimaschutz durch Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor
Die wichtigsten Eckdaten im Schnellüberblick
E-Auto-Förderung 2026 - Auf einen Blick
Wer bekommt die E-Auto-Förderung 2026? Alle Voraussetzungen
Die neue E-Auto-Förderung 2026 ist bewusst so gestaltet, dass sie Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stärker unterstützt. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Einkommensgrenze: 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Das zentrale Kriterium der neuen Förderung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro. Aber Achtung: Gemeint ist nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE).
Für den Nachweis wird der Durchschnitt Ihrer beiden aktuellsten Steuerbescheide herangezogen, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. Wenn Sie Anfang 2026 einen Antrag stellen, können Sie also die Steuerbescheide von 2023 und 2024 verwenden.
Was ist „zu versteuerndes Einkommen“ – und wie finde ich es?
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht identisch mit Ihrem Bruttojahresgehalt. Es ist der Betrag, der nach Abzug aller steuerlichen Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben übrig bleibt.
So finden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen:
Schauen Sie auf Ihren Steuerbescheid. Dort finden Sie meist auf der zweiten Seite unter „Besteuerungsgrundlagen“ den Posten „zu versteuerndes Einkommen“. Das ist die Zahl, die für die E-Auto-Förderung zählt.
Als grobe Orientierung: Ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro entspricht etwa:
- Ledige Arbeitnehmer: ca. 4.800 Euro Netto pro Monat
- Verheiratete (zusammen veranlagt): ca. 5.400 Euro Netto pro Monat gemeinsam
Tipp:
Falls Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen schätzen möchten, hilft der Brutto-Netto-Rechner des Bundesfinanzministeriums. Beachten Sie aber, dass nur der offizielle Steuerbescheid als Nachweis akzeptiert wird.
Einkommensgrenze für Familien mit Kindern
Familien profitieren doppelt von der neuen Förderung. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren – maximal für zwei Kinder.
Zusätzlich gilt: Kinderfreibeträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen automatisch. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 Euro pro Kind (setzt sich zusammen aus dem Kinderfreibetrag von 6.828 Euro und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro). Das bedeutet: Selbst wenn Ihr Bruttoeinkommen recht hoch ist, kann das zvE durch Kinder deutlich niedriger ausfallen.
Wer ist NICHT förderberechtigt?
Nicht jeder kann die E-Auto-Förderung 2026 beantragen. Ausgeschlossen sind:
- Gewerbetreibende und Unternehmen – Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen
- Haushalte mit Einkommen über der Grenze – Liegt Ihr zvE über 80.000 Euro (bzw. 85.000/90.000 Euro mit Kindern), erhalten Sie keine Förderung
- Gebrauchtwagenkäufer – Nur Neuwagen mit Erstzulassung ab 01.01.2026 sind förderfähig
- Importfahrzeuge mit Auslandszulassung – Das Fahrzeug muss erstmals in Deutschland zugelassen werden
- Tageszulassungen – Diese gelten nicht als Neuwagen im Sinne der Förderung
- Personen, die gegen die Mindesthaltedauer verstoßen – Wer das Fahrzeug vor Ablauf von 36 Monaten verkauft, muss die Förderung zurückzahlen
Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026? Förderhöhen mit Rechenbeispielen
Die Höhe der E-Auto-Förderung 2026 hängt von drei Faktoren ab: dem Fahrzeugtyp, Ihrem Einkommen und der Anzahl Ihrer Kinder. So setzt sich die Förderung zusammen:
Die Basisförderung: 3.000 Euro für E-Autos, 1.500 Euro für Plug-in-Hybride
Die Grundlage bildet die Basisförderung:
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): 3.000 Euro
- Plug-in-Hybride (PHEV) und Range Extender (REEV): 1.500 Euro
Der Kinderbonus: Bis zu 1.000 Euro extra
Für jedes Kind unter 18 Jahren im Haushalt gibt es zusätzlich 500 Euro. Der Kinderbonus ist auf maximal zwei Kinder begrenzt – also höchstens 1.000 Euro extra.
Der Sozialbonus: Bis zu 2.000 Euro zusätzlich
Je niedriger Ihr zu versteuerndes Einkommen, desto höher fällt der Sozialbonus aus:
- zvE bis 60.000 Euro: zusätzlich 1.000 Euro (Sozialbonus Stufe 1)
- zvE bis 45.000 Euro: zusätzlich weitere 1.000 Euro (Sozialbonus Stufe 2)
Wer unter 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt, erhält also insgesamt 2.000 Euro Sozialbonus.
