Wir begleiten dich bei deiner Wärmepumpe in Hamburg, Lübeck und Umgebung von der individuellen Planung über den Einbau bis zum fachgerechten elektrischen Anschluss, der Zählerschrank-Modernisierung und der kompletten Anmeldung beim Netzbetreiber. Ab 2027 verkaufen und installieren wir moderne Wärmepumpen der Marken Buderus, Sigenergy (SigenFlux angekündigt), Viessmann und Wolf, damit du effizient heizen und kühlen kannst. Außerdem unterstützen wir dich bei deinem Förderantrag.
Ab 2027 planen, verkaufen und installieren wir deine Wärmepumpe in Hamburg, Lübeck, dem südlichen Schleswig-Holstein und rund um Lüneburg mit Geräten von Buderus, Sigenergy (SigenFlux angekündigt), Viessmann und Wolf. Als Elektromeisterbetrieb aus Klein Pampau übernehmen wir außerdem den Elektroanschluss, die Zählerschrank-Modernisierung, die Netzanmeldung, die Förderunterstützung und regelmäßige Wartungen.
Buderus, Sigenergy (SigenFlux angekündigt), Viessmann und Wolf
Planung, Einbau, Elektroanschluss, Netzanmeldung, Förderunterstützung und Wartung
Hamburg, Lübeck, Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Lüneburg
Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe greifen Heizungstechnik (Anlage A Nr. 24 HwO) und Elektrotechnik (Anlage A Nr. 25 HwO) technisch ineinander. Im Rahmen einer energetischen Sanierung aus einer Hand begleiten wir dich deshalb von der Planung bis zur Umsetzung und den regelmäßigen Wartungen.
Ab 2027 verkaufen und installieren wir moderne Wärmepumpen der Marken Buderus, Sigenergy, Viessmann und Wolf, damit du dein Zuhause effizient heizen und kühlen kannst. Die Wärmepumpe SigenFlux von Sigenergy ist für Deutschland derzeit angekündigt (Stand: 18.10.2026) und laut Sigenergy in der deutschen Sigenergy-Home-Broschüre (Stand: 08.10.2026) noch nicht aufgeführt.
Unsere Elektriker übernehmen die Vorbereitung und den fachgerechten elektrischen Anschluss deiner Wärmepumpe und berücksichtigen die erhöhten Leistungsanforderungen. Arbeiten hinter dem Hausanschluss darf nach den VDE-Regeln nur ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen (§ 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung, NAV, Stand: 18.10.2026) — mehr Details bietet unsere fachgerechte Elektroinstallation durch unseren Meisterbetrieb.
Falls dein vorhandener Sicherungskasten für die neue Heizung nicht ausreicht, tauschen wir veraltete Verteilungen gegen einen modernen Zählerschrank mit Platz für Wärmepumpe oder Wallbox aus. Außerdem müssen sich neue Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt elektrischer Netzanschlussleistung (einschließlich Heizstab) seit dem 01.01.2024 nach § 14a EnWG netzorientiert steuern lassen.
Wir integrieren auf Wunsch smarte Steuerungssysteme sowie ein intelligentes Energiemanagementsystem.
Eine zusätzliche Wärmepumpe ist dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist (§ 19 Abs. 2 Satz 1 NAV). Wir übernehmen deshalb die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber für dich und betreuen dich nach, wenn Rückfragen auftreten. Außerdem beraten wir dich gerne zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten und unterstützen dich bei der Beantragung.
Auch nach der erfolgreichen Inbetriebnahme lassen wir dich mit deiner neuen Heizungsanlage nicht allein. Nach der Sanierung sorgen wir mit regelmäßigen Wartungen dafür, dass deine Heizungs- und Energiesysteme effizient und sicher bleiben.
