Wärmepumpe anschließen: Was der Elektriker beim Stromanschluss vorbereiten muss

Elektriker prüft die Verdrahtung in einem modernen Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Leitungsschutzschaltern

Stand: 18.10.2026 Lesezeit: ca. 11 Minuten Von Sven Vulp, Geschäftsführer Future Fox GmbH

Den Stromanschluss einer Wärmepumpe darf nach § 13 Abs. 2 NAV nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb ausführen (Stand: 18.10.2026). Neue Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung fallen seit dem 01.01.2024 unter § 14a EnWG; im Dimmfall bleiben mindestens 4,2 Kilowatt Netzbezug. Für die KfW-Förderung (Anträge ab 21.07.2026) musst du – sofern noch nicht vorhanden – spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme ein Smart Meter (bei nach § 14a EnWG steuerungspflichtigen Wärmepumpen samt Steuerungseinrichtung) bestellen.

Wenn du im Bestandsgebäude auf eine Wärmepumpe umsteigst, greifen Heizungsbau und Elektrotechnik direkt ineinander. Die Aufgaben sind dabei klar verteilt. Während der Heizungsbauer die wasserführenden Leitungen verlegt, bereiten wir als Elektrofachbetrieb den fachgerechten elektrischen Anschluss deiner Wärmepumpe vor – vom Zählerschrank bis zur Netzanmeldung beim Energieversorger.

Wer darf eine Wärmepumpe elektrisch anschließen – und was prüft der Elektriker vorab?

Den Stromanschluss für eine Wärmepumpe hinter dem Hausanschluss darf nach § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, Stand 18.10.2026) außer dem Netzbetreiber ausschließlich ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausführen. Der Fachbetrieb muss dabei bei jeder Änderung der Elektroinstallation die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten (§ 13 Abs. 2 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, EnWG). Ein Heizungsbauer ohne Eintragung im Installateurverzeichnis darf den Zählerschrank deshalb nicht umbauen.

Auch die Handwerksordnung (HwO, § 1 Abs. 2 Anlage A, Stand 18.10.2026) führt die Gewerke getrennt auf: Installateur und Heizungsbauer (Nr. 24), Kälteanlagenbauer (Nr. 18) und Elektrotechniker (Nr. 25) sind jeweils eigene zulassungspflichtige Handwerke. Entsprechend geschulte Elektrotechniker nach Anlage A Nr. 25 HwO dürfen außerdem die gesetzliche Betriebsprüfung von Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten durchführen (§ 60a Abs. 1, 3 und 4 GModG, Stand 29.07.2026). Bevor der Elektriker die Anlage anschließt, geht er sechs Punkte durch:

  1. Hausanschluss prüfen: Er stellt fest, ob sich durch die Wärmepumpe die vorzuhaltende Leistung erhöht, denn dann ist sie dem Netzbetreiber mitzuteilen (§ 19 Abs. 2 NAV).
  2. Messkonzept wählen: Du entscheidest dich zwischen dem gemeinsamen Hauszähler (Modul 1 nach § 14a EnWG, seit April 2025 optional mit Modul 3) und einem separaten Zählpunkt (Modul 2).
  3. Leitungsweg planen: Der Fachbetrieb legt die Kabelführung vom Zählerschrank oder Unterverteiler fest, bevor er die Leitungen zur Innen- und Außeneinheit verlegt.
  4. Stromkreise auslegen: Er plant die Stromkreise und ihre Absicherung nach der Herstellervorgabe und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 13 Abs. 2 NAV).
  5. §-14a-Steuerung vorbereiten: Die Wärmepumpe muss an ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung angebunden werden können; beides beauftragst du beim Messstellenbetreiber.
  6. Photovoltaik koppeln: Wenn du ein Energiemanagementsystem nutzt, kann die Wärmepumpe über SG-Ready oder eine digitale Schnittstelle angebunden werden.
Öffentliches Stromnetz & Hausanschluss Zählerschrank (§ 13 Abs. 2 NAV / VDE-Regeln) Stromzähler (iMSys) Hauszähler (Modul 1) oder 2. Zähler (Modul 2) Steuerbox (§ 14a EnWG) Notfall-Dimmung mind. 4,2 kW Netzbezug Absicherung & Kreise getrennt für Verdichter und Zusatzheizstab PV, Speicher & EMS eigener Solarstrom bei § 14a anrechnungsfrei Schnittstelle (SG-Ready / digital) SG-Ready (1.0 / 1.1) oder ab 01.07.2027 bei Förderung z. B. EEBUS Wärmepumpe (Innen- & Außeneinheit) Verdichter (400 V / 230 V) + Heizstab + Regelung Stromleitung (230 V / 400 V) Steuersignal (§ 14a EnWG / SG-Ready / EMS) optional (PV-Anlage, Speicher, 2. Zähler)

