Warum sich 2026 alles ändert: Neue Erlöse für deine PV-Anlage
Die Einspeisevergütung liegt aktuell bei nur noch 7,78 ct/kWh (Stand: Februar 2026) — und sie sinkt weiter. Ab 2027 könnte die feste Vergütung für neue kleine PV-Anlagen laut aktuellem Diskussionsstand sogar ganz abgeschafft werden. Wer als Eigentümer oder Vermieter überschüssigen Solarstrom produziert, verschenkt heute bares Geld ans Netz.
Gleichzeitig hat das BGH-Urteil vom Mai 2025 gebäudeübergreifende Quartiersmodelle über das Kundenanlagenprivileg praktisch unmöglich gemacht. Und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)? In der Praxis ein Modell mit hohen Hürden und fragwürdiger Wirtschaftlichkeit.
Doch seit dem 22. Dezember 2025 steht der neue Rechtsrahmen: Energy Sharing nach § 42c EnWG startet am 1. Juni 2026. Es ist die erste rechtssichere Möglichkeit, deinen Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg an Nachbarn und Mieter zu verkaufen — zu einem Preis, den du selbst bestimmst. In diesem Artikel erfährst du, was Energy Sharing konkret für dich als Vermieter oder Eigentümer bedeutet, wie es sich von Mieterstrom unterscheidet und welche Erlöse realistisch sind.
Was ist Energy Sharing? Die Grundlagen findest du in unserem Ratgeber
Das erwartet dich in diesem Artikel
- Warum Einspeisevergütung und Mieterstrom allein nicht mehr reichen
- Die 12-Kriterien-Vergleichstabelle: Mieterstrom vs. GGV vs. Energy Sharing
- Zwei durchgerechnete Erlösszenarien mit realistischen Zahlen
Das Problem: Sinkende Einspeisevergütung, komplexer Mieterstrom
Wenn du als Vermieter eine PV-Anlage auf dem Dach hast, kennst du die Situation: An sonnigen Tagen produzierst du deutlich mehr Strom, als das Gebäude verbraucht. Dieser Überschuss geht bisher für wenige Cent ins Netz. Bei einer typischen 30-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus landen gut 70 Prozent der erzeugten Energie zum Schleuderpreis beim Netzbetreiber.
Die Einspeisevergütung im freien Fall
2024: 8,11 ct/kWh (bis 10 kWp) — 2025: 7,94 ct/kWh — Februar 2026: 7,78 ct/kWh
Ab 2027: Die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen soll durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer sich jetzt nicht nach Alternativen umschaut, verliert bares Geld.
Mieterstrom klingt auf den ersten Blick nach der Lösung: Du lieferst Solarstrom direkt an deine Mieter und kassierst neben dem Strompreis auch einen Mieterstromzuschlag. Wirtschaftlich ist das Modell tatsächlich das attraktivste. Aber es hat drei gravierende Nachteile: Du wirst zum Vollversorger mit allen Pflichten eines Energieversorgers. Du musst Reststrom für die Zeiten ohne Sonne organisieren. Und nach dem BGH-Urteil vom 13. Mai 2025 ist klar: Mieterstrom funktioniert nur noch innerhalb eines einzelnen Gebäudes. Gebäudeübergreifende Modelle über das Kundenanlagenprivileg sind passé.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), seit Mai 2024 per Solarpaket I möglich, sollte die Lücke schließen. In der Praxis zeigt sich: Kein Mieterstromzuschlag, keine Grundgebühr, problematische Umsetzung. Der Energieverband inexogy nennt die GGV ein „Modell, das sich nicht rechnet“. Und Verbände protestieren gegen die Behinderung durch Messstellenbetreiber (Quelle: PV Magazine, 31.10.2025).
Was fehlt, ist ein Modell, das gebäudeübergreifend funktioniert, wirtschaftlich attraktiv ist und dich nicht zum regulierten Energieversorger macht. Genau hier kommt Energy Sharing ins Spiel.
