
Solarpflicht Schleswig-Holstein 2025/2026: Was Hausbesitzer und Gewerbetreibende jetzt wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze Seit 29. März 2025: Solarpflicht für alle Neubauten in Schleswig-Holstein (Wohn- und Nichtwohngebäude) Übergangsfrist bis 29. März 2026: Wer vorher den Bauantrag stellt oder mit dem Bau beginnt, ist noch nicht betroffen Für Wohngebäude keine Dachsanierungs-Pflicht: Die Solarpflicht bei Dachsanierung gilt nur für Nichtwohngebäude Parkplätze ab