Übersicht: Die Förderstaffelung im Detail
Rechenbeispiele für typische Haushalte
Beispiel 1: Single, 55.000 Euro zvE, kauft VW ID.3
- Basisförderung (BEV): 3.000 Euro
- Sozialbonus Stufe 1 (unter 60.000 Euro): +1.000 Euro
- Kinderbonus: 0 Euro
Gesamtförderung: 4.000 Euro
Beispiel 2: Ehepaar, 2 Kinder, 42.000 Euro zvE, kauft Skoda Enyaq
- Basisförderung (BEV): 3.000 Euro
- Kinderbonus (2 Kinder): +1.000 Euro
- Sozialbonus Stufe 1 (unter 60.000 Euro): +1.000 Euro
- Sozialbonus Stufe 2 (unter 45.000 Euro): +1.000 Euro
Gesamtförderung: 6.000 Euro (Maximum)
Beispiel 3: Rentnerehepaar, 35.000 Euro zvE, kauft Dacia Spring
- Basisförderung (BEV): 3.000 Euro
- Kinderbonus: 0 Euro
- Sozialbonus Stufe 1 (unter 60.000 Euro): +1.000 Euro
- Sozialbonus Stufe 2 (unter 45.000 Euro): +1.000 Euro
Gesamtförderung: 5.000 Euro
Beispiel 4: Familie, 75.000 Euro zvE, 1 Kind, least Tesla Model Y
- Basisförderung (BEV): 3.000 Euro
- Kinderbonus (1 Kind): +500 Euro
- Sozialbonus: 0 Euro (Einkommen über 60.000 Euro)
Gesamtförderung: 3.500 Euro
Welche Autos sind förderfähig? Liste und Voraussetzungen
Nicht jedes Elektrofahrzeug ist automatisch förderfähig. Während reine E-Autos unkompliziert gefördert werden, gelten für Plug-in-Hybride strenge Kriterien.
Reine Elektroautos (BEV): Alle förderfähig
Die gute Nachricht: Alle reinen Elektroautos der Fahrzeugklasse M1 (PKW) sind förderfähig. Es gibt keine Reichweitenbeschränkung und – anders als beim alten Umweltbonus – keine Preisobergrenze.
Beispiele für förderfähige BEV:
- VW ID.3, ID.4, ID.5, ID.7
- Tesla Model 3, Model Y
- Hyundai Ioniq 5, Ioniq 6
- BMW iX1, iX3, i4, i5
- Mercedes EQA, EQB, EQC, EQS
- Skoda Enyaq
- Cupra Born
- Opel Corsa-e, Mokka-e
- Dacia Spring
- Fiat 500e
Plug-in-Hybride: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Bei Plug-in-Hybriden (PHEV) und Range Extendern (REEV) wird es komplizierter. Diese Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Elektrische Reichweite mindestens 80 km ODER
- CO2-Ausstoß maximal 60 g/km
Achtung: Viele beliebte PHEV sind NICHT förderfähig!
Viele populäre Plug-in-Hybride erfüllen weder das Reichweiten- noch das CO2-Kriterium. Prüfen Sie vor dem Kauf unbedingt die technischen Daten Ihres Wunschfahrzeugs!
Beispiele: Förderfähige vs. nicht förderfähige Modelle
Keine Preisobergrenze mehr!
Ein wichtiger Unterschied zum alten Umweltbonus: Es gibt keine Begrenzung des Listenpreises mehr. Theoretisch können Sie auch einen Porsche Taycan oder einen Mercedes EQS fördern lassen – sofern Sie die Einkommensgrenze einhalten.
In der Praxis begrenzt sich die Zielgruppe durch die Einkommensgrenze von selbst: Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter 80.000 Euro hat, wird sich in der Regel ohnehin für ein Fahrzeug der Mittelklasse entscheiden.
E-Auto Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Zeitplan beachten!
Das BAFA-Antragsportal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2026. Sie haben bis zu 1 Jahr nach Zulassung Zeit für den Antrag.
