Energy Sharing für Eigentümer und Vermieter: So wird deine PV-Anlage zum Geschäftsmodell

Warum sich 2026 alles ändert: Neue Erlöse für deine PV-Anlage

Die Einspeisevergütung liegt aktuell bei nur noch 7,78 ct/kWh (Stand: Februar 2026) — und sie sinkt weiter. Ab 2027 könnte die feste Vergütung für neue kleine PV-Anlagen laut aktuellem Diskussionsstand sogar ganz abgeschafft werden. Wer als Eigentümer oder Vermieter überschüssigen Solarstrom produziert, verschenkt heute bares Geld ans Netz.

Gleichzeitig hat das BGH-Urteil vom Mai 2025 gebäudeübergreifende Quartiersmodelle über das Kundenanlagenprivileg praktisch unmöglich gemacht. Und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)? In der Praxis ein Modell mit hohen Hürden und fragwürdiger Wirtschaftlichkeit.

Doch seit dem 22. Dezember 2025 steht der neue Rechtsrahmen: Energy Sharing nach § 42c EnWG startet am 1. Juni 2026. Es ist die erste rechtssichere Möglichkeit, deinen Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg an Nachbarn und Mieter zu verkaufen — zu einem Preis, den du selbst bestimmst. In diesem Artikel erfährst du, was Energy Sharing konkret für dich als Vermieter oder Eigentümer bedeutet, wie es sich von Mieterstrom unterscheidet und welche Erlöse realistisch sind.

Was ist Energy Sharing? Die Grundlagen findest du in unserem Ratgeber

Das erwartet dich in diesem Artikel

  • Warum Einspeisevergütung und Mieterstrom allein nicht mehr reichen
  • Die 12-Kriterien-Vergleichstabelle: Mieterstrom vs. GGV vs. Energy Sharing
  • Zwei durchgerechnete Erlösszenarien mit realistischen Zahlen

Das Problem: Sinkende Einspeisevergütung, komplexer Mieterstrom

Wenn du als Vermieter eine PV-Anlage auf dem Dach hast, kennst du die Situation: An sonnigen Tagen produzierst du deutlich mehr Strom, als das Gebäude verbraucht. Dieser Überschuss geht bisher für wenige Cent ins Netz. Bei einer typischen 30-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus landen gut 70 Prozent der erzeugten Energie zum Schleuderpreis beim Netzbetreiber.

Die Einspeisevergütung im freien Fall

2024: 8,11 ct/kWh (bis 10 kWp) — 2025: 7,94 ct/kWh — Februar 2026: 7,78 ct/kWh

Ab 2027: Die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen soll durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer sich jetzt nicht nach Alternativen umschaut, verliert bares Geld.

Mieterstrom klingt auf den ersten Blick nach der Lösung: Du lieferst Solarstrom direkt an deine Mieter und kassierst neben dem Strompreis auch einen Mieterstromzuschlag. Wirtschaftlich ist das Modell tatsächlich das attraktivste. Aber es hat drei gravierende Nachteile: Du wirst zum Vollversorger mit allen Pflichten eines Energieversorgers. Du musst Reststrom für die Zeiten ohne Sonne organisieren. Und nach dem BGH-Urteil vom 13. Mai 2025 ist klar: Mieterstrom funktioniert nur noch innerhalb eines einzelnen Gebäudes. Gebäudeübergreifende Modelle über das Kundenanlagenprivileg sind passé.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), seit Mai 2024 per Solarpaket I möglich, sollte die Lücke schließen. In der Praxis zeigt sich: Kein Mieterstromzuschlag, keine Grundgebühr, problematische Umsetzung. Der Energieverband inexogy nennt die GGV ein „Modell, das sich nicht rechnet“. Und Verbände protestieren gegen die Behinderung durch Messstellenbetreiber (Quelle: PV Magazine, 31.10.2025).

Was fehlt, ist ein Modell, das gebäudeübergreifend funktioniert, wirtschaftlich attraktiv ist und dich nicht zum regulierten Energieversorger macht. Genau hier kommt Energy Sharing ins Spiel.