Der Weg des Stroms und der Steuersignale vom Hausanschluss bis zur Wärmepumpe beim Stromanschluss, Stand: 18.10.2026.

Braucht eine Wärmepumpe Starkstrom?

Ob deine Wärmepumpe einen dreiphasigen 400-Volt-Drehstromanschluss (umgangssprachlich Starkstrom) oder einen einphasigen 230-Volt-Wechselstromanschluss benötigt, legt die Herstellervorgabe des jeweiligen Geräts fest. Den Anschluss führt der eingetragene Elektrofachbetrieb nach dieser Vorgabe und den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus (§ 13 Abs. 2 NAV, Stand 18.10.2026). Den technischen Unterschied zwischen Starkstrom und Drehstrom sowie die Grundlagen der Leitungsführung erklären wir dazu im verlinkten Ratgeber.

Welche Leitungen und Absicherungen braucht die Wärmepumpe im Haus?

Die Stromkreise und Absicherungen einer Heizungswärmepumpe legt der eingetragene Elektrofachbetrieb nach der Herstellervorgabe und den allgemein anerkannten Regeln der Technik fest (§ 13 Abs. 2 NAV, Stand 18.10.2026). Dabei legt ein eingetragener Elektrofachbetrieb Leitungsquerschnitte, Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nach den Herstellervorgaben sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus (§ 13 Abs. 2 NAV in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 EnWG).

Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außengerät oder einer Sole-Wasser-Wärmepumpe richtet sich die Zahl der Stromkreise, etwa für Verdichter, elektrische Zusatz- oder Notheizvorrichtung (den Heizstab) und Regelung, nach der Herstellervorgabe.

Braucht meine Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler – oder reicht der Hauszähler?

Nein, ein zweiter Stromzähler ist für eine Wärmepumpe keine Pflicht – nach den Regelungen der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG (gültig seit 01.01.2024, Stand 18.10.2026) hast du die freie Wahl zwischen deinem allgemeinen Hauszähler und einem separaten Zähler. Auch am bestehenden Hauszähler bleibt dein regulärer Haushaltsstrom von einer Steuerung unberührt, Für Modul 1 sieht die Bundesnetzagentur eine pauschale Netzentgeltreduzierung vor.

Du benötigst für Modul 1 keinen separaten Zähler – und selbst wenn du in Modul 2 einen separaten Zähler wählst, darf der Netzbetreiber dafür laut Bundesnetzagentur (Stand 18.10.2026) keinen Netzentgelt-Grundpreis aufrufen. Als Ausgleich für die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG sieht Modul 1 eine pauschale Netzentgeltreduzierung nach bundeseinheitlicher Regelung je Netzbetreiber vor (je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro im Jahr, Stand 2023). Der Netzbetreiber rechnet sie mit deinem Stromlieferanten ab; dieser weist in der Verbrauchsabrechnung aus, welche Reduzierung er erhalten hat (§ 40 Abs. 3 Nr. 4 EnWG). Ob er sie an dich weitergibt, richtet sich nach deinem Liefervertrag.