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Elektroauto kaufen oder leasen
Der erste Schritt ist die Auswahl und der Erwerb eines förderfähigen Fahrzeugs:
- Wählen Sie einen Neuwagen (Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig)
- Entscheiden Sie sich zwischen Kauf oder Leasing – beides wird gleich gefördert
- Prüfen Sie, ob das Fahrzeug förderfähig ist (BEV oder förderfähiger PHEV)
- Achten Sie auf eventuelle Herstelleraktionen, die zusätzlich zur staatlichen Förderung gelten
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Fahrzeug zulassen
Nach dem Kauf erfolgt die Zulassung bei der Zulassungsstelle:
- Die Erstzulassung muss auf Sie als Antragsteller erfolgen
- Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht das Bestelldatum
- Die Zulassung muss ab 01.01.2026 erfolgt sein
- Bei Leasing: Der Leasingnehmer ist der Antragsteller
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Dokumente sammeln
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereithalten:
Checkliste: Benötigte Unterlagen
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Steuerbescheide der letzten 2 Jahre (Durchschnitt wird gebildet)
- Bei Kindern: Nachweis (Geburtsurkunde, Meldebescheinigung)
- Bankverbindung für die Auszahlung (IBAN)
- Ggf. Rentenbescheinigung (für Rentner ohne Steuererklärung)
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Online-Antrag stellen (ab Mai 2026)
Die Antragstellung erfolgt digital über das BAFA-Portal:
- Rufen Sie das Antragsportal auf der BAFA-Website auf
- Laden Sie alle Dokumente als Scan oder Foto hoch
- Geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein (FIN, Zulassungsdatum etc.)
- Machen Sie Angaben zu Einkommen und Haushalt
- Überprüfen Sie alle Eingaben und senden Sie den Antrag ab
- Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit Aktenzeichen
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Bewilligung abwarten und Förderung erhalten
Nach der Antragstellung:
- Das BAFA prüft Ihren Antrag (Bearbeitungszeit variiert)
- Bei Rückfragen werden Sie per E-Mail kontaktiert
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid
- Die Förderung wird auf Ihr angegebenes Konto überwiesen
- Wichtig: Beachten Sie die Mindesthaltedauer von 36 Monaten!
Sonderfälle: Rentner, Selbstständige und besondere Situationen
Nicht alle Antragsteller haben einen klassischen Steuerbescheid. Hier erfahren Sie, wie die E-Auto-Förderung in besonderen Situationen funktioniert.
Rentner ohne Steuererklärung: So weisen Sie Ihr Einkommen nach
Viele Rentner sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und haben daher keinen aktuellen Steuerbescheid. Für diese Situation sind alternative Nachweise vorgesehen:
- Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung
- Selbsterklärung über weitere Einkünfte (Kapitalerträge, Vermietung etc.)
Tipp für Rentner
Wenn Sie unsicher sind, können Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben – das schafft Rechtssicherheit beim Förderantrag. Zudem liegen viele Rentner deutlich unter 45.000 Euro zvE und erhalten damit den maximalen Sozialbonus von 2.000 Euro!
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Angestellte:
- Die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre dienen als Nachweis
- Bei stark schwankenden Einkommen wird der Durchschnitt gebildet
- Wichtig: Die Förderung gilt nur für Privatpersonen!
Achtung Selbstständige!
Eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs schließt die Förderung aus. Das Fahrzeug muss auf Sie als Privatperson zugelassen werden, nicht auf Ihr Unternehmen. Nutzen Sie das Fahrzeug auch geschäftlich, ist die Förderung gefährdet.
Eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften
Bei Paaren, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird das Einkommen beider Partner addiert:
- Dies gilt für verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften
- Nachweis: Gemeinsame Meldeadresse, gemeinsamer Mietvertrag oder andere Belege
- Die Einkommensgrenze von 80.000 Euro (+ Kinderzuschlag) gilt für das gemeinsame Haushaltseinkommen
Was passiert bei Scheidung oder Trennung?
Bei einer Trennung während der Mindesthaltedauer gelten folgende Regeln:
- Entscheidend ist, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung Fahrzeughalter ist
- Bei Trennung während der 36-Monats-Frist erfolgt eine Einzelfallprüfung
- Im Zweifel sollten Sie das BAFA kontaktieren, um eine Rückforderung zu vermeiden
E-Auto leasen oder kaufen? Was lohnt sich mit der Förderung mehr?
Eine der häufigsten Fragen: Soll ich mein E-Auto kaufen oder leasen? Die gute Nachricht: Die Förderung unterscheidet nicht zwischen beiden Optionen.