Energy Sharing: Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg verkaufen

Energy Sharing nach § 42c EnWG funktioniert grundlegend anders als Mieterstrom oder GGV. Der Kerngedanke: Du verkaufst deinen überschüssigen Solarstrom nicht mehr für 7,78 ct ins Netz, sondern zu einem individuell vereinbarten Preis an Nachbarn, Mieter in anderen Gebäuden oder nahegelegene Betriebe. Die realistische Preisspanne liegt bei 12 bis 20 ct/kWh — eine deutliche Verbesserung gegenüber der Einspeisevergütung.

Dabei fließt der Strom ganz normal über das öffentliche Netz. Du brauchst keine Direktleitung, keine aufwendige Gebäudeverkabelung. Alle Beteiligten benötigen lediglich ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Die Zuordnung, wer wie viel Strom von dir bezieht, erfolgt virtuell über eine digitale Plattform.

Besonders wichtig für Vermieter mit mehreren Liegenschaften: Energy Sharing funktioniert im gesamten Verteilnetzgebiet. Ab Juni 2028 sogar netzgebietsübergreifend. Damit kannst du Solarstrom von Gebäude A an Mieter in Gebäude B und Nachbarn in Gebäude C liefern — ganz ohne die Einschränkungen von Mieterstrom oder GGV.

Gut zu wissen: Warum du kein Energieversorger wirst

Bei Energy Sharing bist du von den Lieferantenpflichten nach §§ 5, 40, 41, 42 EnWG befreit — solange deine Anlage folgende Schwellen nicht überschreitet:

Einzeln betriebene Anlage: bis 30 kW Leistung befreit

Gemeinschaftlich betriebene Anlage: bis 100 kW Leistung befreit

Darüber hinaus gelten die vollen Energieversorgerpflichten (Bilanzkreismanagement, Berichtspflichten etc.). Quelle: Baker Tilly, Klimaschutz-Niedersachsen

Mieterstrom, GGV oder Energy Sharing? Der große Vergleich für Vermieter

Die drei Modelle zur dezentralen Stromversorgung unterscheiden sich fundamental in Aufwand, Erlöspotenzial und Reichweite. Die folgende Tabelle vergleicht alle entscheidenden Kriterien — damit du das richtige Modell für deine Situation findest.

Mieterstrom
§ 42a EnWG
Seit wann?
2017 (Mieterstromgesetz)
Räumliche Reichweite
Nur innerhalb eines Gebäudes / Grundstücks
Netznutzung
Kein öffentliches Netz (Kundenanlage)
Volllieferpflicht
Ja — Betreiber muss Reststrom liefern
Mieterstromzuschlag
Ja (ca. 2,50–2,60 ct/kWh bis 10 kWp)
Netzentgelte
Entfallen teilweise
Stromsteuer
Befreit (innerhalb Gebäude)
Lieferantenpflichten
Volle Energieversorger-Pflichten
Verwaltungsaufwand
Hoch (Vollversorgung, Bilanzkreis)
Erlöspotenzial
Am höchsten (Zuschlag + Reststrom-Marge + Grundgebühr)
Gebäudeübergreifend?
Nein (nach BGH 05/2025)
Kombination möglich?
Nicht mit GGV
Ideal für
Ein MFH, professioneller Betreiber
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
§ 42b EnWG
Seit wann?
Mai 2024 (Solarpaket I)
Räumliche Reichweite
Nur innerhalb eines Gebäudes
Netznutzung
Kein öffentliches Netz (Gebäudenetz)
Volllieferpflicht
Nein
Mieterstromzuschlag
Nein
Netzentgelte
Entfallen (innerhalb Gebäude)
Stromsteuer
Befreit (innerhalb Gebäude)
Lieferantenpflichten
Teilweise befreit
Verwaltungsaufwand
Mittel (15-Min-Bilanzierung)
Erlöspotenzial
Am niedrigsten (nur PV-Strom-Marge)
Gebäudeübergreifend?
Nein
Kombination möglich?
Nicht mit Mieterstrom
Ideal für
Ein MFH, einfaches Setup
Empfohlen
Energy Sharing
§ 42c EnWG
Seit wann?
Juni 2026 (EnWG-Novelle)
Räumliche Reichweite
Gesamtes Verteilnetzgebiet (ab 2028: netzübergreifend)
Netznutzung
Öffentliches Netz wird genutzt
Volllieferpflicht
Nein — Teilnehmer behalten eigenen Versorger
Mieterstromzuschlag
Nein
Netzentgelte
Volle Netzentgelte (ca. 10,4 ct/kWh Bundesdurchschnitt 2026)
Stromsteuer
Befreit bei Anlage bis 2 MW + Entfernung bis 4,5 km
Lieferantenpflichten
Befreit bei bis 30 kW (solo) / bis 100 kW (Gemeinschaft)
Verwaltungsaufwand
Mittel (Plattform, 15-Min-Bilanzierung, Verträge)
Erlöspotenzial
Mittel bis hoch (Preisfreiheit, aber Netzentgelte)
Gebäudeübergreifend?
Ja — das ist der zentrale Vorteil
Kombination möglich?
Ja, mit Mieterstrom oder GGV kombinierbar
Ideal für
Mehrere Gebäude, Quartiere, Nachbarschaften