Die Wärmepumpe benötigt einen separaten Zählpunkt dagegen nur für Modul 2 nach § 14a EnWG – also die prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises (ct/kWh) auf 40 Prozent (um 60 Prozent). Diese Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG und ein Wärmepumpenstrom-Tarif des Versorgers sind zwar zwei verschiedene Dinge, setzen aber beide voraus, dass sich die Anlage nach § 14a EnWG steuern lässt.

Wenn du eine Photovoltaikanlage mit Zweirichtungszähler betreibst, kannst du den selbst erzeugten Solarstrom über ein Energiemanagementsystem direkt für den Eigenverbrauch von Haushalt und Wärmepumpe nutzen. Wann der Elektriker einen zweiten Zähler stattdessen über eine Kaskadenschaltung zur Messung von Haushalts- und Heizstrom einbindet, erklärt unser Ratgeber.

Muss ich die Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, eine neue Wärmepumpe ist nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, Stand 18.10.2026) dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich durch das Gerät die vorzuhaltende Leistung erhöht oder Netzrückwirkungen zu erwarten sind. Seit dem 01.01.2024 darf der Netzbetreiber den Anschluss neuer Wärmepumpen nach § 14a EnWG jedoch nicht mehr wegen möglicher lokaler Netzüberlastung ablehnen oder verzögern.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung zur Wallbox: Eine vorherige Zustimmungspflicht des Netzbetreibers oberhalb von 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung sieht § 19 Abs. 2 Satz 3 NAV ausdrücklich für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vor. Für neue Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt elektrischer Netzanschlussleistung gilt stattdessen seit dem 01.01.2024 unmittelbar die Teilnahmepflicht nach § 14a EnWG.

Bei der Anmeldung beim Netzbetreiber zählt ein Zusatzheizstab zur Netzanschlussleistung mit, und das Netzentgelt-Modul kannst du bei der Anmeldung gegenüber dem Netzbetreiber wählen (Bundesnetzagentur, Stand 18.10.2026). Wenn wir bei Future Fox den Anschluss übernehmen, erledigen wir diese komplette Anmeldung beim Netzbetreiber und betreuen dich nach, falls Rückfragen kommen. Installierst du zugleich eine Photovoltaikanlage oder einen Speicher, unterstützt dich unser Elektrofachmann vor Ort außerdem bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (Stand: 18.10.2026).

In Lübeck ist TraveNetz der Netzbetreiber; wie die Anmeldung bei TraveNetz in Lübeck für deine Wärmepumpe läuft, zeigen wir auf einer eigenen Seite.

Was bedeutet § 14a EnWG für die Steuerung deiner Wärmepumpe?

Neue Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt elektrischer Netzanschlussleistung müssen sich seit dem 01.01.2024 nach § 14a EnWG netzorientiert steuern lassen, wobei elektrische Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe mitgezählt werden (Stand 18.10.2026). Im Steuerungsfall schaltet der Netzbetreiber die Wärmepumpe aber nicht ab, sondern dimmt sie bei drohender akuter Netzüberlastung nur temporär auf mindestens 4,2 Kilowatt Netzbezug. Dein Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Betreibst du mehrere Wärmepumpen am selben Netzanschluss, werden sie für die 4,2-Kilowatt-Grenze zusammengerechnet.

Bei Großwärmepumpen, Hochtemperaturwärmepumpen mit höherem Gesamtleistungsbedarf und mehreren kaskadierenden Wärmepumpen mit in Summe über 11 Kilowatt Netzanschlussleistung liegt die Mindestleistung höher: Bei Direktansteuerung ergibt sie sich aus Netzanschlussleistung mal Skalierungsfaktor 0,4, bei Steuerung über ein Energiemanagementsystem fließt zusätzlich ein nach Anzahl der Verbrauchseinrichtungen gestaffelter Gleichzeitigkeitsfaktor ein. Für Bestandsanlagen, die schon vor dem 01.01.2024 nach § 14a EnWG gesteuert wurden, gelten die neuen Regeln spätestens ab dem 01.01.2029. Du kannst freiwillig früher in die neue Regelung wechseln; die Entscheidung ist dann verbindlich, während beim Gerätetausch der Bestandsschutz mit der Inbetriebnahme endet.