Gleichbehandlung: Kauf und Leasing werden gleich gefördert
Bei der neuen E-Auto-Förderung 2026 spielt es keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug kaufen oder leasen:
- Die Förderhöhe ist identisch
- Der Leasingnehmer ist der Antragsteller (nicht der Leasinggeber)
- Die Mindesthaltedauer von 36 Monaten gilt auch beim Leasing
- Das Leasing muss eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben
Vergleich: Vorteile von Leasing vs. Kauf
Clever kombinieren: E-Auto Förderung + PV-Anlage + THG-Quote + weitere Vorteile
Die E-Auto-Förderung ist nur ein Baustein. Wer clever kombiniert, kann noch deutlich mehr sparen – besonders für Eigenheimbesitzer bieten sich attraktive Möglichkeiten.
E-Auto + Photovoltaik: Solarstrom tanken für 5-10 Cent/kWh
Der größte Hebel für E-Auto-Besitzer mit Eigenheim: Eigener Solarstrom. Während Sie an der öffentlichen Ladesäule oder zu Hause mit Netzstrom 35-40 Cent pro Kilowattstunde zahlen, kostet Sie Strom aus der eigenen PV-Anlage nur etwa 5-10 Cent.
Rechenbeispiel: Stromkosten pro Jahr
- Fahrleistung: 15.000 km/Jahr
- Verbrauch: 18 kWh/100 km = 2.700 kWh/Jahr
Ersparnis mit Solarstrom: ca. 810 Euro pro Jahr
Zusätzlich profitieren Sie von PV-Förderungen: 0% Mehrwertsteuer auf Anlagen und Speicher sowie zinsgünstige KfW-Kredite.
THG-Quote 2026: Zusätzlich 140-300 Euro pro Jahr kassieren
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein oft übersehener Bonus für E-Auto-Besitzer:
- Was ist das? Handel mit CO2-Einsparungen – Ihr E-Auto spart CO2, das Sie „verkaufen“ können
- Wer bekommt sie? Jeder Halter eines zugelassenen E-Autos
- Wie hoch? 2026 etwa 140-330 Euro pro Jahr (Garantieprämien), bei variablen Prämien bis zu 450 Euro möglich
- Anbieter: THG-Experten, Geld-für-E-Auto, Verivox und viele weitere – Vergleichen lohnt sich!
Geheimtipp: Höhere THG-Prämie mit eigener Wallbox
- Wer eine (halb-)öffentlich zugängliche Wallbox betreibt, kann eine deutlich höhere THG-Prämie erhalten. Das kann sich besonders für Eigenheimbesitzer lohnen, die ihre Wallbox gelegentlich für Besucher oder Nachbarn freigeben.
Weitere Steuervorteile für E-Auto-Besitzer
- Kfz-Steuerbefreiung: Reine E-Autos sind bis mindestens 2035 von der Kfz-Steuer befreit (für Zulassungen bis Ende 2030, max. 10 Jahre)
- Handwerkerkosten absetzbar: 20% der Arbeitskosten einer Wallbox-Installation können Sie als Handwerkerleistung absetzen (max. 1.200 Euro/Jahr). Wichtig: Nur Arbeitskosten (nicht Materialkosten) und nicht kombinierbar mit öffentlicher Förderung für dieselbe Maßnahme.
Regionale Wallbox-Förderungen
Zusätzlich zur E-Auto-Förderung gibt es in vielen Regionen Zuschüsse für Wallboxen:
- Düsseldorf: bis 2.000 Euro (50% der Kosten)
- Mainz: 400 Euro (mit Stadtwerke-Ökostrom)
- NRW: 40% der Kosten, max. 1.500 Euro (ab Februar 2026)
- Norddeutschland: Programme variieren je nach Kommune und Bundesland – informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Energieagentur oder Förderbank
Gesamtersparnis: So viel können Sie sparen
Beispielrechnung: Familie mit PV-Anlage und E-Auto
Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026
Wann kann ich die E-Auto-Förderung 2026 beantragen?
Das Online-Portal des BAFA öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Die Förderung kann rückwirkend für Fahrzeuge beantragt werden, die ab 01.01.2026 zugelassen wurden. Sie haben bis zu 1 Jahr nach Zulassung Zeit für den Antrag.
Wie finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?
Ihr zu versteuerndes Einkommen finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid, meist auf der zweiten Seite unter „Besteuerungsgrundlagen“. Es ist NICHT identisch mit Ihrem Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der Betrag nach Abzug aller Freibeträge und absetzbaren Kosten.