Quellen: Baker Tilly, Solarize, Metergrid, Anwalt.de, eigene Zusammenstellung basierend auf § 42a/b/c EnWG. Diese Tabelle dient der Orientierung. Die genauen Bedingungen können je nach Einzelfall abweichen.

Welches Modell passt zu dir?

Einzelnes Mehrfamilienhaus, professionelle Abwicklung gewünscht? Klassischer Mieterstrom bietet die höchsten Erlöse — wenn du bereit bist, die Volllieferpflicht zu übernehmen.

Mehrere Gebäude, Nachbarn oder Quartier? Energy Sharing ist die einzige rechtssichere Option, die gebäudeübergreifend funktioniert. Es lässt sich hervorragend mit bestehendem Mieterstrom im eigenen Gebäude kombinieren.

Einfach und schnell, ein Gebäude? Die GGV klingt unkompliziert, hat aber in der Praxis mit massiven Umsetzungsproblemen zu kämpfen und rechnet sich laut Branchenexperten kaum.

Erlösrechnung: So viel mehr verdienst du mit Energy Sharing

Zahlen überzeugen mehr als Versprechen. Deshalb haben wir zwei realistische Szenarien durchgerechnet — inklusive aller Kosten für Smart Meter, Plattform und Verwaltung. Du siehst auf einen Blick, was Energy Sharing gegenüber der reinen Einspeisung bringt.

Szenario 1: Einfamilienhaus mit 10 kWp

Szenario 1: Eigentümer verkauft PV-Überschuss an Nachbarn
PV-Anlage: 10 kWp auf Einfamilienhaus Jahresertrag: ca. 10.000 kWh Eigenverbrauch: 4.000 kWh (40 %) Überschuss: 6.000 kWh
Nur Einspeisung
Eigenverbrauch (4.000 kWh × 35 ct gespart)
1.400 Euro/Jahr
Überschuss-Erlös
467 Euro
6.000 × 7,78 ct/kWh
Brutto-Erlös gesamt
1.867 Euro
Smart Meter
Plattform / Verwaltung
Netto-Erlös gesamt
1.867 Euro
Empfohlen
Mit Energy Sharing
Eigenverbrauch (4.000 kWh × 35 ct gespart)
1.400 Euro/Jahr
Überschuss-Erlös
1.080 Euro
6.000 × 18 ct/kWh
Brutto-Erlös gesamt
2.480 Euro
./. Smart Meter (eigener)
−50 Euro/Jahr
./. Plattform / Verwaltung
−150 Euro/Jahr
Netto-Erlös gesamt
2.280 Euro
+ 413 Euro/Jahr Mehrerlös
Annahmen: Energy-Sharing-Preis 18 ct/kWh (Schätzung – tatsächliche Marktpreise ab Juni 2026); Strompreis 35 ct/kWh (konservativer Wert; BDEW-Durchschnitt 2026: 37,2 ct/kWh). Netzentgelte trägt der Abnehmer. 100 % des Überschusses wird von Community-Mitgliedern abgenommen (optimistisch). Einspeisevergütung: 7,78 ct/kWh (Stand: Februar 2026).

