Trag das zu versteuernde Einkommen aus deinen Steuerbescheiden ein: Der Rechner zeigt dir nach der Förderrichtlinie, wie viel Förderung für dein neues E-Auto voraussichtlich drin ist, und rechnet dir jeden Schritt vor.
Kostenloser Rechner für die E-Auto-Prämie von Future Fox, ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
Stand der Daten: 11. Oktober 2026
Gefördert nur bei Erstzulassung bis einschließlich 30. Juni 2027.
Bedingung erfüllt: höchstens 60 g/km
Bedingung erfüllt: mindestens 80 km innerorts
Beide Werte stehen in der EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) deines Autos: CO₂ unter Nr. 49.4, Reichweite innerorts unter Nr. 49.5. Hochladen musst du die CoC laut Richtlinie nur, wenn der CO₂-Wert über 60 g/km liegt.
Der Tag, an dem dein Neuwagen zum ersten Mal zugelassen wird oder wurde. Steht er noch nicht fest, trag den geplanten Tag ein.
Davon hängen die Antragsfrist und die zählenden Steuerjahre ab. Beantragen kannst du erst nach der Zulassung.
Trag für jede Person die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide ein, die beim Antrag vorliegen. Es zählt die Zeile „zu versteuerndes Einkommen“.
Steht als eigene Zeile in der Steuerberechnung deines Bescheids, im Musterbescheid des BAFA auf Seite 2. Nicht brutto, nicht netto.
Steuerjahr: Gemeint ist das Jahr, für das der Bescheid gilt, nicht das Datum, an dem er kam.
Es zählen Kinder, die bei Antragstellung in deinem Haushalt leben, für die in deinem Haushalt Kindergeld bezogen wird (von dir oder deinem Partner) und die am Tag der Erstzulassung noch nicht 18 waren. Lebt ein Kind abwechselnd bei beiden Eltern, zählt es nur in dem Haushalt, dem das Kindergeld zugeordnet ist.
Neun kurze Aussagen. Was du nicht weißt, lässt du offen; das Ergebnis zeigt es dann als „bitte prüfen“.
Das Auto wird erstmals in Deutschland zugelassen und war vorher nirgends zugelassen (kein Gebrauchtwagen, keine Tageszulassung, kein schon zugelassener Vorführwagen).
Es ist ein Pkw der Fahrzeugklasse M1.
Gefördert werden nur Fahrzeuge dieser EU-Fahrzeugklasse (Förderrichtlinie Nr. 2 Buchst. a).
Du kaufst oder least das Auto privat; es gehört nicht zu einem Betriebsvermögen.
Das Auto wird auf dich zugelassen.
Käufer oder Leasingnehmer musst du dafür nicht sein (BAFA, Häufige Fragen 5.5).
Du bist volljährig und hast deinen Hauptwohnsitz in Deutschland.
Du hast noch keine E-Auto-Förderung nach dieser Richtlinie erhalten, und für ein anderes Auto läuft kein Antrag von dir. (Der frühere Umweltbonus zählt hier nicht.)
Über dein Vermögen ist kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, und du hast keine Vermögensauskunft abgegeben und musst auch keine abgeben.
Liegt das lange zurück oder ist das Verfahren abgeschlossen, frag beim BAFA nach.
Für das Auto bekommst du keine andere öffentliche Förderung, etwa von Land oder Kommune.
Das Auto bleibt mindestens 36 Monate durchgehend auf dich in Deutschland zugelassen.
Dein Förderbetrag erscheint hier Fang bei Schritt 1 an
Gib deine Bescheide ein, dann siehst du, auf welcher Stufe du stehst.
Unverbindliche Orientierung nach der Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3), Stand 11.10.2026. Keine Zusage, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein das BAFA.
Für die E-Auto-Förderung zählt je Person der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden, und das Haushaltseinkommen ist die Summe dieser Durchschnitte (Förderrichtlinie Nr. 2 Buchst. k; Stand 11. Oktober 2026). Der Rechner geht dabei in fünf Schritten vor:
Beide Tabellen zitieren die Richtlinie wörtlich:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | ohne Kind | mit 1 Kind | mit 2 oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| 0 € bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
| Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3), Nr. 4 und 6, für Erstzulassungen vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2029. Stand: 11. Oktober 2026. | |||
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | ohne Kind | mit 1 Kind | mit 2 oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| 0 € bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
| Nur mit höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite innerorts und Erstzulassung bis einschließlich 30. Juni 2027 (Förderrichtlinie Nr. 3 und 6). Stand: 11. Oktober 2026. | |||
Die Zahlen sind ausgedacht und gelten für einen Antrag im Oktober 2026, bei dem die Bescheide für 2024 und 2025 schon vorliegen.
Angenommen, du lebst allein, hast kein Kind und kaufst ein reines Elektroauto. Deine Bescheide für 2024 und 2025 weisen ein zu versteuerndes Einkommen von 41.200 und 46.400 Euro aus. Im Durchschnitt sind das 43.800 Euro, also die erste Stufe: voraussichtlich 5.000 Euro. Mit 2025 allein lägst du zwar in der zweiten Stufe, es zählt aber der Durchschnitt.
Angenommen, du wohnst unverheiratet mit deiner Partnerin unter einer Hauptadresse, ihr habt kein Kind, und du kaufst ein reines Elektroauto. Deine Bescheide für 2024 und 2025 weisen 31.000 und 33.000 Euro aus, im Schnitt 32.000 Euro. Bei ihr sind es 24.500 und 27.500 Euro, im Schnitt 26.000 Euro. Weil ihr Einkommen mitzählt, sind das zusammen 58.000 Euro, also die zweite Stufe: voraussichtlich 4.000 Euro. Für ein einzeln veranlagtes Ehepaar gilt dieselbe Rechnung.