Hast du eine Solaranlage, bietet sich außerdem die Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS) an, weil die Leistungsobergrenze im Dimmfall nur für den Bezug aus dem öffentlichen Netz gilt. Selbst produzierter Photovoltaikstrom wird laut Bundesnetzagentur nicht mit den 4,2 Kilowatt verrechnet – deine Wärmepumpe darf ihn deshalb zusätzlich nutzen.

Beauftragst du den Messstellenbetreiber nach § 34 Abs. 2 MsbG mit den erforderlichen Zusatzleistungen, genügst du nach § 14a Abs. 4 Satz 3 EnWG bereits mit der Auftragserteilung deinen Verpflichtungen. Als Ausgleich wählst du anschließend eines der drei Netzentgelt-Module (Stand 18.10.2026):

Merkmal Modul 1 (Pauschale) Modul 2 (Prozentual) Modul 3 (Zeitvariabel, seit April 2025)
Art der Entlastung Pauschale Reduzierung je Netzbetreiber (110 bis 190 Euro/Jahr je nach Netzgebiet, Stand 2023) Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises (ct/kWh) auf 40 Prozent (um 60 Prozent) Zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen der örtlichen Netzentgelte (HT / NT / ST)
Separater Zähler nötig? Nein, Anschluss am Hauszähler möglich Ja, separater Zählpunkt ist Voraussetzung Nein, nur in Kombination mit Modul 1 wählbar
Steuerung & Haushaltsstrom Temporäre Dimmung (mind. 4,2 kW); Haushaltsstrom nicht betroffen Temporäre Dimmung (mind. 4,2 kW) am separaten Zählpunkt Kombiniert Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgeltstufen

Was heißt SG-Ready – und wie arbeitet die Wärmepumpe mit Photovoltaik und Speicher zusammen?

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) kennzeichnet mit dem Label „SG Ready“ (Smart Grid Ready, Regularien 3.0 und 3.1, Stand 18.10.2026) Heizungswärmepumpen, deren Regler sich über eine definierte Schnittstelle für netzdienliches Lastmanagement oder zur Eigenverbrauchsoptimierung mit einer Photovoltaikanlage ansteuern lässt. Wenn deine Solaranlage Überschuss erzeugt, kann das Energiemanagementsystem der Wärmepumpe gezielt signalisieren, Raumheizung und Warmwasserbereitung hochzufahren. Der BWP unterscheidet zwei Schnittstellen-Generationen.

In der klassischen SG-Ready-Schnittstelle 1.0 gibt es vier Betriebszustände, die bei einer Klemmenlösung über zwei Kontakte geschaltet werden: Zustand 1 (1:0) umfasst maximal zwei Stunden harte Sperrzeit (abwärtskompatibel zur EVU-Sperre), während Zustand 2 (0:0) den Normalbetrieb abbildet. Zustand 3 (0:1) gibt außerdem eine Einschaltempfehlung für verstärkten Heiz- und Warmwasserbetrieb, und Zustand 4 (1:1) löst einen definitiven Anlaufbefehl innerhalb der Regeleinstellungen aus.

Die neuere SG-Ready-Schnittstelle 1.1 nutzt dagegen drei Betriebszustände und passt den Sperrzustand an die aktuellen Regeln an. Der BWP empfiehlt für Betriebszustand 1 (SG1: 1, SG2: 0 oder 1:1) ausdrücklich, die Vorgaben des § 14a EnWG umzusetzen – also die elektrische Leistungsaufnahme auf 4,2 Kilowatt (bis 11 Kilowatt Netzanschlussleistung) beziehungsweise auf 40 Prozent (über 11 Kilowatt) zu begrenzen.