Szenario 2: Vermieter mit 3 Liegenschaften und 30 kWp

Szenario 2: PV auf Gebäude A versorgt Mieter in Gebäude B und C
PV-Anlage: 30 kWp auf Gebäude A (MFH-Dach) Jahresertrag: ca. 27.000 kWh Eigenverbrauch Geb. A: 8.000 kWh Überschuss: 19.000 kWh Abnehmer: 8 Parteien (Geb. B) + 6 Parteien (Geb. C)
Nur Einspeisung
Eigenverbrauch (8.000 kWh × 35 ct gespart)
2.800 Euro/Jahr
Überschuss-Erlös
1.345 Euro
19.000 × ca. 7,08 ct/kWh*
Brutto-Erlös gesamt
4.145 Euro
Smart Meter (anteilig)
Plattform / Verwaltung
Rechtsberatung (anteilig)
Netto-Erlös gesamt
4.145 Euro
Empfohlen
Mit Energy Sharing
Eigenverbrauch (8.000 kWh × 35 ct gespart)
2.800 Euro/Jahr
Überschuss-Erlös
2.874 Euro
14.000 × 18 ct = 2.520 € + 5.000 × 7,08 ct = 354 €
Brutto-Erlös gesamt
5.674 Euro
./. Smart Meter (anteilig)
−100 Euro/Jahr
./. Plattform / Verwaltung
−400 Euro/Jahr
./. Rechtsberatung (anteilig)
−200 Euro/Jahr
Netto-Erlös gesamt
4.974 Euro
+ 829 Euro/Jahr Mehrerlös
*Gestaffelte Einspeisevergütung bei 30 kWp: 10 kWp × 7,78 ct + 20 kWp × 6,73 ct = Durchschnitt ca. 7,08 ct/kWh (Stand: Februar 2026). Energy-Sharing-Preis 18 ct/kWh ist eine Schätzung (tatsächliche Marktpreise ab Juni 2026). Strompreis 35 ct/kWh (konservativer Wert; BDEW-Durchschnitt 2026: 37,2 ct/kWh). Annahme: ca. 74 % des Überschusses wird per Energy Sharing abgenommen (realistisch, da nicht immer zeitgleich Nachfrage besteht). Rest wird eingespeist.

Zusätzlicher Hebel: Stromsteuerbefreiung

Ein oft übersehener Vorteil: Bei PV-Anlagen bis 2 MW Nennleistung und einer Entfernung von maximal 4,5 km zwischen Erzeugungs- und Entnahmestelle greift die Stromsteuerbefreiung nach § 9 StromStG. Das spart zusätzlich 2,05 ct/kWh — was bei 14.000 kWh Energy-Sharing-Strom im Szenario 2 nochmals 287 Euro jährlich ausmacht. Voraussetzung: Erlaubnis bzw. Anzeige beim Hauptzollamt (Quelle: Deloitte Tax News, Heuking).

Hinweis:

Diese Beispielrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für erzielbare Ergebnisse dar. Die tatsächlichen Erlöse hängen ab von: vereinbarten Preisen, tatsächlicher Abnahme durch Community-Mitglieder, regionalen Netzentgelten (Hamburg: ca. 11,8 ct/kWh; Schleswig-Holstein: ca. 7,4-8,5 ct/kWh), Plattform- und Verwaltungskosten, steuerlichen Aspekten sowie technischen Gegebenheiten. Vor der Umsetzung empfehlen wir eine individuelle Beratung durch Energieberater, Steuerberater und Rechtsanwälte. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

Schema eines Mehrfamilienhauses mit PV-Anlage, Erzeugungszähler, Summenzähler und Verteilung an Mietparteien. Hinweis: Diese Darstellung zeigt das Prinzip der Stromverteilung im MFH -- bei Energy Sharing erfolgt die Zuordnung virtuell über das öffentliche Netz.
Schema eines Mehrfamilienhauses mit PV-Anlage, Erzeugungszähler, Summenzähler und Verteilung an Mietparteien. Hinweis: Diese Darstellung zeigt das Prinzip der Stromverteilung im MFH -- bei Energy Sharing erfolgt die Zuordnung virtuell über das öffentliche Netz.

Ohne den richtigen Vertrag wird Energy Sharing zum Risiko

Energy Sharing ist technisch machbar und wirtschaftlich attraktiv. Doch ohne saubere Vertragsgestaltung kann es teuer werden. Nach aktuellem Recht brauchst du zwei getrennte Verträge: einen Nutzungsvertrag (der den Zuordnungsschlüssel regelt) und einen Stromliefervertrag (der Preis, Laufzeit und Konditionen festlegt). Beide müssen juristisch wasserdicht sein (Quelle: Baker Tilly).