Beim Heizungstausch gibt es keine pauschale 65-Prozent-Pflicht mehr: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226) verkündet wurde und seit dem 29.07.2026 gilt, sind die §§ 71 bis 73 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes ersatzlos weggefallen. Die elektrisch angetriebene Wärmepumpe steht dir deshalb nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 GModG als eine von zehn gesetzlichen Heizungsoptionen ohne Brennstoffquoten offen.
Gut zu wissen: Im Ein- und Zweifamilienhaus sind weder die Betriebsprüfung (§ 60a Abs. 1 GModG) noch der hydraulische Abgleich (§ 60c Abs. 1 GModG) gesetzlich vorgeschrieben, weil beide Pflichten erst ab sechs Wohnungen gelten. Für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458, Stand: 09/2026) sind der hydraulische Abgleich und eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 jedoch zwingende Förderbedingungen.
Wenn du die Förderung im Programm KfW 458 (Stand: 09/2026) beantragst, muss der Bauantrag oder die Bauanzeige deines Wohngebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem verlangt die BEG EM (Anlage TMA Nr. 3.4.6, Stand: 17.07.2026) für die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 — Vorlauftemperatur und vorhandene Heizflächen müssen in der Planung also sorgfältig aufeinander abgestimmt sein.
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe steht das Außengerät im Freien und führt die gewonnene Wärme über Leitungen ins Gebäude. Für die Förderung müssen die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung Nr. 813/2013 liegen (technische Fördervoraussetzung der BEG EM, Anlage TMA Nr. 3.4.5, Stand: 17.07.2026).
Die elektrische Anlage hinter dem Hausanschluss darf nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE) errichtet, erweitert oder geändert werden (§ 13 Abs. 2 NAV). Falls dein alter Sicherungskasten nicht ausreicht, tauschen unsere Elektriker ihn gegen eine moderne Verteilung aus. Unser Ratgeber erklärt dir vorab, wie du deinen Zählerschrank für Wärmepumpe und Photovoltaik modernisieren lässt.
Überschreitet die elektrische Netzanschlussleistung deiner neuen Wärmepumpe (einschließlich Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäben) 4,2 Kilowatt, fällt sie unter § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf den Anschluss dann nicht wegen lokaler Netzüberlastung ablehnen, und im Dimmfall stehen mindestens 4,2 Kilowatt Netzbezug bereit. Für Förderanträge ab dem 21.07.2026 musst du außerdem spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme ein intelligentes Messsystem (iMSys) samt Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber bestellen, sofern dein Hausanschluss damit noch nicht ausgestattet ist.
Für die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG wählst du zwischen dem allgemeinen Hauszähler (Modul 1 mit 110 bis 190 Euro Pauschalreduzierung im Jahr je nach Netzgebiet, Stand: 2023, seit April 2025 kombinierbar mit dem zeitvariablen Modul 3) und einem separaten Zählpunkt (Modul 2 mit 60 Prozent Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 Prozent). Wenn du dazu einen Wärmepumpentarif zusammen mit einer Solaranlage nutzt, ermöglicht eine Kaskadenschaltung für gemeinsamen Solarstrom-Eigenverbrauch die getrennte Abrechnung.
Wenn du deine Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage für dein Zuhause und einem Batteriespeicher kombinierst, nutzt du über die Sektorenkopplung deinen selbst erzeugten Solarstrom auch für Raumheizung und Warmwasser. Ein Energiemanagementsystem (EMS) kann die Wärmepumpe ansteuern, wenn vom Dach ein Stromüberschuss anliegt. Wird die Anlage nach § 14a EnWG über ein EMS netzorientiert gesteuert, übermittelt der Netzbetreiber eine gesamthafte Leistungsobergrenze für alle angeschlossenen steuerbaren Verbraucher. Hierbei zählt ausschließlich der Leistungsbezug aus dem Stromnetz — eigener Solarstrom bleibt anrechnungsfrei.