Energy Sharing: Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg verkaufen
Energy Sharing nach § 42c EnWG funktioniert grundlegend anders als Mieterstrom oder GGV. Der Kerngedanke: Du verkaufst deinen überschüssigen Solarstrom nicht mehr für 7,78 ct ins Netz, sondern zu einem individuell vereinbarten Preis an Nachbarn, Mieter in anderen Gebäuden oder nahegelegene Betriebe. Die realistische Preisspanne liegt bei 12 bis 20 ct/kWh — eine deutliche Verbesserung gegenüber der Einspeisevergütung.
Dabei fließt der Strom ganz normal über das öffentliche Netz. Du brauchst keine Direktleitung, keine aufwendige Gebäudeverkabelung. Alle Beteiligten benötigen lediglich ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Die Zuordnung, wer wie viel Strom von dir bezieht, erfolgt virtuell über eine digitale Plattform.
Besonders wichtig für Vermieter mit mehreren Liegenschaften: Energy Sharing funktioniert im gesamten Verteilnetzgebiet. Ab Juni 2028 sogar netzgebietsübergreifend. Damit kannst du Solarstrom von Gebäude A an Mieter in Gebäude B und Nachbarn in Gebäude C liefern — ganz ohne die Einschränkungen von Mieterstrom oder GGV.
Gut zu wissen: Warum du kein Energieversorger wirst
Bei Energy Sharing bist du von den Lieferantenpflichten nach §§ 5, 40, 41, 42 EnWG befreit — solange deine Anlage folgende Schwellen nicht überschreitet:
Einzeln betriebene Anlage: bis 30 kW Leistung befreit
Gemeinschaftlich betriebene Anlage: bis 100 kW Leistung befreit
Darüber hinaus gelten die vollen Energieversorgerpflichten (Bilanzkreismanagement, Berichtspflichten etc.). Quelle: Baker Tilly, Klimaschutz-Niedersachsen
Mieterstrom, GGV oder Energy Sharing? Der große Vergleich für Vermieter
Die drei Modelle zur dezentralen Stromversorgung unterscheiden sich fundamental in Aufwand, Erlöspotenzial und Reichweite. Die folgende Tabelle vergleicht alle entscheidenden Kriterien — damit du das richtige Modell für deine Situation findest.
Quellen: Baker Tilly, Solarize, Metergrid, Anwalt.de, eigene Zusammenstellung basierend auf § 42a/b/c EnWG. Diese Tabelle dient der Orientierung. Die genauen Bedingungen können je nach Einzelfall abweichen.
Welches Modell passt zu dir?
Einzelnes Mehrfamilienhaus, professionelle Abwicklung gewünscht? Klassischer Mieterstrom bietet die höchsten Erlöse — wenn du bereit bist, die Volllieferpflicht zu übernehmen.
Mehrere Gebäude, Nachbarn oder Quartier? Energy Sharing ist die einzige rechtssichere Option, die gebäudeübergreifend funktioniert. Es lässt sich hervorragend mit bestehendem Mieterstrom im eigenen Gebäude kombinieren.
Einfach und schnell, ein Gebäude? Die GGV klingt unkompliziert, hat aber in der Praxis mit massiven Umsetzungsproblemen zu kämpfen und rechnet sich laut Branchenexperten kaum.
Erlösrechnung: So viel mehr verdienst du mit Energy Sharing
Zahlen überzeugen mehr als Versprechen. Deshalb haben wir zwei realistische Szenarien durchgerechnet — inklusive aller Kosten für Smart Meter, Plattform und Verwaltung. Du siehst auf einen Blick, was Energy Sharing gegenüber der reinen Einspeisung bringt.
Szenario 1: Einfamilienhaus mit 10 kWp
Szenario 2: Vermieter mit 3 Liegenschaften und 30 kWp
Zusätzlicher Hebel: Stromsteuerbefreiung
Ein oft übersehener Vorteil: Bei PV-Anlagen bis 2 MW Nennleistung und einer Entfernung von maximal 4,5 km zwischen Erzeugungs- und Entnahmestelle greift die Stromsteuerbefreiung nach § 9 StromStG. Das spart zusätzlich 2,05 ct/kWh — was bei 14.000 kWh Energy-Sharing-Strom im Szenario 2 nochmals 287 Euro jährlich ausmacht. Voraussetzung: Erlaubnis bzw. Anzeige beim Hauptzollamt (Quelle: Deloitte Tax News, Heuking).