Preisanpassungsklauseln sind ein besonders heikles Thema. Nach BGH-Rechtsprechung müssen sie transparent und an nachvollziehbare Kostenelemente gekoppelt sein. Intransparente Klauseln sind unwirksam — und das kann rückwirkend teuer werden.

Auch die Frage der Haftung muss geklärt sein: Was passiert bei Lieferausfällen? Wer haftet, wenn die PV-Anlage durch einen Defekt wochenlang stillsteht? Da beim Energy Sharing keine Volllieferpflicht besteht, ist das Risiko überschaubar — aber vertraglich muss es geregelt werden.

Und Achtung bei der Abrechnungskomplexität: Deine Abnehmer erhalten zwei Rechnungen — eine von dir als Energy-Sharing-Betreiber und eine von ihrem regulären Stromanbieter. Das muss vertraglich klar kommuniziert werden (Quelle: Pionierkraft).

Checkliste: Was dein Energy-Sharing-Vertrag regeln muss

✓ Preis pro kWh und Preisanpassungsmechanismus

✓ Zuordnungsschlüssel (wer bekommt welchen Anteil?)

✓ Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

✓ Haftung bei Lieferausfall oder Anlagendefekt

✓ Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsfristen

✓ Pflichten bei Überschreitung der 30/100-kW-Schwelle

Die Vertragsgestaltung ist kein Bereich, in dem du improvisieren solltest. Energy Sharing mit Future Fox planen — gemeinsam mit Kanzlei Vulp sorgen wir für rechtssichere Verträge, die dein Investment langfristig absichern.

Technische Checkliste: So machst du deine Immobilie Energy-Sharing-ready

Bevor du mit Energy Sharing starten kannst, müssen die technischen Grundlagen stimmen. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar — deutlich geringer als bei Mieterstrom. Hier ist deine Checkliste als PV-Anlagen-Vermieter.

1

Smart Meter (iMSys) für alle Beteiligten

Jeder Teilnehmer braucht ein intelligentes Messsystem, das Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Im MFH gilt: Die 6.000-kWh-Schwelle wird pro Wohnung einzeln betrachtet.

Kosten: max. 50 Euro/Jahr pro iMSys | Zählerschrankumbau (bei ca. 25 % der Haushalte nötig): bis 2.000 Euro

2

PV-Anlage: Größer planen als für reinen Eigenverbrauch

Für Energy Sharing lohnt es sich, die Anlage bewusst größer zu dimensionieren. Faustregel für MFH: 1,5 bis 2,0 kWp pro Wohneinheit plus Überschusspuffer. Denn jede kWh Überschuss bringt dir mit Energy Sharing 12-20 ct statt nur 7,78 ct Einspeisevergütung.

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3

Optional: Batteriespeicher für höhere Abdeckung

Ein Speicher macht dein Energy-Sharing-Angebot attraktiver: Deine Nachbarn können auch abends und nachts Solarstrom beziehen. Das erhöht die Eigenverbrauchsquote auf bis zu 60-80 % und steigert deine Erlöse.

Investition je nach Kapazität — rechnet sich besonders bei hoher Community-Nachfrage

4

Optional: Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur integrieren

Die Kombination mit Wärmepumpe und Wallboxen steigert den lokalen Verbrauch und die Attraktivität deiner Community. 1 kWp PV erzeugt rund 1.000 kWh Solarstrom und kann ca. 1.000 kWh Wärmebedarf decken. PV-Überschussladen: So lädst du dein E-Auto mit Solarstrom.

Wertsteigerung der Immobilie durch integrierte Energielösung

5

Messkonzept: Wer verbraucht was?

Im MFH muss klar definiert sein, welche Partei welchen Verbrauch hat. Summenzähler und Unterzähler müssen korrekt eingerichtet sein. Für Energy Sharing über mehrere Gebäude hinweg übernimmt die digitale Plattform die virtuelle Zuordnung.