Für die Anbindung über eine definierte Schnittstelle vergibt der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) das Label „SG Ready“ (Regularien 3.0 und 3.1, Stand: 18.10.2026) mit vier Betriebszuständen in Schnittstelle 1.0 und drei Betriebszuständen in Schnittstelle 1.1. Bei Photovoltaik und Speichern bauen wir aktuell ganz überwiegend Sigenergy (die Wärmepumpe SigenFlux ist für Deutschland angekündigt). Laut Sigenergy (deutsche Home-Broschüre, Stand: 08.10.2026) bieten der Sigen Energy Controller ein EMS-integriertes intelligentes Management, das Sigen Energy Gateway die Einbindung für „Smarte Verbraucher“ und die mySigen App ein intelligentes Energiemanagement.
Im Zählerschrank laufen alle Verbindungen deiner Haustechnik zusammen: Dort treffen der Hausanschluss nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), das intelligente Messsystem (iMSys) mit Steuerungseinrichtung für § 14a EnWG, deine Photovoltaik- und Speicheranlage sowie die Zuleitung zur Wärmepumpe aufeinander. Unser Schaubild zeigt dir, wie Stromflüsse und Steuersignale im Einfamilienhaus zusammenspielen.
Eigene Darstellung (Stand: 18.10.2026): Zusammenspiel von Photovoltaik, Stromnetz, Zählerschrank (mit iMSys und Steuerungseinrichtung nach § 14a EnWG) und Wärmepumpe. Im Steuerungsfall stehen mindestens 4,2 Kilowatt Netzbezug bereit; über ein Energiemanagementsystem (EMS) genutzter eigener Solarstrom wird nicht auf diese Grenze angerechnet.
Wir beraten dich ehrlich, entspannt und mit kurzen Wegen aus Klein Pampau zu deiner Wärmepumpe, deinem Zählerschrank und der Kombination mit einer Photovoltaikanlage.
Bei einem geförderten Heizungstausch kommt es auf die richtige Reihenfolge an: Deinen Zuschussantrag im Programm KfW 458 (Stand: 09/2026) musst du zwingend vor dem Vorhabenbeginn stellen; dazu zählt auch ein Vertragsabschluss ohne Bedingung zur KfW-Zusage und der Start der Bauarbeiten vor Ort. Wir begleiten dich deshalb Schritt für Schritt von der ersten Planung bis zur Umsetzung.
Wir beraten dich zu deiner Wärmepumpe, deinem vorhandenen Zählerschrank sowie der Kombination mit einer bestehenden oder geplanten Photovoltaikanlage und übernehmen dann die individuelle Planung. Gemeinsam wählen wir dabei das passende System aus unserem Wärmepumpen-Portfolio ab 2027 von Buderus, Sigenergy (SigenFlux angekündigt), Viessmann und Wolf aus.
Bevor du den Antrag stellst, erstellt ein Fachunternehmer für Heizungstechnik oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA) über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die voraussichtlichen Ausgaben. Danach schließt du einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab, der zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage der KfW sowie das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält. Deinen Antrag stellst du vor dem Vorhabenbeginn persönlich im Kundenportal „Meine KfW“ — wir beraten dich dazu und unterstützen dich bei der Beantragung.
Sobald die Zusage der KfW vorliegt, hast du 36 Monate Zeit, um dein Vorhaben vollständig abzuschließen. Unsere Elektriker bereiten den Zählerschrank und die Zuleitung vor. Für Förderanträge ab dem 21.07.2026 musst du außerdem spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme ein intelligentes Messsystem (iMSys) — bei Wärmepumpen unter § 14a EnWG samt Steuerungseinrichtung — beim Messstellenbetreiber bestellen, sofern dein Hausanschluss damit noch nicht ausgestattet ist.