Beantragst du für deine neue Wärmepumpe die Bundesförderung, muss das Gerät eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung besitzen (Anlage TMA Nummer 3.4.3 der BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026). Ab dem 01.07.2027 muss diese digitale Schnittstelle zudem dem EU Code of Conduct for Energy Smart Appliances – etwa EEBUS gemäß VDE-AR-E 2829-6 – entsprechen.

Laut Sigenergy (deutsche Home-Broschüre, Stand 08.10.2026) bietet etwa der Sigen Energy Controller ein EMS-integriertes intelligentes Management, die mySigen App einen Sigen KI Mode und das Sigen Energy Gateway HomePro eine „Schaltbox für Zuhause“. Ab 2027 verkaufen wir bei Future Fox außerdem Wärmepumpen von Buderus, Sigenergy (SigenFlux angekündigt), Viessmann und Wolf.

Welche Vorgaben macht die KfW-Förderung für Stromanschluss und Smart Meter?

Beantragst du ab dem 21.07.2026 die Heizungsförderung im Programm KfW 458 (BEG-Förderung, Stand 09/2026), gilt als Förderbedingung eine iMSys-Bestellpflicht: Ist noch kein intelligentes Messsystem vorhanden, musst du spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme durch das Fachunternehmen ein intelligentes Messsystem (bei nach § 14a EnWG steuerungspflichtigen Wärmepumpen einschließlich Steuerungseinrichtung) beim Messstellenbetreiber bestellen. Als Nachweis der Bestellung genügen die schriftliche Beauftragung oder die Eingangs- beziehungsweise Auftragsbestätigung des Messstellenbetreibers.

Die KfW erkennt ein einmaliges Einbauentgelt des Messstellenbetreibers außerdem gegen Rechnung als förderfähige Ausgabe an (gemeinsames Infoblatt von BAFA und KfW, Version 11.0, Stand 09/2026). Zudem verlangt die BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 und eine digitale Schnittstelle (ab 01.07.2027 nach EU Code of Conduct wie EEBUS), während wir die allgemeine gesetzliche Pflicht zum intelligenten Messsystem nach dem Messstellenbetriebsgesetz im separaten Ratgeber erklären.

Förderfähige Elektroarbeiten und Photovoltaik: Was die KfW nicht mitfördert

Im Programm KfW 458 (Stand 09/2026) ist die unmittelbar mit der Heizungs-Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur – also Elektroarbeiten und Materialien für den Wärmepumpen-Anschluss – als Umfeldmaßnahme förderfähig. Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, etwa Photovoltaikanlagen, Wechselrichter und Stromspeicher, fördert die KfW dagegen nicht mit.

Die Grundförderung in KfW 458 beträgt für bestehende Wohngebäude (Bauantrag mindestens fünf Jahre zurück) bis Ende 2026 30 Prozent und ab dem 1. Quartal 2027 15 Prozent plus 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus, sofern die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat (Detailregelung laut BAFA und KfW in Arbeit). Mit weiteren Boni sind außerdem bis zu 70 Prozent beziehungsweise 80 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (40.000 Euro mit Familienzuschlag) möglich, wobei die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Der Kostenhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bis 31.01.2027 bei 28.000 Euro (ab 01.02.2027 halbjährlich minus 750 Euro), und den Antrag stellst du vor Vorhabensbeginn mit Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie bedingtem Vertrag im Portal „Meine KfW“.

Läuft die Wärmepumpe bei Stromausfall über den Notstrom-Speicher weiter?

Ob deine Wärmepumpe bei Stromausfall über einen Speicher weiterläuft, hängt vom Ersatzstromkonzept des Speichersystems und von den Vorgaben des Wärmepumpenherstellers ab. Informationen zu Notstrom und Ersatzstrom findest du im verlinkten Ratgeber.

Ob sich ein elektrischer Heizstab im Ersatzstrombetrieb sperren lässt, hängt von Wärmepumpe und Speichersystem ab.