Hinweis:
Diese Beispielrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für erzielbare Ergebnisse dar. Die tatsächlichen Erlöse hängen ab von: vereinbarten Preisen, tatsächlicher Abnahme durch Community-Mitglieder, regionalen Netzentgelten (Hamburg: ca. 11,8 ct/kWh; Schleswig-Holstein: ca. 7,4-8,5 ct/kWh), Plattform- und Verwaltungskosten, steuerlichen Aspekten sowie technischen Gegebenheiten. Vor der Umsetzung empfehlen wir eine individuelle Beratung durch Energieberater, Steuerberater und Rechtsanwälte. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.
Ohne den richtigen Vertrag wird Energy Sharing zum Risiko
Energy Sharing ist technisch machbar und wirtschaftlich attraktiv. Doch ohne saubere Vertragsgestaltung kann es teuer werden. Nach aktuellem Recht brauchst du zwei getrennte Verträge: einen Nutzungsvertrag (der den Zuordnungsschlüssel regelt) und einen Stromliefervertrag (der Preis, Laufzeit und Konditionen festlegt). Beide müssen juristisch wasserdicht sein (Quelle: Baker Tilly).
Preisanpassungsklauseln sind ein besonders heikles Thema. Nach BGH-Rechtsprechung müssen sie transparent und an nachvollziehbare Kostenelemente gekoppelt sein. Intransparente Klauseln sind unwirksam — und das kann rückwirkend teuer werden.
Auch die Frage der Haftung muss geklärt sein: Was passiert bei Lieferausfällen? Wer haftet, wenn die PV-Anlage durch einen Defekt wochenlang stillsteht? Da beim Energy Sharing keine Volllieferpflicht besteht, ist das Risiko überschaubar — aber vertraglich muss es geregelt werden.
Und Achtung bei der Abrechnungskomplexität: Deine Abnehmer erhalten zwei Rechnungen — eine von dir als Energy-Sharing-Betreiber und eine von ihrem regulären Stromanbieter. Das muss vertraglich klar kommuniziert werden (Quelle: Pionierkraft).
Checkliste: Was dein Energy-Sharing-Vertrag regeln muss
✓ Preis pro kWh und Preisanpassungsmechanismus
✓ Zuordnungsschlüssel (wer bekommt welchen Anteil?)
✓ Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
✓ Haftung bei Lieferausfall oder Anlagendefekt
✓ Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsfristen
✓ Pflichten bei Überschreitung der 30/100-kW-Schwelle
Die Vertragsgestaltung ist kein Bereich, in dem du improvisieren solltest. Energy Sharing mit Future Fox planen — gemeinsam mit Kanzlei Vulp sorgen wir für rechtssichere Verträge, die dein Investment langfristig absichern.
Technische Checkliste: So machst du deine Immobilie Energy-Sharing-ready
Bevor du mit Energy Sharing starten kannst, müssen die technischen Grundlagen stimmen. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar — deutlich geringer als bei Mieterstrom. Hier ist deine Checkliste als PV-Anlagen-Vermieter.
1
Smart Meter (iMSys) für alle Beteiligten
Jeder Teilnehmer braucht ein intelligentes Messsystem, das Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Im MFH gilt: Die 6.000-kWh-Schwelle wird pro Wohnung einzeln betrachtet.
Kosten: max. 50 Euro/Jahr pro iMSys | Zählerschrankumbau (bei ca. 25 % der Haushalte nötig): bis 2.000 Euro
2
PV-Anlage: Größer planen als für reinen Eigenverbrauch
Für Energy Sharing lohnt es sich, die Anlage bewusst größer zu dimensionieren. Faustregel für MFH: 1,5 bis 2,0 kWp pro Wohneinheit plus Überschusspuffer. Denn jede kWh Überschuss bringt dir mit Energy Sharing 12-20 ct statt nur 7,78 ct Einspeisevergütung.
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3
Optional: Batteriespeicher für höhere Abdeckung
Ein Speicher macht dein Energy-Sharing-Angebot attraktiver: Deine Nachbarn können auch abends und nachts Solarstrom beziehen. Das erhöht die Eigenverbrauchsquote auf bis zu 60-80 % und steigert deine Erlöse.