Future Fox erstellt das passende Messkonzept für deine Immobilie

In 5 Schritten zum Energy Sharing: Dein Fahrplan als Eigentümer

Du willst loslegen? Dann folge diesem Fahrplan. Der offizielle Start ist der 1. Juni 2026 — wer jetzt vorbereitet, hat zum Stichtag einen klaren Vorteil.

1
Bestandsaufnahme: Was hast du, was brauchst du?
Prüfe deine bestehende PV-Anlage oder plane eine neue. Wie hoch ist dein jährlicher Überschuss? Wie viele potenzielle Abnehmer gibt es in der Nachbarschaft?
2
Teilnehmer identifizieren und ansprechen
Sprich deine Nachbarn, Mieter in anderen Gebäuden oder nahegelegene Betriebe an. Zeige ihnen den konkreten Vorteil: Regionaler Solarstrom zu einem Preis unter dem Marktpreis ihres Stromversorgers.
3
Beratung einholen: Technik und Recht vor Verträgen
Bevor du Verträge abschließt, solltest du die technischen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Future Fox berät zur optimalen Anlagengröße, Kanzlei Vulp zur Vertragsgestaltung.
4
Technik vorbereiten: Smart Meter und Anlage
Smart Meter beim Messstellenbetreiber beantragen, PV-Anlage gegebenenfalls erweitern, Batteriespeicher nachrüsten. Die Vorlaufzeit beträgt in der Regel mehrere Wochen.
5
Community starten: Verträge, Plattform, Anmeldung
Stromlieferverträge und Nutzungsverträge abschließen, Abrechnungsplattform wählen, Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber. Ab dem 1. Juni 2026 kann der Strom fließen.

Häufig gestellte Fragen zu Energy Sharing für Vermieter

Kann ich Energy Sharing und Mieterstrom kombinieren?

Ja, das ist einer der großen Vorteile von Energy Sharing. Du kannst innerhalb eines Gebäudes klassischen Mieterstrom nach § 42a EnWG anbieten und gleichzeitig den Überschuss per Energy Sharing nach § 42c EnWG an Nachbarn in anderen Gebäuden verkaufen.

So nutzt du beide Modelle optimal: Mieterstrom für die höchsten Erlöse im eigenen Haus, Energy Sharing für den gebäudeübergreifenden Verkauf. Wichtig: Mieterstrom und GGV (§ 42b) schließen sich hingegen gegenseitig aus.

Beim Energy Sharing besteht keine Volllieferpflicht. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Mieterstrom. Du musst keinen Reststrom liefern, wenn deine PV-Anlage gerade wenig oder gar keinen Strom produziert — etwa nachts oder bei schlechtem Wetter.

Deine Abnehmer behalten ihren regulären Stromanbieter und beziehen von dort automatisch den Strom, den du nicht liefern kannst. Das reduziert dein Risiko erheblich und macht Energy Sharing deutlich unkomplizierter als klassischen Mieterstrom.

Technik und Recht aus einer Hand: Starte jetzt mit Energy Sharing

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Rechtssichere Verträge aufsetzen. Steueroptimierung (Stromsteuerbefreiung, Vorsteuerabzug). Passende Rechtsform für deine Energiegemeinschaft wählen. Langfristig abgesichert.

Ob du bereits eine PV-Anlage hast oder eine neue planst: Wir zeigen dir, wie du mit Energy Sharing mehr aus deinem Solarstrom herausholst. Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Community.

Energy Sharing Contract

Hinweis:

Diese Beispielrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für erzielbare Ergebnisse dar. Die tatsächlichen Erlöse hängen ab von: vereinbarten Preisen, tatsächlicher Abnahme durch Community-Mitglieder, regionalen Netzentgelten, Plattform- und Verwaltungskosten, steuerlichen Aspekten sowie technischen Gegebenheiten. Energy Sharing nach § 42c EnWG startet am 1. Juni 2026 — alle Angaben basieren auf dem aktuellen Rechtsstand (Februar 2026) und können sich durch gesetzliche Änderungen verändern. Vor der Umsetzung empfehlen wir eine individuelle Beratung durch Energieberater, Steuerberater und Rechtsanwälte. Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

Lächelnde Person, die an einem bewölkten Tag auf einem Metalldach mit installierten Photovoltaik-Solarmodulen steht.

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