Laut Sigenergy (deutsche Home-Broschüre, Version 20260929, Stand 08.10.2026) unterstützt etwa das Sigen Energy Gateway HomePro als Schaltbox im Verbund mit Sigen Energy Controller und Sigen Battery ein gesamtes oder priorisiertes Haus-Backup mit 0 Millisekunden Unterbrechungszeit auf der Verbraucherseite (laut Fußnote 1 der Broschüre gilt dieser Wert, sofern im Leerlaufzustand des Stromnetzes die Nennleistung des Controllers höher ist als die Gesamtleistung der Hauslasten). Die Grundlagen zur allgemeinen Ersatzstromfähigkeit bei Netzausfall liest du außerdem in unserem Ratgeber.

Reicht mein alter Zählerschrank für den Anschluss der Wärmepumpe aus?

Eine Erweiterung oder Änderung der elektrischen Anlage, wie sie der Anschluss einer Wärmepumpe mit sich bringt, muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (§ 13 Abs. 2 NAV in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 EnWG, Stand 18.10.2026). Beim Zählerschrank bedeutet das: Für den Anschluss einer Wärmepumpe tauscht Future Fox veraltete Sicherungskästen gegen moderne Verteilungen mit Platz für Wallbox oder Wärmepumpe aus. Unsere weiterführenden Ratgeber zeigen dir, wann wir den Zählerschrank nach aktuellen VDE-Anwendungsregeln umbauen oder eine Erneuerung veralteter Leitungswege im Altbau ansteht.

Wer bereitet den Stromanschluss für deine Wärmepumpe vor?

Als Elektro- und Solarfachbetrieb aus Klein Pampau bei Hamburg sind wir in Norddeutschland tätig. Wir unterstützen dich bei Zählerschrank-Modernisierung, Elektroinstallation, Anmeldung beim Netzbetreiber sowie Photovoltaikanlagen mit Speicher; ab 2027 verkaufen wir zudem Wärmepumpen von Buderus, Sigenergy (SigenFlux angekündigt), Viessmann und Wolf (Stand: 18.10.2026).

Häufige Fragen zum Stromanschluss der Wärmepumpe

Darf ich den Stromanschluss für meine Wärmepumpe selbst vorbereiten?

Nein, Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluss darf nach § 13 Abs. 2 NAV (Stand 18.10.2026) außer dem Netzbetreiber nur ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen. Errichtung, Erweiterung und Änderung der Anlage sind dem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten.

Reicht für eine Wärmepumpe eine normale 230-Volt-Steckdose?

Das hängt vom Gerät ab: Anschlussart, Absicherung und Stromkreise legt der eingetragene Elektrofachbetrieb nach der Herstellervorgabe und den allgemein anerkannten Regeln der Technik fest (§ 13 Abs. 2 NAV). Ob ein einphasiger 230-Volt- oder ein dreiphasiger 400-Volt-Anschluss nötig ist, steht in den Herstellerangaben der Wärmepumpe.

Brauche ich für die Wärmepumpe zwingend einen zweiten Stromzähler?

Nein, nach den Regelungen der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG (Stand 18.10.2026) hast du freie Wahl zwischen Hauszähler und separatem Zähler. Am Hauszähler sieht Modul 1 eine pauschale Netzentgeltreduzierung vor (je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro im Jahr, Stand 2023); ein zweiter Zähler ist nur für Modul 2 nötig.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe nach § 14a EnWG komplett abschalten?

Nein, eine komplette Abschaltung ist bei einer Wärmepumpe nach § 14a EnWG ausgeschlossen. Bei drohender akuter Netzüberlastung darf der Netzbetreiber den Strombezug nur temporär auf mindestens 4,2 Kilowatt (bei Großwärmepumpen und kaskadierenden Wärmepumpen über 11 Kilowatt in Summe liegt die Mindestleistung höher, bei Direktansteuerung bei Netzanschlussleistung mal 0,4) dimmen; dein Haushaltsstrom bleibt unberührt.

Darf meine Wärmepumpe bei einer §-14a-Dimmung meinen eigenen Solarstrom weiter nutzen?