Wir installieren deine moderne Wärmepumpe anstelle der alten Heizung — für den Klimageschwindigkeitsbonus muss die Altheizung fachgerecht demontiert und entsorgt werden, sodass keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude verbleibt. Die Förderung setzt den hydraulischen Abgleich voraus. Unsere Elektriker schließen die Wärmepumpe elektrisch an.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber (§ 19 Abs. 2 NAV) muss vor der Inbetriebnahme erfolgen; wir übernehmen sie komplett für dich und betreuen dich nach, falls Rückfragen auftreten. Gehört eine Photovoltaik- oder Speicheranlage dazu, unterstützt dich unser Elektrofachmann vor Ort bei der Registrierung im Marktstammdatenregister. Mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) reichst du schließlich deine Nachweise bei der KfW ein, und im laufenden Betrieb sorgen wir mit regelmäßigen Wartungen dafür, dass deine Systeme effizient und sicher bleiben.
Private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bestehender Wohngebäude können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458) (Stand: 09/2026) einen Zuschuss beantragen, sofern der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt (Mindestinvestition 300 Euro brutto). Wenn du deinen Antrag bis Ende 2026 stellst, beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt der reguläre Grundfördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen auf 15 Prozent (Nummer 8.4.1 der BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026).
Hat die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union, kommt ab dem 1. Quartal 2027 ein zusätzlicher Bonus von 15 Prozentpunkten hinzu, mit dem du wieder 30 Prozent erreichst (Nummer 8.4.6). Die Detailregelung dazu führen BAFA und KfW laut ihrem gemeinsamen Infoblatt (Version 11.0, Stand: 09/2026) allerdings erst im Laufe des 1. Quartals 2027 ein. Selbstnutzende Eigentümer erhalten außerdem 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen (unabhängig vom Alter) oder mindestens 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass die Altheizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird und danach keine fossile oder gasbetriebene Heizung im Gebäude verbleibt (bei Wärmepumpen in Kompaktgeräten mit fossilem oder gasbetriebenem zweitem Wärmeerzeuger gilt die Voraussetzung grundsätzlich als nicht erfüllt). Maßgeblich ist das Antragsdatum: Der Bonus sinkt zum 01.02.2027 auf 12 Prozent, zum 01.08.2027 auf 8 Prozent, zum 01.02.2028 auf 4 Prozent und entfällt ab dem 01.08.2028. Der frühere 5-Prozent-Effizienzbonus ist gestrichen, und ab dem 01.01.2028 fördert die BEG EM nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Alle Gesetzesregeln erklärt unser Ratgeber zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und Heizungsgesetz 2026.
Hinweis: Dieser Überblick gibt den Stand vom 18.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wir beraten dich gerne zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten und unterstützen dich bei der Beantragung.
Von unserem Firmensitz in 21514 Klein Pampau im Kreis Herzogtum Lauenburg sind wir auf kurzen Wegen für deine Wärmepumpe in Hamburg, in Lübeck, im südlichen Schleswig-Holstein sowie rund um Lüneburg im Einsatz. Wenn du als Eigentümer in der Hansestadt einen Heizungstausch mit Wärmepumpe und Solardach vorhast, planen und installieren wir deine Anlage direkt bei dir in der Region.
Standort: Future Fox GmbH · Hasenböge 2f, 21514 Klein Pampau
Beim Einbau einer Wärmepumpe im Bestandsgebäude entscheiden der Zustand des Zählerschranks, das gewählte Messkonzept nach § 14a EnWG und der normgerechte Elektroanschluss über den technischen Projektablauf. Unsere drei vertiefenden Ratgeber und Leistungsübersichten zeigen dir alle Details für die Elektroseite.
Erfahre, wann ein veralteter Sicherungskasten im Bestandsbau gegen eine moderne Verteilung mit Platz für Wärmepumpe oder Wallbox getauscht werden muss. Wir zeigen dir dabei, worauf unser Elektromeisterbetrieb bei der Zählerschrank-Modernisierung achtet.
Wir erklären dir den Unterschied zwischen dem Anschluss an den allgemeinen Hauszähler (Modul 1) und einem separaten Zählpunkt (Modul 2) nach § 14a EnWG. Lies außerdem nach, wie du mit einer Kaskadenschaltung selbst erzeugten Solarstrom für Haushalt und Wärmepumpe nutzt.