Investition je nach Kapazität — rechnet sich besonders bei hoher Community-Nachfrage
4
Optional: Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur integrieren
Die Kombination mit Wärmepumpe und Wallboxen steigert den lokalen Verbrauch und die Attraktivität deiner Community. 1 kWp PV erzeugt rund 1.000 kWh Solarstrom und kann ca. 1.000 kWh Wärmebedarf decken. PV-Überschussladen: So lädst du dein E-Auto mit Solarstrom.
Wertsteigerung der Immobilie durch integrierte Energielösung
5
Messkonzept: Wer verbraucht was?
Im MFH muss klar definiert sein, welche Partei welchen Verbrauch hat. Summenzähler und Unterzähler müssen korrekt eingerichtet sein. Für Energy Sharing über mehrere Gebäude hinweg übernimmt die digitale Plattform die virtuelle Zuordnung.
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In 5 Schritten zum Energy Sharing: Dein Fahrplan als Eigentümer
Du willst loslegen? Dann folge diesem Fahrplan. Der offizielle Start ist der 1. Juni 2026 — wer jetzt vorbereitet, hat zum Stichtag einen klaren Vorteil.
Häufig gestellte Fragen zu Energy Sharing für Vermieter
Kann ich Energy Sharing und Mieterstrom kombinieren?
Ja, das ist einer der großen Vorteile von Energy Sharing. Du kannst innerhalb eines Gebäudes klassischen Mieterstrom nach § 42a EnWG anbieten und gleichzeitig den Überschuss per Energy Sharing nach § 42c EnWG an Nachbarn in anderen Gebäuden verkaufen.
So nutzt du beide Modelle optimal: Mieterstrom für die höchsten Erlöse im eigenen Haus, Energy Sharing für den gebäudeübergreifenden Verkauf. Wichtig: Mieterstrom und GGV (§ 42b) schließen sich hingegen gegenseitig aus.
Muss ich als Vermieter Energieversorger werden?
Nein, beim Energy Sharing bist du in der Regel kein Energieversorger im rechtlichen Sinne. Die EnWG-Novelle befreit dich von den Lieferantenpflichten nach §§ 5, 40, 41, 42 EnWG — solange deine Anlage bestimmte Schwellen nicht überschreitet:
Einzeln betrieben: bis 30 kW befreit | Gemeinschaftlich betrieben: bis 100 kW befreit
Erst oberhalb dieser Grenzen gelten die vollen Pflichten eines Energieversorgers (Bilanzkreismanagement, Berichtspflichten etc.). Für die meisten Vermieter-Szenarien im MFH-Bereich reichen 30 kW oder die 100-kW-Gemeinschaftsregelung völlig aus.
Was passiert, wenn meine PV-Anlage weniger Strom liefert als erwartet?
Beim Energy Sharing besteht keine Volllieferpflicht. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Mieterstrom. Du musst keinen Reststrom liefern, wenn deine PV-Anlage gerade wenig oder gar keinen Strom produziert — etwa nachts oder bei schlechtem Wetter.
Deine Abnehmer behalten ihren regulären Stromanbieter und beziehen von dort automatisch den Strom, den du nicht liefern kannst. Das reduziert dein Risiko erheblich und macht Energy Sharing deutlich unkomplizierter als klassischen Mieterstrom.
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Ob du bereits eine PV-Anlage hast oder eine neue planst: Wir zeigen dir, wie du mit Energy Sharing mehr aus deinem Solarstrom herausholst. Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Community.
Hinweis:
Diese Beispielrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für erzielbare Ergebnisse dar. Die tatsächlichen Erlöse hängen ab von: vereinbarten Preisen, tatsächlicher Abnahme durch Community-Mitglieder, regionalen Netzentgelten, Plattform- und Verwaltungskosten, steuerlichen Aspekten sowie technischen Gegebenheiten. Energy Sharing nach § 42c EnWG startet am 1. Juni 2026 — alle Angaben basieren auf dem aktuellen Rechtsstand (Februar 2026) und können sich durch gesetzliche Änderungen verändern. Vor der Umsetzung empfehlen wir eine individuelle Beratung durch Energieberater, Steuerberater und Rechtsanwälte. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.