Ja, bei Steuerung über ein Energie-Management-System (EMS) gilt die Leistungsobergrenze nach § 14a EnWG nur für den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz. Selbst produzierter Photovoltaikstrom wird nicht mit den 4,2 Kilowatt verrechnet und darf zusätzlich genutzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen SG-Ready 1.0 und SG-Ready 1.1 bei Wärmepumpen?

Bei einer Wärmepumpe mit SG-Ready-Label des Bundesverbands Wärmepumpe (Stand 18.10.2026) bildet Schnittstelle 1.0 vier Betriebszustände mit maximal zwei Stunden harter Sperrzeit (abwärtskompatibel zur EVU-Sperre) und einer Einschaltempfehlung ab. Schnittstelle 1.1 nutzt drei Zustände und empfiehlt im Sperrzustand die Leistungsbegrenzung nach § 14a EnWG auf 4,2 Kilowatt beziehungsweise 40 Prozent.

Muss das Smart Meter schon eingebaut sein, damit ich die KfW-Förderung für die Wärmepumpe bekomme?

Nein, für Förderanträge ab dem 21.07.2026 in KfW 458 (Stand 09/2026) genügt es, das intelligente Messsystem (bei nach § 14a EnWG steuerungspflichtigen Wärmepumpen samt Steuerungseinrichtung) spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme beim Messstellenbetreiber zu bestellen. Beauftragst du den Messstellenbetreiber nach § 34 Abs. 2 MsbG mit den erforderlichen Zusatzleistungen, genügst du nach § 14a Abs. 4 Satz 3 EnWG bereits mit der Auftragserteilung deinen Verpflichtungen.

Werden die Elektroarbeiten für die Wärmepumpe bei der KfW mitgefördert?

Ja, in der Heizungsförderung KfW 458 zählen unmittelbar mit der Heizungs-Anlagentechnik verbundene Elektroarbeiten und Materialien laut Infoblatt (Version 11.0, Stand 09/2026) bei Antragstellung vor Vorhabensbeginn zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Nicht mitgefördert werden dagegen Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, etwa Photovoltaikanlagen, Wechselrichter und Stromspeicher.

Kann meine Wärmepumpe bei einem Stromausfall über den Batteriespeicher weiterlaufen?

Ob die Wärmepumpe bei Stromausfall über einen Speicher weiterläuft, hängt vom Ersatzstromkonzept des Speichersystems und von den Vorgaben des Wärmepumpenherstellers ab. Laut Sigenergy (Stand 08.10.2026) unterstützt etwa das Sigen Energy Gateway HomePro im Verbund mit Sigen Energy Controller und Sigen Battery ein gesamtes oder priorisiertes Haus-Backup mit 0 Millisekunden Unterbrechungszeit auf der Verbraucherseite (sofern im Leerlaufzustand des Stromnetzes die Controller-Nennleistung die Hauslasten übersteigt).

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen technischen und rechtlichen Orientierung zum elektrischen Anschluss von Wärmepumpen (Stand: 18.10.2026) und ersetzt keine einzelfallbezogene Rechts-, Steuer- oder Förderberatung sowie keine Elektroplanung vor Ort. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzestexte (EnWG, NAV, MsbG, GModG, HwO), die Festlegungen der Bundesnetzagentur, die technischen Anschlussbedingungen deines Netzbetreibers sowie die aktuellen Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW.

Quellen

  1. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): § 14a EnWG (Abruf: 18.10.2026).
  2. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): § 13 NAV und § 19 NAV (Abruf: 18.10.2026).
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, Stand 29.07.2026): § 60a GModG; Handwerksordnung: Anlage A HwO (Abruf: 18.10.2026).
  4. Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) (Stand: 18.10.2026).
  5. KfW und BAFA: KfW 458 und Infoblatt förderfähige Maßnahmen (Version 11.0, Stand 09/2026); BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026.
  6. Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.: SG-Ready-Regularien 3.0 und 3.1 (Abruf: 18.10.2026); Sigenergy: Deutsche Home-Broschüre (Stand 08.10.2026).
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