Von der Vorbereitung über den fachgerechten Anschluss und die Einbindung der Steuerung bis zur kompletten Anmeldung beim Netzbetreiber (§ 19 Abs. 2 NAV) greifen alle Schritte ineinander. Hier siehst du im Überblick, welche Elektroarbeiten unser Meisterbetrieb übernimmt.
Hier beantworten wir dir die wichtigsten Fragen rund um unsere Wärmepumpen-Marken ab 2027, den elektrischen Anschluss nach § 14a EnWG, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die KfW-Förderung (Stand: 18.10.2026), damit du deinen Heizungstausch sicher planen kannst.
Ab 2027 verkaufen und installieren wir in Hamburg, Lübeck, dem südlichen Schleswig-Holstein und rund um Lüneburg Wärmepumpen der Marken Buderus, Sigenergy, Viessmann und Wolf. Das passende System wählen wir bei der individuellen Planung gemeinsam mit dir aus. Die Wärmepumpe SigenFlux von Sigenergy ist für Deutschland derzeit angekündigt (Stand: 18.10.2026), solange sie hierzulande noch nicht erhältlich ist.
Stellst du deinen Antrag bis Ende 2026, beträgt die Grundförderung im Programm KfW 458 (Stand: 09/2026) 30 Prozent. Ab dem 1. Quartal 2027 gilt gemäß BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 ein Grundfördersatz von 15 Prozent plus 15 Prozentpunkte Bonus bei Ursprung in der EU (Detailregelung folgt in Q1 2027). Für selbstnutzende Eigentümer kommen bei erfüllten Voraussetzungen der Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent bis 31.01.2027, ab 01.02.2027 halbjährlich minus 4 Prozentpunkte bis 0 Prozent ab 01.08.2028) und der Einkommensbonus (40, 30 oder 10 Prozent) hinzu — bis zu einer Obergrenze von 70 Prozent oder bis 80 Prozent in der untersten Einkommensstufe. Die förderfähigen Gesamtkosten für die erste Wohneinheit liegen bis 31.01.2027 bei maximal 28.000 Euro und sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.
Deinen Zuschussantrag im Programm KfW 458 (Stand: 09/2026) musst du zwingend vor dem Vorhabenbeginn (dazu zählt auch ein Vertragsabschluss ohne Bedingung zur KfW-Zusage) persönlich im Kundenportal „Meine KfW“ stellen, weil eine Bevollmächtigung Dritter außerhalb einer WEG nicht zulässig ist. Davor erstellt ein Fachunternehmer für Heizungstechnik oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA), und du schließt einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage ab. Wir beraten dich dazu und unterstützen dich bei der Beantragung.
Stellst du ab dem 21.07.2026 einen Förderantrag für deine Wärmepumpe, gilt in der BEG EM (Stand: 09/2026) eine iMSys-Bestellpflicht als Förderbedingung. Du musst deshalb spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme ein intelligentes Messsystem — und bei Teilnahmeverpflichtung nach § 14a EnWG auch die Steuerungseinrichtung — beim Messstellenbetreiber bestellen, sofern dein Hausanschluss damit noch nicht ausgestattet ist. Mit der Auftragserteilung nach § 34 Abs. 2 MsbG erfüllst du zugleich deine Pflicht nach § 14a Abs. 4 Satz 3 EnWG. Außerdem wird das einmalige Einbauentgelt des Messstellenbetreibers im Zusammenhang mit dem Einbau bei Rechnungsvorlage als förderfähige Ausgabe anerkannt.