Bekomme ich die Förderung auch als Rentner ohne Steuererklärung?
Ja. Rentner können eine Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung zusammen mit einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte einreichen. Alternativ können Sie freiwillig eine Steuererklärung nachreichen, was mehr Rechtssicherheit bietet.
Gilt die Förderung auch für Plug-in-Hybride?
Ja, aber nur eingeschränkt. Plug-in-Hybride müssen mindestens 80 km elektrische Reichweite haben ODER maximal 60 g CO2/km ausstoßen. Die Basisförderung beträgt 1.500 Euro (statt 3.000 Euro für reine E-Autos). Viele beliebte PHEV erfüllen diese Kriterien nicht!
Was passiert, wenn ich das Auto vor 36 Monaten verkaufe?
Die Förderung kann zurückgefordert werden. Die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung ist verbindlich. Verkaufen Sie das Fahrzeug vorher, müssen Sie die Prämie ganz oder teilweise zurückzahlen.
Kann ich die Förderung auch beim Leasing nutzen?
Ja. Kauf und Leasing werden gleichbehandelt. Beim Leasing können Sie die Förderung als Sonderzahlung einsetzen, um Ihre monatliche Rate zu senken. Das Leasing muss eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten haben.
Gibt es eine Preisobergrenze für förderfähige Fahrzeuge?
Nein. Anders als beim alten Umweltbonus gibt es keine Preisobergrenze mehr. Auch teure E-Autos wie Mercedes EQS oder BMW iX sind grundsätzlich förderfähig – sofern Sie die Einkommensgrenze einhalten.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Maximal 6.000 Euro für reine Elektroautos (Familie mit 2 Kindern und zvE unter 45.000 Euro) beziehungsweise 4.500 Euro für förderfähige Plug-in-Hybride unter denselben Voraussetzungen.
Kann ich die E-Auto-Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Die THG-Quote, regionale Wallbox-Förderungen und steuerliche Vorteile können zusätzlich genutzt werden. Auch Hersteller-Aktionen (z.B. von Citroën oder Ford) sind mit der staatlichen Förderung kombinierbar.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Das Budget von 3 Milliarden Euro ist für den Zeitraum 2026-2029 vorgesehen. Es reicht laut Umweltministerium für geschätzt 800.000 Fahrzeuge. Bei Erschöpfung der Mittel endet die Förderung vorzeitig – frühzeitiges Handeln ist also empfehlenswert!
Fazit: E-Auto-Förderung 2026 - jetzt ist der beste Zeitpunkt
Die neue E-Auto-Förderung 2026 bietet eine echte Chance für den Umstieg auf Elektromobilität – besonders für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Mit bis zu 6.000 Euro Zuschuss, zusätzlichen Herstellerboni und der Möglichkeit, die Förderung mit PV-Anlage und THG-Quote zu kombinieren, war der Einstieg in die E-Mobilität noch nie so attraktiv.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Steuerbescheide bereitlegen: Prüfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen der letzten zwei Jahre
- Fahrzeug konfigurieren: Informieren Sie sich über förderfähige Modelle und aktuelle Herstelleraktionen
- Frühzeitig handeln: Das Budget ist begrenzt – wer zuerst kommt, mahlt zuerst
- Gesamtkonzept planen: Denken Sie an die Kombination E-Auto + PV-Anlage + Wallbox für maximale Ersparnis
Maximale Förderung nutzen: E-Auto + PV + Wallbox
Sie möchten nicht nur die E-Auto-Förderung nutzen, sondern auch mit eigenem Solarstrom fahren? Wir beraten Sie zur optimalen Kombination aus Photovoltaik, Wallbox und Elektromobilität – persönlich und vor Ort in Norddeutschland.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Umwelt (BMUKN): Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung – bundesumweltministerium.de
- BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – bafa.de
- Finanztip: E-Auto Förderung 2026 – finanztip.de
- ADAC: E-Auto-Förderung – adac.de
- Verbraucherzentrale: E-Auto-Prämie 2026 – verbraucherzentrale.de
- electrive.net: Aktuelle E-Mobilitäts-News – electrive.net
Rechtlicher Hinweis
Stand der Recherche: 22. Januar 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen in diesem Ratgeber wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Förderbedingungen, Einkommensgrenzen und Beträge können sich jederzeit ändern. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das Bundesumweltministerium oder einen Steuerberater. Die offiziellen Förderrichtlinien finden Sie auf den Websites der zuständigen Behörden.
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