Angenommen, ihr seid verheiratet, gemeinsam veranlagt und bekommt für zwei Kinder im Haushalt Kindergeld. Am 15. September 2026 lässt du einen Plug-in-Hybrid zu, laut CoC mit 64 g CO₂/km und 86 km elektrischer Reichweite innerorts: über 60 g, aber mit genug Reichweite. Eure gemeinsamen Bescheide weisen 84.000 und 88.000 Euro aus, im Schnitt 86.000 Euro, und mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 90.000 Euro. Deine Tochter wird zwar am 1. Oktober volljährig, also vor dem Antrag. Es zählt aber ihr Alter am Zulassungstag. Ergebnis: voraussichtlich 2.500 Euro.
Neben dem Betrag prüft der Rechner diese Voraussetzungen (Förderrichtlinie Nr. 3 bis 6 und 8.1):
Der Ratgeber E-Auto-Förderung beantragen erklärt dann, wie du den Antrag stellst und welche Unterlagen du brauchst.
Den Antrag stellst du selbst über die Förderzentrale Deutschland oder bevollmächtigst jemanden; Future Fox stellt keine Förderanträge. Die THG-Prämie ist eine eigene Zahlung und steckt deshalb nicht im Ergebnis des Rechners.
Zu Hause lädst du an einer Wallbox, und ein eigener Ratgeber zeigt, was eine Wallbox-Installation kostet. Hast du eine PV-Anlage, lädst du per PV-Überschussladen Solarstrom und steigerst damit deinen Eigenverbrauch.
In Norddeutschland plant und baut Future Fox Wallboxen und Photovoltaikanlagen und macht die Elektroinstallation im Bestand, vom Zählerschrank bis zum Starkstromanschluss.
Das zu versteuernde Einkommen aus deinem Einkommensteuerbescheid, also nicht dein Brutto- oder Nettogehalt (Förderrichtlinie Nr. 2 Buchst. k). Es steht als eigene Zeile in der Steuerberechnung, im Musterbescheid des BAFA auf Seite 2.
Die beiden aktuellsten Bescheide, die beim Antrag vorliegen, für aufeinanderfolgende Jahre. Bei einem Antrag 2026 zählen die Bescheide für 2024 und 2025 oder, solange der für 2025 fehlt, für 2023 und 2024 (Förderrichtlinie Nr. 2 Buchst. k; BAFA). 2027 rückt beides ein Jahr vor.
Keinen Betrag. Ohne zwei Einkommensteuerbescheide kann das BAFA einen Antrag nach eigenen Angaben nicht abschließend bearbeiten (BAFA, „Antrag vorbereiten & stellen“). Andere Nachweise nennt es nicht. Die Steuererklärung kannst du aber nachträglich abgeben, und ohne steuerpflichtige Einkünfte zählt auch ein Bescheid über 0 Euro (BAFA, Häufige Fragen 3.10 und 6.4). Der Ratgeber erklärt außerdem, was Rentner tun können.
Bei genau 45.000,50 oder 60.000,50 Euro Haushaltseinkommen liegst du zwischen zwei Stufen, was die Richtlinie nicht ausdrücklich regelt. Der Rechner nennt dann den niedrigeren Betrag als voraussichtlich und den höheren als möglich. An der Einkommensgrenze bist du dagegen schon mit 50 Cent darüber nicht förderfähig (Förderrichtlinie Nr. 4). Liegst du höchstens 1.000 Euro von einer dieser Grenzen entfernt, weist er darauf hin, denn ein neuerer Bescheid kann das Ergebnis ändern.
Ja, wenn ihr als zwei Volljährige mit gemeinsamem Hauptwohnsitz zusammenlebt, denn dann vermutet die Richtlinie eine eheähnliche Gemeinschaft (Förderrichtlinie Nr. 2 Buchst. l). Wirtschaftet ihr dauerhaft getrennt, kannst du das per Eigenerklärung glaubhaft machen; dann zählt nur dein Einkommen.
Ja, denn dafür zählt sein Alter am Tag der Erstzulassung, nicht am Tag des Antrags (Förderrichtlinie Nr. 2 Buchst. m). Beim Antrag muss es aber noch in deinem Haushalt leben und kindergeldberechtigt sein. Es zählen höchstens zwei Kinder.
Den CO₂-Wert (Nr. 49.4) und die elektrische Reichweite innerorts (Nr. 49.5) aus der EU-Konformitätsbescheinigung, kurz CoC. Ein Plug-in-Hybrid ist förderfähig mit höchstens 60 g CO₂/km nach WLTP oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite innerorts, wenn er bis 30. Juni 2027 erstmals zugelassen wird (Förderrichtlinie Nr. 2 Buchst. h und i, Nr. 3 und 6).
Nein. Kauf und Leasing werden gleich gefördert, und der Preis spielt keine Rolle, nur Antriebsart, Einkommen und Kinder (BAFA, Häufige Fragen 4.3). Das Auto muss aber 36 Monate auf dich zugelassen bleiben, auch bei kürzerem Leasingvertrag (Förderrichtlinie Nr. 5; BAFA, Häufige Fragen 7.7).
Der Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung. Er rechnet nur mit deinen Angaben und nach der Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3), Stand der Daten: 11. Oktober 2026. Er prüft nicht alle Voraussetzungen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein das BAFA mit seinem Bescheid. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht; sind die Mittel ausgeschöpft, kann das BAFA einen Förderstopp aussprechen. Regeln und Beträge können sich ändern.
Future Fox ist keine Behörde und stellt keine Förderanträge. Future Fox übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Ergebnis in deinem Fall zutrifft, und haftet für Schäden aus der Nutzung des Rechners nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
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