Nein, eine komplette Abschaltung wie bei früheren EVU-Sperrzeiten schließen die BNetzA-Regelungen zu § 14a EnWG (Stand: 18.10.2026) aus. Selbst wenn im Notfall eine akute Überlastung des lokalen Stromnetzes droht, darf der Netzbetreiber den Strombezug einer Wärmepumpe über 4,2 Kilowatt nur temporär auf mindestens 4,2 Kilowatt reduzieren; bei großen Wärmepumpen gilt eine höhere Mindestleistung (bei Direktansteuerung Netzanschlussleistung mal Skalierungsfaktor 0,4). Dein Haushaltsstrom bleibt davon unberührt, und bei Steuerung über ein Energiemanagementsystem zählt selbst erzeugter Solarstrom nicht auf die 4,2-Kilowatt-Grenze.
Nein, ein zweiter Stromzähler ist für § 14a EnWG (Stand: 18.10.2026) keine Pflicht. Du kannst deine Wärmepumpe stattdessen über deinen allgemeinen Hauszähler betreiben und in Modul 1 die pauschale Netzentgeltreduzierung von 110 bis 190 Euro im Jahr je nach Netzgebiet (Stand: 2023) nutzen. Seit April 2025 lässt sich Modul 1 außerdem mit dem zeitvariablen Netzentgelt (Modul 3) kombinieren. Einen separaten Zählpunkt brauchst du nur, wenn du Modul 2 mit 60 Prozent Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 Prozent wählst.
Nein, Anlagen zur Stromerzeugung und Stromspeicherung — insbesondere Photovoltaikanlagen, Wechselrichter und Stromspeicher — schließt die BEG-EM-Heizungsförderung (Programm KfW 458, Stand: 09/2026) ausdrücklich von der Förderung aus. Förderfähig ist neben der Wärmepumpe und dem hydraulischen Abgleich nur die elektrische Infrastruktur (Arbeiten und Materialien), die unmittelbar mit der Heizungs-Anlagentechnik verbunden ist. Bei kombinierten Projekten müssen die förderfähigen Wärmepumpen-Ausgaben in den Rechnungen deshalb dem Wärmeerzeuger zugeordnet und getrennt von den nicht über die Heizungsförderung förderfähigen Photovoltaik- oder Speicherkomponenten ausgewiesen werden.
Nein, die frühere pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht samt Kopplung an die Fristen der kommunalen Wärmeplanung ist aufgehoben. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226), das am 28.07.2026 verkündet wurde und am 29.07.2026 in Kraft getreten ist, sind die §§ 71 bis 73 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes ersatzlos weggefallen. Nach § 42 Abs. 2 GModG stehen dir beim Heizungstausch im Bestand stattdessen zehn gesetzliche Optionen zur Auswahl, darunter die elektrisch angetriebene Wärmepumpe ohne Brennstoffquoten.
Ab 2027 verkaufen wir Wärmepumpen von Buderus, Sigenergy, Viessmann und Wolf — die Wärmepumpe SigenFlux von Sigenergy ist für Deutschland derzeit erst angekündigt (Stand: 18.10.2026). In der deutschen Sigenergy-Home-Broschüre (Version 20260929, Stand: 08.10.2026) umfasst das dargestellte Produktportfolio laut Sigenergy Energiespeichersysteme, Solarwechselrichter und EV-Ladegeräte, führt aber noch keine eigene Wärmepumpe mit technischen Daten oder deutschem Markteinführungstermin auf. Deshalb bezeichnen wir SigenFlux ausschließlich als angekündigt, solange sie hierzulande nicht erhältlich ist.
Schreib uns über das Formular, ruf uns direkt an oder schick uns eine E-Mail: Bei uns erwarten dich eine ehrliche und entspannte Kommunikation, qualifizierte Beratung vom Fachmann von nebenan, leichte Erreichbarkeit und kurze Wege. Ab 2027 begleiten wir dich bei deiner Wärmepumpe in Hamburg, Lübeck und Umgebung von der Planung über den fachgerechten Elektroanschluss und die komplette Netzanmeldung bis zur Unterstützung beim Förderantrag. Alternativ kannst du auch über unsere Kontaktseite eine unverbindliche Beratung zu deiner Wärmepumpe anfragen.
Trag deine Eckdaten kurz ein — wir melden uns persönlich bei dir zurück.